Neubau Feuerwehrgerätehaus Werdau an der Mühlenstraße/Nordstraße Referenznummer der Bekanntmachung: A/12.60.01.00/FFW/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werdau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Werdau an der Mühlenstraße/Nordstraße
Im Zuge der Sicherung bestehender Strukturen für die mehr als 20.000 Einwohner und die aktuellen gesellschaftlichen und technischen Anforderungen, beabsichtigt die Stadt Werdau die Schaffung eines neuen Feuerwehrstandortes mit sieben Stellplätzen inklusive Waschhalle und Montagegrube für die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr. Der bestehende Standort ist aufgrund baulicher und technischer Einschränkungen sowie der Berücksichtigung von denkmalrechtlichen Belangen für eine umfassende Sanierung zur Sicherstellung der Funktion ungeeignet. Auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Ruddigkeit (Stand 2018, siehe Anlage A1) wird ein Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks, in der Nordstraße, 08412 Werdau angestrebt. Die fortgeschriebene Kostenrahmenschätzung beziffert die Kosten des Vorhabens auf ca. 3.408.000 Mio. Euro brutto über die Kostengruppen 200 bis 700. Weitere Details sowie eine Aufgabenbeschreibung sind dem Punkt 2 zu entnehmen, weiterführende Angaben finden sich in Anlage A. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminabstimmung mit der Stadt Werdau, Fachbereich Stadtentwicklung/Bau, Herrn Piehler möglich. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die neu zu bauende Feuerwache ist am Standort des alten Gaswerks zu planen, welcher aus der Anlage A4 hervorgeht. Dabei ist der Lageplan (Anlage A4) nur ein Vorschlag, die Grundrissgestaltung und die Anordnung sind nach dem festgelegten Raumprogramm (siehe Anlage A3) auszurichten. Die Geschossigkeit des Neubaus ist offen. Für den Neubau wird zudem ein Ausbildungsturm benötigt, welcher im Falle eines 2-geschossigen Baus entweder mit Treppenanlage als 2. Fluchtweg geplant werden kann, oder im Falle eines eingeschossigen Neubaus separat angeordnet werden kann. Zudem ist der Planung des Objektes zu beachten, dass sich die Wege der ankommenden Kameraden und die der ausfahrenden Einsatzfahrzeuge nicht kreuzen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Baugrund auf beiden Standorten schlecht ist und durch Bauschutt sowie Hohlräume gekennzeichnet ist. Baugrundgutachten sind daher dringend erforderlich, ein Bodenaustausch bzw. Bodenverbesserung hat zu erfolgen. Auszug aus der Standortanalyse: Nach Variantenuntersuchungen und Gesprächen mit den Kreisbrandmeistern ist es notwendig, alle Lagerfunktionen ebenerdig in Nähe der Fahrzeuge anzuordnen. Die Erdgeschosskubatoren werden deshalb besonders groß, während in den Obergeschossen die Bürofunktionen und Schulungsräume angeordnet werden können. Diese Unterteilung ist auch bautechnisch günstig, da in den Hallen große Spannweiten erforderlich sind und es nicht effektiv ist, über diesen Fahrzeugstellplätzen eine zweite Geschossebene anzuordnen. Die kurzen Stellplätze sollten deshalb möglichst aus Ortbeton- und Stahlbetonfertigteilen ausgeführt werden, um darüber die Funktionen der Schulungsräume anordnen zu können. Die Kostenschätzung der Verfahrensbegleitung beziffert vorläufige Baukosten der KG 200 bis 600 DIN 276, Stand Juli 2021 von ca. 2.773.404,00 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage B. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauablauforganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmen-planung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet 12/2024. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Objektplanung
Werdau, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzugeben): - LPH 2: Untersuchen von drei alternativen Lösungsansätzen nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung.
3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, Leistungsphase 1 bis 4; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, jeweils LPH 1 - 4. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzugeben): - LPH5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (z.B. Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind; - LPH 7: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten; - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 7)
Werdau, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungs-phasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4, 5 und 8)
Werdau, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungs-phasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Tragwerksplanung
Werdau, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 2 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungs-phasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 7)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4, 5 und 8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.