11-400-22-089; Neubau Kita Brande-Hörnerkirchen - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 11-400-22-089
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11-400-22-089; Neubau Kita Brande-Hörnerkirchen - Planungsleistung
Das Amt Hörnerkirchen plant auf dem Gelände des in Aufstellung befindlichen B-Plans 16 „KiTa-Standort“ in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen – für das Gebiet nördlich des „Sportplatzes“, östlich der Lindenstraße, westlich des „Schulweges“ und südlich des Ortskerns den Neubau einer Kindertagesstätte.
Das Amt bildet mit der Stadt Barmstedt eine Verwaltungsgemeinschaft und besteht aus den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn. Die Gemeinden liegen in Schleswig-Holstein am nördlichen Rand des Kreises Pinneberg, in ihnen leben insgesamt knapp 4.000 Einwohner*innen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beauftragt werden sollen die Leistungen der Leistungsphasen 1 – 9 gem. § 34 HOAI Anlage 10. Einstufung in Honorarzone III Mindestsatz.
Das Grundstück des B-Plans 16 wird erstmals erschlossen und wurde vorher als Grünland genutzt. Es hat eine Größe von insgesamt ca. 19.000 m², wovon ca. 5.000 m² für den Neubau der Kita vorgesehen sind. Das Grundstück liegt relativ zentral im Ort und wird begrenzt im Westen von der L 112, im Osten vom Schulweg, im Norden von Grünland. Direkt im Süden angrenzend befindet sich die Grundschule mit Sporthalle und Sportplatz.
Vorgesehen ist der Neubau einer Kindertagesstätte für 3 Krippen und 3 Elementargruppen, also für insgesamt 90 Kinder.
Es werden die üblicherweise notwendigen Räumlichkeiten einer Kindertagesstätte benötigt, die Größe wird auf ca. 1.200 m² geschätzt.
Gewünscht ist eine Vollküche, die auch die Versorgung der nahegelegenen Schule mit abdecken kann.
Auch bei der Heizung ist, wenn möglich, eine Synergie mit der Schule einzuplanen.
Um auf zukünftige Veränderungen reagieren zu können, ist Wert auf flexible Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten zu legen.
Gebaut werden soll ein Klimaneutrales Gebäude, das über die momentanen Regelungen und Anforderungen der Gebäudeenergiegesetzes GEG hinausgeht. Für die Energieberatung wird ein externes Büro direkt vom AG beauftragt werden.
Die Planung und Auswahl der Bauarten und Werkstoffe ist auf Nachhaltigkeit und Verträglichkeit mit der Umwelt hin kritisch zu prüfen. Schadstoffarme Baustoffe, Anlagen mit geringem Energieverbrauch sowie langlebige, nachhaltige Baustoffe und Konstruktionen sind zu favorisieren.
Ausführung von August 2022 bis September 2025
Die erforderlichen Informationen sind den Vergabeunterlagen "02 Bewerbungsbedingungen TNW" und "04 Bewertungsmatrix Kita" entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der VG Stadt Barmstedt/Amt Hörnerkirchen. Diese wird Vertragspartner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Beruf- oder Handelsregister
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Teilnahmeantrag bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) mit Einreichung des Teilnahmeantrages abgeben. Gelangt das Teilnahmeantrag in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Selbiges gilt für Arbeitsgemeinschaften.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).