10-25-21-297; Ingenieurleistung Sanierung K12 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-25-21-297

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]82
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/371A918E-934C-4CFF-A4F5-20F1C4979DF6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/371A918E-934C-4CFF-A4F5-20F1C4979DF6
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

10-25-21-297; Ingenieurleistung Sanierung K12

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-25-21-297
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Freiberufliche Planungsdienstleistung für die grundhafte Strassensanierung der Kreisstrasse 12

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Verkehrsanlagen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.

Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.

3.1. Teilabschnitt 1

Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.

3.2. Teilabschnitt 2

Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.

Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.

3.3. Teilabschnitt 3

Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.

Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.

3.4. Ingenieurbauwerk

Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.

3.5. Rad- und Gehwege

Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.

3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12

Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Ingenieurbauwerke

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.

Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.

3.1. Teilabschnitt 1

Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.

3.2. Teilabschnitt 2

Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.

Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.

3.3. Teilabschnitt 3

Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.

Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.

3.4. Ingenieurbauwerk

Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.

3.5. Rad- und Gehwege

Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.

3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12

Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Tragwerksplanung

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.

Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.

3.1. Teilabschnitt 1

Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.

3.2. Teilabschnitt 2

Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.

Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.

3.3. Teilabschnitt 3

Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.

Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.

3.4. Ingenieurbauwerk

Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.

3.5. Rad- und Gehwege

Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.

3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12

Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

planungsbegleitende Vermessung

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321100 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.

Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.

3.1. Teilabschnitt 1

Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.

3.2. Teilabschnitt 2

Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.

Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.

3.3. Teilabschnitt 3

Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.

Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.

3.4. Ingenieurbauwerk

Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.

3.5. Rad- und Gehwege

Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.

3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12

Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die erforderlichen Leistungskriterien werden in den Unterlagen/Formblatt "10-25-21-297_10103_210324_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb_01_21" bzw. "10-25-297_101102_210324_Aufforderung Teilnahmewettbewerb_01-21" umfänglich aufgelistet.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die erforderlichen Leistungskriterien werden in den Unterlagen/Formblatt "10-25-21-297_10103_210324_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb_01_21" bzw. "10-25-297_101102_210324_Aufforderung Teilnahmewettbewerb_01-21" umfänglich aufgelistet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die erforderlichen Leistungskriterien werden in den Unterlagen/Formblatt "10-25-21-297_10103_210324_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb_01_21" bzw. "10-25-297_101102_210324_Aufforderung Teilnahmewettbewerb_01-21" umfänglich aufgelistet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 21105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2022

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Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
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Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr