Ersatzneubau Behördenzentrum (BHZ) Haus F (ehemaliges Kantinengebäude) Feldstr. 24105 Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00944
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Behördenzentrum (BHZ) Haus F (ehemaliges Kantinengebäude) Feldstr. 24105 Kiel
Objektplanung gem. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 2-8, stufenweise Beauftragung
Kiel, Kreisfreie Stadt
Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beabsichtigt in der Feldstr 27-29 in Kiel, das ehemalige Kantinengebäude Haus F des Behördenzentrums Feldstraße vollständig abzureißen und an gleicher Stelle ein Verwaltungsgebäude neu zu errichten.
Das Kantinengebäude Haus F aus dem Jahr 1976 wurde als Stahlbetonskelettbau mit Betonfertigteilfassaden als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Lornsenstraße 27 errichtet, verfügt über zwei Vollgeschosse mit Flachdachabschluss und ist voll unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich eine Vollküche mit Kühl- und Lagerräumen, Lastenaufzügen für das KG und dem 1. OG sowie eine kleine Cafeteria mit Ausgabe und Aufenthaltsraum. Im Obergeschoss ist der große Speiseraum, der auch als Veranstaltungsraum genutzt wird, mit Essensausgabe und Spülraum untergebracht. Über dem Speisesaal befinden sich auf dem Flachdach die Lüftungsanlagen für den Kantinenbetrieb.
Es ist geplant, nach Abriss des Bestandsgebäudes Haus F den Ersatzneubau entsprechend mit direktem Anschluss an das Gebäude E (Amt für Informationstechnik/ AIT) auf gleicher Grundfläche und Kubatur des Bestandsgebäudes, jedoch mit einem zusätzlichen, um ca. 4,60 m gegenüber der Grundstücksgrenze zur Lornsenstr. 27 zurückgesetztem dritten Geschoss zu errichten. Die nachbarschaftliche Zustimmung Lornsenstr. 27 für einen dreigeschossigen Neubau gewählter Bauart als Staffelgeschoss liegt vor. Das neue Gebäude soll wiederum voll unterkellert werden.
Die Erschließung des Gebäudes F erfolgt über das Haus E, deren zentraler Eingangsbereich mit notwendigem Treppenhaus und einer Aufzugsanlage gleichermaßen über alle Geschosse auch den Zugang zum Haus F ermöglicht; da das Bestandsgebäude Haus E (AIT) 3-geschossig konzipiert ist, kann im Neubau Haus F grundsätzlich auch ein zusätzliches 2. Obergeschoss erschlossen werden. Die vorhandene Erschließungssituation soll auch für den Neubau erhalten bleiben.
Im Erdgeschoss ist neben Büroräumen ein ca. 100 m² großer Coffeeshop geplant. Das 1. Obergeschoss dient der reinen Büronutzung mit Einzel- und Mehrpersonenbüros, während das 2. Obergeschoss für Veranstaltungs- und Sitzungssäle genutzt werden soll. Die Gestaltung der Büro- und Besprechungsräume soll auf Basis moderner Arbeitskonzepte (z.B. „desksharing“) geplant und dabei die Richtwerte für Geschäftszimmer der Landesbehörden berücksichtigt werden.
Im Kellergeschoss sind Nutzflächen für Rollregalanlagen, Lager und Archive vorzusehen.
Der Brutto-Rauminhalt beträgt insgesamt ca. 10.561 m³, die Nettoraumfläche ca. 3.399 m².
Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Behördenzentrum (BHZ) Haus F (ehemaliges Kantinengebäude) Feldstr. 24105 Kiel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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