Errichtung Multifunktionsgebäude, Los 4 - Tragwerksplanung LP 2-7 u 5-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 037 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung Multifunktionsgebäude, Los 4 - Tragwerksplanung LP 2-7 u 5-8
Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig plant die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen, sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen.
Das Multifunktionsgebäude besteht aus 3 funktional zu trennenden Bereichen:
Untergeschoss und Erdgeschoss:
Rettungswache mit
- Parkflächen für bis zu 30 Rettungsfahrzeuge
- allen notwendigen Logistik-, Reinigungs- und Wartungsflächen
- Umkleiden und Sanitäranlagen
- Dienst- und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter
2. Obergeschoss bis 5. Obergeschoss:
Kopfbau mit Gewerbeflächen für Büro- und Labornutzung
5 Parketagen mit insgesamt ca. 400 Stellplätzen
Insgesamt ist das Gebäude mit folgenden Eckdaten konzipiert:
- Gebäudegrundfläche: ca. 35 m x 75 m
- Bruttogeschossfläche: ca. 18.400 m²
- Gesamtkosten: max. 26 Mio. Euro
Städtisches Klinikum "St. Georg" Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der nachfolgend im Einzelnen vereinbarten Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Multifunktionsgebäude - Neubau Rettungszentrum Nord",
im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 Abs. 2 HOAI 2021, in den Leistungsphasen 2 bis 4 und 5 bis 8:
Die bereits abgestimmte Konzeptidee ist zu Grunde zu legen und das beiliegende Funktions- und Raumprogramm umzusetzen.
Das Gebäude soll, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Klimazielen der Stadt Leipzig, einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nutzen. Die optimale Ausrichtung des Gebäudes bietet ideale Voraussetzungen für Photovoltaikflächen. Diese sind in Abstimmung mit den Stadtwerken zu konzipieren. Das Gebäude soll entsprechend der Nutzungsart barrierefrei hergestellt werden. Der Auftraggeber erwartet die Planung eines "Klimaneutralen Gebäudes" (Carbon Neutral Building).
- entsprechend stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Wertungsmatrix vorgenommen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 2 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.2a)
a) Nachweis des Berufsstandes "Ingenieur" für den vorgesehenen Projektleiter. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft. Die vorgenannte Person muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
5.2b)
Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
5.2c)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
5.1.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
5.3.a)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Tragwerksplanung, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.
Das Formblatt "Umsatz" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
5.3.b)
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie.
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
5.3. c)
Personal: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Personen im Bereich Tragwerksplanung mit der Qualifikation "Ingenieur", inkl. Inhaber in den letzten drei Jahren. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Personal abgeben. Das Formblatt "Personal" ist zu verwenden.
zu 5.3.a)
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] EUR. Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
zu 5.3.c)
Mindestanforderung ist eine Anzahl von 4 Ingenieuren / Konstrukteuren / Technikern pro Jahr. Die Mindestanforderung ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
5.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenz für erbrachte Grundleistungen der LP 2 bis 8
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens fünf Jahren nachweisen; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen für Aufträge in den Leistungsphasen 2 bis 8 (gem. Teil 3, Abschnitt 1, § 33 bis 37 HOAI 2021), beim Neubau eines Krankenhaus, einer Rettungswache oder vergleichbarer Gebäude im Labor- oder Industriebau angesehen. Das Vorhaben muss sich in Nutzung befinden. Das bereitgestellte Formblatt "Referenzen" ist zu nutzen und es sind sämtliche im Formblatt aufgeführten Angaben zu erbringen.
zu 5.4 Referenzen:
Mindestanforderung 1:
Jeder Bieter muss wenigstens eine Referenz im Bereich Tragwerksplanung, mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 (gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 49 bis 52 HOAI 2021), in einem Krankenhaus, einer Rettungswache oder einem vergleichbaren Labor- oder Industriebau, wobei die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 5,00 Mio. EUR brutto überschritten haben muss, vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 2:
In einem Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1) muss die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 10 Mio. EUR brutto überschritten haben.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
siehe Punkt III.1.1)
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RG98
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.