Rahmenvertrag über die Lieferung von FFP2-Masken für den Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6634_2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von FFP2-Masken für den Freistaat Sachsen
Rahmenvertrag über die Lieferung von FFP2-Masken für den Freistaat Sachsen (ohne Abnahmeverpflichtung)
Los 1
Lieferung von ca. 4 Mio. Stück FFP2-Masken, optional weitere 1 Mio. Stück.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Produkt entsprechen. Durch die im Rahmenvertrag vorgesehene Vertragsstrafe möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen den folgenden Anforderungen genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen vollständig der Leistungsbeschreibung, Teil A und B und stimmen mit der mit dem Angebot eingereichten EU-Konformitätserklärung, und insbesondere mit dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster, gemäß Prüfbericht, überein.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst ist insbesondere auch die Produktion des Vliesstoffes. Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von dieser Vorgabe nicht erfasst.
Die Masken müssen neben den qualitativen Gesichtspunkten insbesondere auch deshalb in Deutschland produziert werden, um die Versorgung auch bei eintretenden Lieferschwierigkeiten - bspw. aufgrund von Grenzschließungen, Embargos oder kriegerischen Auseinandersetzungen sowie bei Verzögerungen bzw. dem Einbrechen des Luft- und Schiffsverkehrs - sicherstellen zu können. Die rechtzeitige Verfügbarkeit der Masken hat oberste Priorität.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und der Leistungsbeschreibung, Teil A und B.
Eine Mindestabnahme besteht nicht.
Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 1 Mio. Stück
Los 2
Lieferung von ca. 4 Mio. Stück FFP2-Masken, optional weitere 1 Mio. Stück.
Die Erfahrungen des Auftraggebers haben gezeigt, dass viele der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Masken nicht den Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Produkt entsprechen. Durch die im Rahmenvertrag vorgesehene Vertragsstrafe möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass die FFP2-Masken den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und fristgerecht geliefert werden.
Die FFP2-Masken müssen den folgenden Anforderungen genügen:
1. Die FFP2-Masken entsprechen vollständig der Leistungsbeschreibung, Teil A und B und stimmen mit der mit dem Angebot eingereichten EU-Konformitätserklärung, und insbesondere mit dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster, gemäß Prüfbericht, überein.
2. Die FFP2-Masken werden in Deutschland produziert. Hiervon umfasst ist insbesondere auch die Produktion des Vliesstoffes. Die Gewinnung der für die Masken erforderlichen Rohstoffe ist von dieser Vorgabe nicht erfasst.
Die Masken müssen neben den qualitativen Gesichtspunkten insbesondere auch deshalb in Deutschland produziert werden, um die Versorgung auch bei eintretenden Lieferschwierigkeiten - bspw. aufgrund von Grenzschließungen, Embargos oder kriegerischen Auseinandersetzungen sowie bei Verzögerungen bzw. dem Einbrechen des Luft- und Schiffsverkehrs - sicherstellen zu können. Die rechtzeitige Verfügbarkeit der Masken hat oberste Priorität.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und der Leistungsbeschreibung, Teil A und B.
Eine Mindestabnahme besteht nicht.
Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 1 Mio. Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Erklärung E1);
Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen (Erklärung E2);
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei
Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck
für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung
E5 notwendig);
Referenzen (Erklärung E6);
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der
Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363