Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nässe-, Kälte-, Warnschutzkleidung sowie Unterwäsche Referenznummer der Bekanntmachung: 1816728-U63
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E87815467
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nässe-, Kälte-, Warnschutzkleidung sowie Unterwäsche
Lieferung von Nässe- (310 Stück, 710 Paar), Kälte- (1.980 Stück, 11.190 Paar) und Warnschutzkleidung (1.970 Stück) sowie Unterwäsche (12.180 Stück).
Nässeschutzkleidung
Lieferung von 215 Stück Regenschutzjacken mit Kapuzen, 95 Stück Regenschutzlatzhosen, 350 Paar Gummistiefeln, 290 Paar Thermo-Gummistiefeln sowie 70 Paar Forststiefeln.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.03.2023 zum 30.06.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.06.2026.
Kälteschutzkleidung
Lieferung von 230 Stück (Winter)mützen, 30 Stück Kopfschützern, 100 Stück Winterbaujacken, 370 Stück Pilotenjacken, 50 Stück Kälteschutzwesten, 1.100 Stück Strick-Troyern, 100 Stück Thermo-Unterzieh-Jacken, 4.470 Paar Arbeitssocken lang und 6.720 Paar Socken kurz.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.03.2023 zum 30.06.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.06.2026.
Warnschutzkleidung
Lieferung von 500 Stück Schutzhelmen, 130 Stück Bergmannshelmen, 460 Stück Warnschutz-Pilotenjacken, 290 Stück Warnschutzjacken, 10 Stück Warnschutzlatzhosen und 580 Stück Warnwesten.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.03.2023 zum 30.06.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.06.2026.
Unterwäsche
Lieferung von 3.280 Stück Funktionsunterwäsche Shirt kurz, 3.100 Stück Funktionsunterwäsche Hose kurz, 2.800 Stück Funktionsunterwäsche Shirt lang und 3.000 Stück Funktionsunterwäsche Hose lang.
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.03.2023 zum 30.06.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.06.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigungszahl)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.