Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0198
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.semperoper.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden
Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200-1: November 2017, Leistungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes gem. § 23 SächsBRKG (in der aktuell gültigen Fassung) sowie von Hilfeleistungen.
Dresden, DE
Ausführungsort 1: Staatsoper Dresden und Zentrale Dienste
• Aufgabenbereich 1: Stationäre Sicherheitsdienstleistungen im Empfangsdienst
• Aufgabenbereich 2: Stationäre Sicherheitsdienstleistungen im Interventions- und Kontrolldienst mit Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Rahmen des Feuerwehrsicherheitsdienstes und der Besetzung der BMZ
(Die BMZ Semperoper ist räumlich direkt mit der Rezeption verbunden. Beide Positionen werden daher nur gemeinsam an ein Unternehmen vergeben.)
Ausführungsort 2: Staatsschauspiel Dresden
• Aufgabenbereich 1: Stationäre Sicherheitsdienstleistungen im Empfangs- und Kontrolldienst
Alle Aufgabenbereiche dienen der Sicherheit der Mitglieder und Einrichtungen der Sächsischen Staatstheater und ihrer Gäste und verlangen eine koordinierte Zusammenarbeit beider Leistungsbereiche.
Die Laufzeit beginnt am 01.08.2022 und endet am 31. Juli 2027.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Ver-eins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Ge-schäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzu-weisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Übersicht mit Angaben zu wesentlichen in den letzten 2 Jahren (ggf. jedoch vor Beginn der Coronavirus-Pandemie) erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Gebiet Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen insbesondere im Empfangs- und Kontrolldienst in deutschsprachigen Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen (mehrmals wöchentlichem) Opern- oder Schauspiel-Repertoirebetrieb und mehr als 500 Zuschauerplätzen, mit einer Vertragslauzeit/Leistungserbringung von mindesten einem Jahr, mit dem Angebot vorzulegen.
a. Innerhalb dieser Referenzen muss der Auftragnehmer nachweisen, dass Beschäftigte seines Stammpersonals im Kontrolldienst mit Aufgaben der Bedienung integrierter Sicherheits- und Gefahrenmeldesysteme betraut sind oder waren.
b. Innerhalb dieser Referenzen muss der Auftragnehmer nachweisen, dass Beschäftigte seines Stammpersonals im Veranstaltungsdienst Tätigkeiten des Feuerwehrsicherheitsdiensten übernommen haben.
5) Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
6) Der Auftragnehmer muss den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Deckungsumfängen erbringen:
• Personenschäden (für die einzelne Person) EUR 2.500.000
• Sachschäden EUR 2.500.000
• Verlust von Schlüsseln EUR 250.000
• Vermögensschäden sowie Schäden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz EUR 250.000
• Verlust bewachter Sachen EUR 250.000
• Umwelthaftpflichtschäden EUR 250.000
• Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden EUR 250.000
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Hinweis:
Der Auftragnehmer haftet für im Zuge der Dienstleistungserbringung entstehenden und durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Schäden. Die Haftungsvereinbarung wird Vertragsbestandteil.
7) Der Auftragnehmer muss ein Qualitätsmanagementsystem bspw. auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 vorweisen. Alternativ zu einer Zertifizierung nach dieser Norm kann der Auftragnehmer ein dokumentiertes Verfahren zur Annahme und zum Um-gang mit Kundenbeschwerden nachweisen.
8) Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers, nicht älter als sechs Monate.
9) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-8) Abgabe der gültigen Eintragungsbe-scheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
10) Der Auftragnehmer muss die Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahren im Angebot angeben.
11) Der Auftragnehmer muss die allgemeinen Anforderungen der DIN 77200-1 Abschnitt 4 erfüllen. Als Nachweis dafür hat er mit der Angebotsabgabe aussagekräftige Un-terlagen einzureichen:
a. Eigenerklärung zu der Qualifizierung der Mitarbeiter
Der Bieter muss folgende Nachweise/Unterlagen für seine Mitarbeiter erbringen:
i. Anzahl und Nachweis der Qualifizierung der Führungskräfte.
ii. Anzahl und Nachweis der Qualifizierung der/des jeweiligen Objektleiters als Meister für Schutz- und Sicherheit.
iii. Anzahl und Nachweis der Qualifizierung der einzusetzenden Mitarbeiter als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
iv. Anzahl und Nachweis der erfolgten Unterrichtung oder erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach 34a GewO der einzusetzenden Mitarbeiter
b. Abgabe eines Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzeptes welches darlegt, wann die Qualifizierung entsprechend der Punkte a. (ii, iii und iv) abgeschlossen werden und wie Schulungen und Auffrischungen der erlernten Qualifikationen organisiert sind.
c. Beispiel / Muster einer Einsatzplanung / Dienstplanung
d. Aufbau der Organisationsstruktur und Personalmanagement des Bieters
Der Bieter muss Unterlagen zur Organisationsstruktur erbringen, die mindestens auf nachfolgende Punkte eingehen:
i. Organigramm mit dem ersichtlichen Aufbau der Organisationsstruktur des Unternehmens
ii. Aussagen zum Firmensitz und zu Geschäftsräumen
iii. Einbindung einer Serviceleitstelle für die Alarmverfolgung
iv. Führungskräftekonzept und Durchführungskonzept für die ausgeschriebene Leistung
Die allgemeinen Anforderungen für den Leistungszeitraum regelt die Leistungsbeschreibung unter Punkt 4. Die hier definierten Punkte werden Vertragsbestandteil und sind bei der Angebotsabgabe und Preisbildung zu berücksichtigen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.