LB 084 - Abbruch-,Rückbau-, und Schadstoffsanierungsarbeiten 32100092OV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-segeberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
LB 084 - Abbruch-,Rückbau-, und Schadstoffsanierungsarbeiten 32100092OV
Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten der nichttragenden Bauteile
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LB 084 - Abbruch-,Rückbau-, und Schadstoffsanierungsarbeiten 32100092OV
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Bad Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bad Segeberg
Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten der nichttragenden Bauteile
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Abbrucharbeiten
Die Bauleistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen, zusätzliche Bauleistungen wurden erst während der Bauausführung bekannt (Bauen im Bestand). Der Wechsel des Auftragnehmers konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.