Nicht offener, freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb Uferpromenade Kiellinie mit Ideenteilen Referenznummer der Bekanntmachung: 61-3-005-22
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herwarth-holz.de
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herwarth-holz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener, freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb Uferpromenade Kiellinie mit Ideenteilen
Um eine hohe freiraumplanerische und städtebauliche Qualität der Kiellinie zu erreichen, lobt die Landeshauptstadt Kiel einen nicht offenen, freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerb aus. Der Wettbewerb beinhaltet verschiedene Ideenteile. Dem Verfahren liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde.
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Das langgestreckte Wettbewerbsgebiet, das auf einer Länge von etwa 3.500 Metern eine Größe von ca. 11,7 ha aufweist, umfasst die Uferpromenade Kiellinie, die in Teilen unmittelbar an den Düsternbrooker Fördehang angrenzt. Im Ensemble prägen beide öffentlichen Räume das Bild der Landeshauptstadt Kiel als Stadt am Wasser entscheidend.
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Aufgabe des nicht offenen, freiraumplanerischen und städtebaulichen Wettbewerbs ist der Entwurf eines freiraumplanerischen und städtebaulichen Konzeptes für die Neugestaltung der gesamten Kiellinie als attraktive Uferpromenade. Dabei ist eine umfassende gestalterische und funktionale Aufwertung unter Berücksichtigung unterschiedlichster Nutzungen und Nutzungsansprüche zu verfolgen. Dies betrifft sowohl die Schaffung und Weiterentwicklung von vielseitigen Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, als auch ansprechender Zugangsmöglichkeiten zum Wasser einschließlich Badestellen.
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Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe erfolgt auf zwei Ebenen. Grundlegende Aussagen sind im Rahmen einer freiraumplanerisch-städtebaulichen Gesamtkonzeption zu formulieren und in Teilbereichen (Realisierungsabschnitte / Ideenteile) zu vertiefen.
Räumlich vertiefend zu bearbeiten sind die Abschnitte 'Reventlouwiese und Landeshausufer', das 'Berthold-Beitz-Ufer' sowie die 'Kiellinie Nord' in zwei Varianten der Verkehrsführung. In Ideenteilen sind Vorschläge zur Aufwertung des südlichen Entrees, für den Übergangsbereich zwischen Landeshausufer und Berthold-Beitz-Ufer sowie Konzepte zu einer neuen Bellevue-Brücke mit den beiden Funktionen als Anleger der Schlepp- und Fährgesellschaft sowie als Badebrücke mit hoher Aufenthaltsqualität zu skizzieren.
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Für den Wettbewerb sollen bis zu 15 Teams zugelassen werden. Erfüllen mehrere Bewerber*innen am Teilnahmewettbewerb die Anforderungen und ist die Bewerber*innenzahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber*innen durch Los getroffen.
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Bei gleicher Eignung und Qualität, werden bis zu 15 Wettbewerbsteilnehmer*innen ausgelost und ca. 5 Nachrückerteilnehmer*innen bestimmt. Die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmenden / Arbeitsgemeinschaften werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Ausloberin erteilt den nicht berücksichtigten Bewerber*innen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens eine Absage.
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TERMINE (vorläufig)
Veröffentlichung Wettbewerb 01.04.2022
Abgabetermin Bewerbung Wettbewerbsteilnahme 09.05.2022
Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme 25.05.2022
Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme 02.06.2022
Preisgerichtsvorbesprechung (online) 02.06.2022
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 10.06.2022
Gemeinsame Ortsbegehung 01.07.2022
Rückfragen zum Wettbewerb bis 04.07.2022
Rückfragenkolloquium (online) 13.07.2022
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen 28.09.2022
Preisgerichtssitzung 30.11. / 01.12.2022
Präsentation der Wettbewerbsergebnisse Dezember 2022
Ausstellung Dezember 2022
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Weitere Informationen zum Verfahren sind dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument "Auslobung_Wettbewerb_ Uferpromenade_Kiellinie_Teil A_Verfahren" entnehmbar. Der Inhalt der Auslobung wurde durch die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel am 17.03.2022 beschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbung für die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt per E-Mail an [gelöscht] (Siehe unter I.3 genannte Kontaktstelle). Die Bewerbung muss folgende Daten beinhalten: Den vollständig ausgefüllten und korrekt per E-Mail übersandten Bewerbungsbogen für die Landschafts- und Stadtplanung (Siehe das zum Download zur Verfügung gestellte Dokument "Bewerbungsbogen_Wettbewerb_Uferpromenade_Kiellinie"). Im Bewerbungsbogen sind folgenden Angaben zu machen:
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Büroname, Büroinhaber*in und -partner*innen, Ansprechpartner*in, bevollmächtigte*r Vertreter*in (bei juristischen Personen), Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land), Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Internetadresse), Jahr der Bürogründung, Mitgliedsnummer der Architektenkammer, Eintragungsort bzw. Name der Architektenkammer, Datum der Kammereintragung, Handelsregisternummer (falls zutreffend). Rechtsform des Unternehmens
