12-KSP-21-375; Grund-Gemeinschaftsschule Pinneberg Neubau, Tischlerarbeiten Möbeleinbau Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-375
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-21-375; Grund-Gemeinschaftsschule Pinneberg Neubau, Tischlerarbeiten Möbeleinbau
Lieferung und Einbau von Schrankwänden in Klassenräumen, Garderoben, Teeküche. Nähere Angaben im Leistungsverzeichnis.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf dem Grundstück der Grund-und Gemeinschaftsschule in Pinneberg
wird ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Klassen- und Verwaltungsgebäude in Holzbauweise neu errichtet.
Das neue Gebäude besteht aus drei einzelnen Trakten, die jeweils ein flach geneigtes Satteldach mit extensiver Dachbegrünung bzw. in Teilen eine PV-Anlage aufweisen, sowie im Bereich der Halle aus einen Verbindungsteil mit einem Flachdach mit bituminöser Abdichtung.
Die Wände der Erd- und der Obergeschosse werden als Holzrahmenbauwände bzw. als Brettsperrholzwände ausgeführt, die Decken als Holzbalkendecken mit einem Verbundquerschnitt aus Holz-Balken und Brettsperrholz-Deckenplatten.
Im Inneren werden die Wände teilweise mit Gipsfaser-Platten beplankt, gespachtelt und mit einem Anstrich versehen; teilweise bleiben die Brettsperrholzwände als Sichtoberfläche bestehen und werden mit einer Schutzlasur versehen.
Das Gewerk Tischlerarbeiten - Möbeleinbau beinhaltet folgende Leistungen:
-Einbau von Schrankwänden in Räumen gemäß LV
-Teeküche
-Sitz-und Stehelemente für Differenzierungsräume
-Garderoben
-offene Sitzelemente im Treppenhausbereich
Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber Stadt Pinneberg, Kommunaler Servicebetrieb erstellt und ist bindend. Änderungen sind nicht zugelassen.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 EU) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden. Das LV als PDF und die GAEB Datei mit Preisen sind dem Angebot unbedingt beizufügen sowie die geforderten Formblätter.
Beachten Sie die Hinweise zu COVID.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Berufs-Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Tagen nachzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
keine Angabe
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. "Europäische Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung
keine Angabe
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60 KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, Rechnungsprüfungsamt) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen müssen.
Der Auftraggeber fordert Sicherheiten. Er behält sich vor, diese von der Auftragsumme einzubehalten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragsumme begrenzt.
-Vertragserfüllungsbürgschaft 5 Prozent der Auftragssumme.
-Mängelbürgschaft nicht gefordert.
-Bauwasser 0,45% und für Baustrom 0,15% der Nettoabrechnungssumme.
-Bauversicherung berechnet der Auftraggeber 0,15 % der Nettoabrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
offenes Verfahren, Ausführungsbeginn 07/2022
Bei elektronischen Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR ist das Formblatt 223 erst mit Aufforderung von der Zentralen Vergabestelle im Auftrag des Auftraggebers genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen und nachzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.