Beschaffung von 4 Portable Emission Measurement System (PEMS-Anlagen) für das Kraftfahrt-Bundesamt - 3 x PKW, 1 x LKW Referenznummer der Bekanntmachung: 133-600.02/009#005-0598/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24944
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.KBA.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 4 Portable Emission Measurement System (PEMS-Anlagen) für das Kraftfahrt-Bundesamt - 3 x PKW, 1 x LKW
Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt die Beschaffung von 3 PEMS für Pkw und Nutzfahrzeuge Real Drive Emission Untersuchungen (RDE) für gasförmige Abgase als auch für Partikelemissionen gemäß aktuellem RDE-Paket (VO (EU) 2017/1154) unter gemäßigten und erweiterten Bedingungen.
Zusätzlich wird 1 PEMS für mobile Maschinen und schwere Nutzfahrzeuge Real Drive Emission Untersuchungen (RDE) für gasförmige Abgase (inkl. HC) und Partikelemissionen gemäß aktuellem RDE-Paket (VO (EU) 2017/1154) für Nfz sowie VO (EU) 2016/1628 i.V.m. VO (EU) 2017/654 sowie ECE-R49 ÄS06 für mobile Maschinen benötigt.
Optional kann in den nachfolgenden 18 Monaten eine weitere PEMS-Anlage für mobile Maschinen und schwere Nutzfahrzeuge beschafft werden.
Darüber hinaus ist die Anschaffung der dazugehörigen Software sowie Wartungsvereinbarungen für alle 4 PEMS erforderlich.
Das KBA betreibt bereits 6 PEMS des Herstellers AVL. Sollten weitere Systeme dieses Herstellers angeboten werden, entfallen bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung für Pkw und Nutzfahrzeuge RDE. Genauere Angaben dazu entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Lose.
3 PEMS für Pkw und Nutzfahrzeuge RDE
24955 Harrislee
Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt die Beschaffung von 3 PEMS für Pkw und Nutzfahrzeuge Real Drive Emission Untersuchungen (RDE) für gasförmige Abgase als auch für Partikelemissionen gemäß aktuellem RDE-Paket (VO (EU) 2017/1154) unter gemäßigten und erweiterten Bedingungen.
Darüber hinaus ist die Anschaffung der dazugehörigen Software sowie von Wartungsvereinbarungen für alle 3 PEMS erforderlich.
Das KBA betreibt bereits 6 PKW-PEMS des Herstellers AVL. Sollten weitere Systeme dieses Herstellers angeboten werden, entfallen bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
1 PEMS für mobile Maschinen und schwere Nutzfahrzeuge RDE
24955 Harrislee
Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt die Beschaffung von 1 PEMS für mobile Maschinen und schwere Nutzfahrzeuge Real Drive Emission Untersuchungen (RDE) für gasförmige Abgase (inkl. HC) und Partikelemissionen gemäß aktuellem RDE-Paket (VO (EU) 2017/1154) für Nfz sowie VO (EU) 2016/1628 i.V.m. VO (EU) 2017/654 sowie ECE-R49 ÄS06 für mobile Maschinen.
Darüber hinaus ist die Anschaffung der dazugehörigen Software sowie einer Wartungsvereinbarung erforderlich.
Das KBA betreibt bereits 6 PKW-PEMS des Herstellers AVL. Sollten weitere Systeme dieses Herstellers angeboten werden, entfallen bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Optional kann in den 18 Monaten nach Ende der Angebotsfrist eine weitere PEMS-Anlage für mobile Maschinen und schwere Nutzfahrzeuge beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3 PEMS für Pkw und Nutzfahrzeuge RDE
Nationale Identifikationsnummer: 63.417
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 PEMS für mobile Maschinen und schwere Nutzfahrzeuge RDE
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2 gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).