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Im Bereich der formalen Kriterien sind durch das Ausfüllen des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen durch den*die Bewerber*innen folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1.A Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
1.B Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit und Angabe zur Leistungsbereitstellung im Falle einer Unterbeauftragung
1.C Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Vergabemindestlohns
1.D Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
1.E Eigenerklärung zur Nicht-Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs gem. § 79 (2) VgV
1.F Vollmacht der Vertreter*innen im Falle einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
1.G Angaben zu Auftragsanteilen im Falle einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
2.A Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden / mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert)
2.B Eigenerklärung über den Umsatz der Bewerber*innen in den letzten drei Jahren (min. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für die Leistungsbereiche Flächenplanung und mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für die Leistungsbereiche Stadtplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre)
3.A.1 Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre - Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI: (Erklärung dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekten*innen oder Absolventen*innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) im Büro beschäftigt waren)
3.A.2 Eigenerklärung, zur Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre - Leistungsbereich Flächenplanung gem. §§ 17 HOAI oder sonstige Flächenplanung / Mas-terplanung: (Erklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 2 festangestellte Stadtplaner*innen und optional Architekt*innen bzw. Absolventen*innen der Fachrichtung Stadtplanung und optional Architektur inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) im Büro beschäftigt waren,
3.B.1 / 3.B.2 / 3.B.3 Nachweise der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung der*des für die Ausführung der landschaftsarchitektonischen, stadtplanerischen und optional architektonischen Leistung Verantwortlichen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV bzw. § 75 (1) VgV (als Anlagen beizufügen)
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Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu bilden oder Unterauftragnehmer*innen zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
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Die Leistungsfähigkeit des Teams muss durch die Erarbeitung eines freiraumplanerischen und eines städtebaulichen Konzeptes für ein Gebiet von mindestens 5 ha mit Schwerpunkt Freizeit und / oder Erholung mit öffentlichen Plätzen, Parks, Promenaden, Fußwegen etc. bevorzugt in Wasserlage nachgewiesen werden. An die Stelle eines realisierten Projektes kann auch die Teilnahme an einem entsprechenden freiraumplanerischen und / oder städtebaulichen Wettbewerb nach RPW 2013 treten. Eingereicht werden können auch im Bewerber*innenteam bearbeitete Projekte und / oder Wettbewerbe. Die Fertigstellung der Projekte bzw. die erfolgreichen Wettbewerbsteilnahmen dürfen am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.01.2014
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Die Referenzen sind innerhalb des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens anhand des auszufüllenden Projektdatenbogens sowie anhand von Plänen / Perspektiven / Fotos in Bilddateien darzustellen. In den Projektdatenbögen (3.C.1 / 3.C.2) für das freiraumplanerische sowie für das städtebauliche Konzept sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Projektes, Planungsgebiet Größe in ha, Art der Nutzung(en), Ort, Land, Auftraggeber*in mit Ansprechpartner*in, Projektbeginn / Tag der Auslobung, Fertigstellungszeitpunkt (Tag / Monat / Jahr), Projekt- / Wettbewerbsbearbeiter*innen, Kurzbeschreibung des Projektes
Für die Darstellung der Referenzprojekte sind die zur Verfügung gestellten Referenzbögen im Bewerbungsbogen zu verwenden. Es dürfen maximal zwei Referenzen für das freiraumplanerische und das städtebauliche Konzept über den Referenzbogen zur Prüfung eingereicht werden. Die*der Bewerber*in hat eigenverantwortlich zu überprüfen, dass die Inhalte ihrer*seiner Bewerbung vollständig und korrekt angezeigt werden.
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Die Teilnehmer*innen erhalten per E-Mail eine Bestätigung ihrer Bewerbung. Pro Arbeitsgemeinschaft darf nur ein Bewerbungsbogen eingereicht werden. Andere als die geforderten Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen) werden nicht zugelassen. Falsche Angaben haben den Ausschluss von der Bewerbung zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in und optional Architekt*in zu tragen und nach den einschlägigen EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in und optional Architekt*in tätig zu sein.
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Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n Verantwortliche*n mit entsprechenden Qualifikationen benennen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in / Stadtplaner*in und optional Architekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt*in / Stadtplaner*in und optional Architekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gemäß Artikel 46 - 49 gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der*die bevollmächtige Vertreter*in der juristischen Person und der*die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
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Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Freiraumplanerisch-städtebauliches Gesamtkonzept Kiellinie
- Freiraumplanerische und städtebauliche Leitidee
- Ordnung der Eingangsbereiche und Sicherstellung der Vernetzung mit der Umgebung
- Gestalterische und funktionale Qualität der Entrees / Einprägsamkeit der Orte
- Erhalt, Weiterentwicklung und zusammenhängende Gestaltung der Freiräume
- Gestaltungsqualitäten des Stadt- und Landschaftsraums
- Qualität der Vernetzung der Kiellinie mit dem Fördehang
- Nutzungsqualitäten des Stadt- und Landschaftsraums Kiellinie (Aufenthaltsqualität)
- Entwicklung von innovativen Spiel- und Freizeitsportangeboten gemäß dem Leitbild "Kiel - die bespielbare Stadt"
- Verbesserung der Bademöglichkeiten und Wasserzugänge
- Schaffung von Infrastrukturen für die Ver- und Entsorgung (intelligente Wert- und Reststoffentsorgung, WC-Anlagen, Strom- und Wasseranschlüsse für Veranstaltungen)
- Ermöglichung von größeren Veranstaltungsformaten (u.a. Kieler Woche)
- Angemessene Angebote für Gastronomie
- Fußverkehrsfreundliche Gestaltung des Uferbereichs
- Funktionalität und Qualität für den bewegten und ruhenden Radverkehr
- Angemessenheit der Materialwahl
- Berücksichtigung der technischen Vorgaben (Verkehr, Barrierefreiheit (DIN 18040), Infrastruktur etc.)
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Die Beurteilungskriterien für die Realisierungsabschnitte und die Ideenteile entnehmen Sie dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument "Auslobung_Wettbewerb_ Uferpromenade_Kiellinie_Teil A_Verfahren".
Die Wettbewerbssumme der Preisgelder wurde unter Berücksichtigung der RPW 2013 ermittelt. Für den Wettbewerb wird ein Preisgeld von [Betrag gelöscht] Euro (netto) zur Verfügung gestellt. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
Aufwandsentschädigung je Wettbewerbsteilnehmer*in (Team): [Betrag gelöscht] EUR
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der Honorartafeln der HOAI 2021 und in Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein ermittelt worden. Das Preisgericht behält sich vor, diese Verteilung einstimmig zu ändern.
Über das Preisgeld hinaus besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail im PDF-Format einzureichen an: [gelöscht]
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In Bezug auf IV 3.3 und IV 3.4 dieser Bekanntmachung gelten folgende Hinweise:
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Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die Vergabe der weiteren Planleistungen (s.u.) an den*die 1. Preisträger*in,
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1. sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV) und soweit die Arbeitsgemeinschaft, die mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Preisgericht mehrere 1. Preisträger*innen oder kein*n 1. Preisträger*in empfehlen sollte.
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2. soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Voraussetzung u.a. Beschluss der Kieler Ratsversammlung, Mittelbereitstellung im Rahmen der Städtebauförderung durch das zuständige Ministerium (MILIG Land S-H)).
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Dazu wird im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 (8) VgV durchgeführt.
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Die Ausloberin beabsichtigt, den*die 1. Preisträger*in mit der Erarbeitung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Rahmenplans für den gesamten Wettbewerbsbereich sowie eines Gestaltungsleitfadens einschließlich Beleuchtungskonzept zu beauftragen. Sofern Teilleistungen der Rahmenplanung Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI vorwegnehmen, werden sie bei der Objektplanung anteilig angerechnet. Die Ausloberin behält sich, vor dem Hintergrund der notwendigen politischen Entscheidung über eine Gestaltungsvariante für die Kiellinie Nord, eine stufen- bzw. abschnittsweise Beauftragung des freiraumplanerisch-städtebaulichen Rahmenplans für diesen Bereich vor.
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Darüber hinaus wird für die Realisierungsabschnitte zugesichert, der*dem 1. Preisträger*in die weiteren Planungsleistungen (hier § 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen) zunächst für einen 1. Bauabschnitt mindestens für die Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 5 zu übertragen sowie für weitere Bauabschnitte (vorbehaltlich der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Beschlussfassung der Ratsversammlung zur Umsetzung weiteren Planung dieser weiteren Bauabschnitte).
Die Beauftragung der Planungsleistungen für die weiteren Bauabschnitte nach § 39 HOAI wer-den den Preisträger*innen in Aussicht gestellt, sofern und sobald die Aufgabe realisiert wird und die Voraussetzungen für die weiteren Planungsphasen analog dem ersten Bauabschnitt erfüllt sind. (Voraussetzung u.a. Beschluss der Kieler Ratsversammlung, Mittelbereitstellung im Rahmen der Städtebauförderung durch das zuständige Ministerium (MILIG Land S-H)).
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
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Sollte ein Vertrag mit den 1. Preisträger*innen nicht zustande kommen, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit den 2. Preisträger*innen vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit den 3. Preisträger*innen vor.
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Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, ein Mitglied oder mehrere Mitglieder dieser mit den dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsleistungen zu beauftragen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YTARUZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html