Ersatzneubau Behördenzentrum (BHZ) Haus F (ehemaliges Kantinengebäude) Feldstr. 24105 Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00944

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Behördenzentrum (BHZ) Haus F (ehemaliges Kantinengebäude) Feldstr. 24105 Kiel

Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00944
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung gem. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 2-8, stufenweise Beauftragung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel, Kreisfreie Stadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beabsichtigt in der Feldstr 27-29 in Kiel, das ehemalige Kantinengebäude Haus F des Behördenzentrums Feldstraße vollständig abzureißen und an gleicher Stelle ein Verwaltungsgebäude neu zu errichten.

Das Kantinengebäude Haus F aus dem Jahr 1976 wurde als Stahlbetonskelettbau mit Betonfertigteilfassaden als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Lornsenstraße 27 errichtet, verfügt über zwei Vollgeschosse mit Flachdachabschluss und ist voll unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich eine Vollküche mit Kühl- und Lagerräumen, Lastenaufzügen für das KG und dem 1. OG sowie eine kleine Cafeteria mit Ausgabe und Aufenthaltsraum. Im Obergeschoss ist der große Speiseraum, der auch als Veranstaltungsraum genutzt wird, mit Essensausgabe und Spülraum untergebracht. Über dem Speisesaal befinden sich auf dem Flachdach die Lüftungsanlagen für den Kantinenbetrieb.

Es ist geplant, nach Abriss des Bestandsgebäudes Haus F den Ersatzneubau entsprechend mit direktem Anschluss an das Gebäude E (Amt für Informationstechnik/ AIT) auf gleicher Grundfläche und Kubatur des Bestandsgebäudes, jedoch mit einem zusätzlichen, um ca. 4,60 m gegenüber der Grundstücksgrenze zur Lornsenstr. 27 zurückgesetztem dritten Geschoss zu errichten. Die nachbarschaftliche Zustimmung Lornsenstr. 27 für einen dreigeschossigen Neubau gewählter Bauart als Staffelgeschoss liegt vor. Das neue Gebäude soll wiederum voll unterkellert werden.

Die Erschließung des Gebäudes F erfolgt über das Haus E, deren zentraler Eingangsbereich mit notwendigem Treppenhaus und einer Aufzugsanlage gleichermaßen über alle Geschosse auch den Zugang zum Haus F ermöglicht; da das Bestandsgebäude Haus E (AIT) 3-geschossig konzipiert ist, kann im Neubau Haus F grundsätzlich auch ein zusätzliches 2. Obergeschoss erschlossen werden. Die vorhandene Erschließungssituation soll auch für den Neubau erhalten bleiben.

Im Erdgeschoss ist neben Büroräumen ein ca. 100 m² großer Coffeeshop geplant. Das 1. Obergeschoss dient der reinen Büronutzung mit Einzel- und Mehrpersonenbüros, während das 2. Obergeschoss für Veranstaltungs- und Sitzungssäle genutzt werden soll. Die Gestaltung der Büro- und Besprechungsräume soll auf Basis moderner Arbeitskonzepte (z.B. „desksharing“) geplant und dabei die Richtwerte für Geschäftszimmer der Landesbehörden berücksichtigt werden.

Im Kellergeschoss sind Nutzflächen für Rollregalanlagen, Lager und Archive vorzusehen.

Der Brutto-Rauminhalt beträgt insgesamt ca. 10.561 m³, die Nettoraumfläche ca. 3.399 m².

Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: ZK 2: Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: ZK 3: Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Bauausführung / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: ZK 4: Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: ZK 5: Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 2
Kostenkriterium - Name: ZK 1: Gesamthonorar (Formblatt II-7-1) / Gewichtung: 2
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenbeauftragung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 181-469980
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FG 2884 21D00944
Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Behördenzentrum (BHZ) Haus F (ehemaliges Kantinengebäude) Feldstr. 24105 Kiel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.

Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:

- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.

- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.

- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.

- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2

GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2022

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