Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: 48/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein
Die Rettungsdienst Holstein AöR (nachfolgend: rdh.) ist gemäß § 3 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) Rettungsdienstträgerin für den Rettungsdienstbereich des Kreises Ostholstein. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich.
Mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren beabsichtigt die rdh. als Trägerin des Rettungsdienstes, Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht die rdh. gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, welche gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 52 AO sind. Es wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt. Der 4. Teil des GWB findet gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung.
Los 1: Fehmarn (Petersdorf und Burg)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhaltung Regelrettungsdienst
• Besetzung der nachfolgenden Rettungsmittel gemäß Vorhalteplan in Anlage 12 im Umfang von insgesamt 504 Wochenvorhaltestunden während der Nebensaisonzeiten* bzw. 585 Wochenvorhaltestunden während der von der Trägerin angeordneten Hauptsaisonzeiten**:
• 2 RTW
• 1 NEF
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fünf Jahre), und verlängert sich einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern die rdh. mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2028.
Los 2: Heiligenhafen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung Regelrettungsdienst:
- Besetzung der nachfolgenden Rettungsmittel gemäß Vorhalteplan in Anlage 12 im Umfang von insgesamt 297 Wochenvorhaltestunden während der Nebensaisonzeiten* bzw. 336 Wochenvorhaltestunden während der von der Trägerin angeordneten Hauptsaisonzeiten**:
- 2 RTW
- 1 KTW
• sowie folgende Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Besetzen eines von der Trägerin gestellten RTW für die Transportkomponente 1 des MANV-Konzeptes der Trägerin,
- Besetzen eines vom Bieter gestellten MTW für den Betrieb einer Patientenablage gemäß MANV-Konzept der Trägerin.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fünf Jahre), und verlängert sich einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern die rdh. mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2028.
Los 3: Oldenburg i. H.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung Regelrettungsdienst
- Besetzung der nachfolgenden Rettungsmittel gemäß Vorhalteplan in Anlage 12 im Umfang von insgesamt 515 Wochenvorhaltestunden während der Nebensaisonzeiten* bzw. 563 Wochenvorhaltestunden während der von der Trägerin angeordneten Hauptsaisonzeiten**:
- 2 RTW
- 2 KTW
- 1 NEF
• sowie folgende Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Besetzen eines von der Trägerin gestellten RTW für die Transportkomponente 1 des MANV-Konzeptes der Trägerin,
- Besetzen eines vom Bieter gestellten MTW für den Betrieb einer Patientenablage gemäß MANV-Konzept der Trägerin.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fünf Jahre), und verlängert sich einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern die rdh. mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2028.
Los 4: Neustadt i. H.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung Regelrettungsdienst
- Besetzung der nachfolgenden Rettungsmittel gemäß Vorhalteplan in Anlage 12 im Umfang von insgesamt 630 Wochenvorhaltestunden während der Nebensaisonzeiten bzw. 652 Wochenvorhaltestunden während der von der Trägerin angeordneten Hauptsaisonzeiten:
- 2 RTW
- 3 KTW
- 1 NEF
• sowie folgende Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Besetzen eines von der Trägerin gestellten RTW für die Transportkomponente 1 des MANV-Konzeptes der Trägerin,
- Besetzen eines vom Bieter gestellten MTW für den Betrieb einer Patientenablage gemäß MANV-Konzept der Trägerin.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fünf Jahre), und verlängert sich einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern die rdh. mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2028.
Los 5: Cismar
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung Regelrettungsdienst
- Besetzung der nachfolgenden Rettungsmittel gemäß Vorhalteplan in Anlage 12 im Umfang von insgesamt 252 Wochenvorhaltestunden während der Nebensaisonzeiten bzw. 336 Wochenvorhaltestunden während der von der Trägerin angeordneten Hauptsaisonzeiten:
- 2 RTW
• sowie folgende Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Besetzen eines von der Trägerin gestellten RTW für die Transportkomponente 1 des MANV-Konzeptes der Trägerin,
- Besetzen eines vom Bieter gestellten MTW für den Betrieb einer Patientenablage gemäß MANV-Konzept der Trägerin.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fünf Jahre), und verlängert sich einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern die rdh. mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2028.
Los 6: Bad Schwartau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung Regelrettungsdienst
- Besetzung der nachfolgenden Rettungsmittel gemäß Vorhalteplan in Anlage 12 im Umfang von insgesamt 617 Wochenvorhaltestunden während der Nebensaisonzeiten bzw. 637 Wochenvorhaltestunden während der von der Trägerin angeordneten Hauptsaisonzeiten:
- 3 RTW
- 1 KTW
- 1 NEF
• sowie folgende Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Besetzen eines von der Trägerin gestellten RTW für die Transportkomponente 1 des MANV-Konzeptes der Trägerin.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fünf Jahre), und verlängert sich einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern die rdh. mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG).
- Unternehmensdarstellung und Bieterdatenblatt
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN-A4-Seiten):
• Inhaber,
• Gesellschaftsform,
• Hauptgeschäftsbereich,
• Organisationsstruktur und
• Betriebsstätten.
Darüber hinaus ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ in Anlage 5 vollständig auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
- Nachweis Gemeinnützigkeit
Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem Bieter um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i. V. m. § 52 AO handelt.
Hierzu ist durch den Bieter nachzuweisen, dass es sich bei ihm um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Dieser Nachweis ist durch Vorlage des aktuellen Bescheides über die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 AO des zuständigen Finanzamtes und Vorlage seiner Satzung oder seines Gesellschaftsvertrages erbracht werden.
- Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend der §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ – Anlage 9).
- Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Aktuelle Auskunft (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) über den Unternehmer als natürliche Person bzw. über die juristische Person oder Personenvereinigung.
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter (bspw. Vorstand eines Vereins, Geschäftsführer einer GmbH etc.) und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene Person (Leiter Rettungsdienst bzw. Rettungswachenleiter etc). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Rettungsdienst Holstein AöR, Herrn Christian Kraft, Am Holm 25, 23730 Neustadt in Holstein, zu übersenden ist.
- Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6)).
- Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2023 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2028). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Auftraggeberin bei Schäden, für welche die Auftraggeberin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr.
- Fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Personen fachlich geeignet sind (Nachweis über bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen).
- Referenz Notfallrettung
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz Notfallrettung“ (Anlage 7) auszufüllen.
- Referenz erweiterter Rettungsdienst (nur Lose 2 bis 6)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz erw. Rettungsdienst“ (Anlage 8) auszufüllen.
- Standort erweiterter Rettungsdienst (Lose 2 bis 6)
In den Losen 2 bis 6 müssen die Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes an einem Standort, der im Umkreis von maximal 30 km um die zum jeweiligen Los gehörende Rettungswache (siehe Leistungsbeschreibung in Anlage 1, dort Ziff. 1.2 und 5.3) zentral oder dezentral gelegen sein muss, jedoch nicht mehr als 7 km hinter der Kreisgrenze.
Der Standort muss in jedem Fall eine witterungsgeschützte Unterstellmöglichkeit und die erforderliche Infrastruktur (externe Ladung der RTW) für die Fahrzeuge bieten.
Der Bieter hat diesen Standort zu benennen und entweder eine Eigenerklärung oder Nachweise über dessen Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Darüber hinaus hat er nachzuweisen, dass der Standort für die witterungsgeschützte Unterstellung der Rettungsmittel geeignet ist. Soweit der Standort noch nicht geeignet in diesem Sinne ist, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er die Eignung des Standorts bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch die Auftraggeberin diese Besichtigung zu ermöglichen.
§ 15 Abs. 2 SHRDG
- Personal
Der Leistungserbringer darf für 90 % der Personalstunden nur solches rettungsdienstliches Personal einsetzen, welches vom Leistungserbringer im Umfang von mindestens 19 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Leistungserbringers im Rettungsdienstbereich des Kreises Ostholstein eingesetzt wird. 10 % der Personalstunden dürfen von ehrenamtlichen Kräften/Personal, welches weniger als 19 Stunden pro Woche im Rettungsdienstbereich des Kreises Ostholstein eingesetzt wird, erbracht werden.
- Bürgschaft
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
1) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);
2) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);
3) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Auftraggeberin) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);
4) Haftung des Bürgen:
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zustehen,
b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2028 und somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),
c) bis zu einem folgenden Höchstbetrag je Los:
• Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
• Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
• Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
• Los 4: [Betrag gelöscht] EUR
• Los 5: [Betrag gelöscht] EUR
• Los 6: [Betrag gelöscht] EUR
Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ein Kreditinstitut oder Kreditversicherer bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
Vor Zuschlagserteilung ist dann vom Zuschlagsbieter die entsprechende Bürgschaftsurkunde der Auftraggeberin auszuhändigen.
- Mindestlohn
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmenden an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
In diesem Sinne wird eine Erklärung des Bieters zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes gemäß § 4 Abs. 1 VGSH gefordert. Das Formblatt „Mindestlohnerklärung“ (Anlage 11) ist auszudrucken, vollständig auszufüllen eigenhändig zu unterschreiben und mit dem Angebot auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 5 Abs. 1 S. 2 SHRDG i.V.m § 52 Abgabenordnung (AO) unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Falck durchgeführt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2019, RS C-465/17).
- Die rdh. als Rettungsdienstträgerin behält sich vor, das laufende Verfahren, auch ohne Angabe von Gründen, jederzeit abzubrechen und die Leistungserbringung ab dem 01.01.2023 selbst durchzuführen. Dies kann auch für einzelne Lose erfolgen, ohne das gesamte Verfahren zu beenden.
- Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung von Leistungen des Regelrettungsdienstes ist nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist daher nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1) zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich auch bei dem Nachunternehmer um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i. V. m. § 52 AO handelt.
Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach gemeinnützige Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4) auszufüllen.
Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4621860
Fax: [gelöscht]
Etwaige Unkklarheiten und /oder Rechtsverstöße sind vom Bieter unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber im Wege einer Rüge geltend zu machen. Für den Fall, dass der Bieter den Rechtsweg beschreiten will, wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen wegen der Anwendung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht eröffnet ist. Da vorliegend gemäß § 5 Asb. 2 SHRDG ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, ist gemäß § 40 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.