Bruno-Lorenzen-Schule, Schleswig, Sanierung und Anbau, Außenfenster und Türen Referenznummer der Bekanntmachung: 24/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bruno-Lorenzen-Schule, Schleswig, Sanierung und Anbau, Außenfenster und Türen
Bruno-Lorenzen-Schule, Schleswig, Sanierung und Anbau, Außenfenster und Türen, Az. 24/2022.
Bruno-Lorenzen-Schule Spielkoppel 6 24837 Schleswig
Bruno-Lorenzen-Schule, Schleswig, Sanierung und Anbau, Außenfenster und Türe, Az. 24/2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtleistung
Ort: Hanerau-Hademarschen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie evtl. bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Über zukünftige Nachsendungen werden Sie automatisch per E-Mail informiert und können diese dann bei DTVP einsehen.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Die Inhalte der Nachsendungen werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Die Benachrichtigungen über eingestellte Nachsendungen zur Ausschreibung gehen immer an die von Ihnen bei Ihrer Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse.
Deswegen ist diese Adresse besonders bedacht auszuwählen, damit keine Benachrichtigung "verloren" geht.
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBRGYA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de