10-25-21-297; Ingenieurleistung Sanierung K12 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-25-21-297
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]82
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-25-21-297; Ingenieurleistung Sanierung K12
Freiberufliche Planungsdienstleistung für die grundhafte Strassensanierung der Kreisstrasse 12
Objektplanung Verkehrsanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.
Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.
3.1. Teilabschnitt 1
Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.
3.2. Teilabschnitt 2
Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.
Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.
3.3. Teilabschnitt 3
Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.
Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.
3.4. Ingenieurbauwerk
Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.
3.5. Rad- und Gehwege
Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.
3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12
Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.
12 Monate
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Objektplanung Ingenieurbauwerke
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.
Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.
3.1. Teilabschnitt 1
Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.
3.2. Teilabschnitt 2
Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.
Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.
3.3. Teilabschnitt 3
Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.
Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.
3.4. Ingenieurbauwerk
Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.
3.5. Rad- und Gehwege
Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.
3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12
Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.
12 Monate
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Fachplanung Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.
Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.
3.1. Teilabschnitt 1
Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.
3.2. Teilabschnitt 2
Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.
Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.
3.3. Teilabschnitt 3
Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.
Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.
3.4. Ingenieurbauwerk
Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.
3.5. Rad- und Gehwege
Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.
3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12
Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.
12 Monate
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
planungsbegleitende Vermessung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für alle Teilabschnitte soll geprüft werden, in wieweit eine trassengleiche Ausbaubreite gem. RQ 9 nach RAL von 6,00 m realisierbar ist. Hier ist die Entscheidung über die Machbarkeit vor dem Hinter-grund von Natur- und Landschaftsschutz und möglichem Grunderwerb abzuwägen. Die Festlegung der Kriterien kann nur in enger Abstimmung mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden erfolgen. Zeitgleich mit der Straßenplanung ist auch der Bestand des Rad- und Gehweges qualitativ zu prüfen. Die Maßnahme soll in zwei, ggf. auch in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist der Teilab-schnitt 3 vorrangig zu betrachten.
Verkehrszählungen im Vorfeld haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt eine gehobene Frequen-tierung auch von Schwerlastfahrzeugen erfährt. Dazu zählen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch LKW-Lieferfahrzeuge die die K 12 in Richtung Barmstedt als Ausweichstrecke wählen. Daher ist ein Ausbau gem. Bkl. 3.2 angedacht, der aber über einen Nachweis nach RStO zu belegen ist.
3.1. Teilabschnitt 1
Neben der Prüfung der möglichen Fahrbahnverbreiterung ist auch der Aufbau des gesamten Straßen-körpers auf seine Tragkraft und Dauerhaftigkeit zu prüfen. Sollten die Ergebnisse der Prüfungen er-geben, dass eine Verbreiterung unter den genannten Bedingungen nicht umsetzbar ist, so ist zumin-dest eine Deckenerneuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen.
3.2. Teilabschnitt 2
Innerhalb der Ortslage erscheint nach momentanen Gesichtspunkten eine grundhafte Sanierung nicht notwendig und eine Fahrbahnverbreiterung aufgrund der Bebauungssituation schwer realisierbar. Die Prüfung hierzu ist jedoch ebenfalls Bestandteil der Leistungen.
Je nach Sachlage ist daher eine Oberflächensanierung planerisch zu berücksichtigen.
3.3. Teilabschnitt 3
Dieser Abschnitt weist den schlechtesten Zustand aller Teilbereich auf. Dieses betrifft nicht nur die Fahrbahnbreiten und Oberflächenqualitäten sondern auch den Aufbau des Straßenkörpers. Vorunter-suchungen haben gezeigt, dass die bituminösen Schichten auf gewachsenen sandigen Böden aufge-legt wurden. Zwar weisen durchgeführte Tragfähigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten aus, jedoch ist die Dauerhaftigkeit des gesamten Straßenkörpers, wie das Schadensbild zeigt, in Frage gestellt.
Ein weiteres Ergebnis der stichpunktartigen Untersuchung des Straßenkörpers mittels Bohrkern ist, dass sich unterhalb der bituminösen Schichten eine Schottereinstreudecke befindet, die einen PAK-Nachweis ergab.
3.4. Ingenieurbauwerk
Wie bereits beschrieben, besteht das Ingenieurbauwerk zur Kreuzung des Verbandsgewässers aus zwei Einzelbauwerken. Dabei ist bei der Planung darauf abzuzielen, dass das neuere Bauwerk in sei-nem Bestand erhalten bleibt. Mit einem Neubau der Gewölbebrücke soll auch die nicht verkehrssichere Konstruktion der Geländer sowie die Bauwerkszuordnung verbessert werden.
3.5. Rad- und Gehwege
Die vorhandenen Rad- und Gehwege bieten eine durchschnittliche Ausbaubreite von 2,00 m an. Da beabsichtigt ist, die Gesamtmaßnahme zur Anerkennung der Förderfähigkeit beim Land SH zu brin-gen, müssen diese Verkehrsanlagen nach den neueren Förderrichtlinien eine Ausbaubreite von mind. 2,50 m aufweisen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Planung zu prüfen und wenn möglich umzu-setzen. Ansonsten ist die Sanierung der vorhandenen Radwege in ihrem Bestand zu überplanen.
3.6. Kreuzungsbereich K 10 / K 12
Der Knotenpunkt K 10 (Elmshorner Str.) mit K 12 (Seether Weg) hat sich in den letzten Jahre als sehr unfallträchtig erwiesen. Bereits mehrfach kam es hier zu schweren Unfällen. Daher besteht hier auch die Notwendigkeit, den Kreuzungsbereich durch eine neue bauliche Ausbildung zu "entschärfen". Die Überplanung dieses Bereichs bis in ca 100 m in die einmündenden Straßen hinein ist daher ebenfalls Bestandteil des Planungsumfanges.
12 Monate
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderlichen Leistungskriterien werden in den Unterlagen/Formblatt "10-25-21-297_10103_210324_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb_01_21" bzw. "10-25-297_101102_210324_Aufforderung Teilnahmewettbewerb_01-21" umfänglich aufgelistet.
Die erforderlichen Leistungskriterien werden in den Unterlagen/Formblatt "10-25-21-297_10103_210324_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb_01_21" bzw. "10-25-297_101102_210324_Aufforderung Teilnahmewettbewerb_01-21" umfänglich aufgelistet.
Die erforderlichen Leistungskriterien werden in den Unterlagen/Formblatt "10-25-21-297_10103_210324_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb_01_21" bzw. "10-25-297_101102_210324_Aufforderung Teilnahmewettbewerb_01-21" umfänglich aufgelistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 21105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.