Rahmenvertrag Beamer und Tafelsysteme - Digitalpakt Referenznummer der Bekanntmachung: 10/40/22/010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beamer und Tafelsysteme - Digitalpakt
Rahmenvertrag Beamer und Tafelsysteme - Digitalpakt
Stadt Chemnitz
ca. 80 kommunale Schulstandorte der Stadt Chemnitz
Rahmenvertrag Beamer und Tafelsysteme - Digitalpakt
Der Rahmenvertrag wird mit den 5 wirtschaftlichsten und geeigneten Bietern geschlossen.
Vertragszeitraum: 01.07.2022 bis zum 30.06.2026
Der Vertrag läuft vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 und verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragszeitraum gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.06.2026.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 und verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragszeitraum gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.06.2026.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 und verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragszeitraum gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.06.2026.
Wirtschaftlich ist ein Bieter für die Stadt Chemnitz dann, wenn sein Preis max. 15 % vom Bestbieter abweicht.
Das Schulamt entscheidet im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und der Umsetzbarkeit bei welchem Anbieter sie die Bestellung vornehmen. Die Reihenfolge der Beauftragung erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (Produkt- und Installationskosten), Montagekapazitäten (Leistungsfähigkeit) und den zu erwartenden Lieferzeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
3 x Referenzen zur Installation von Anzeigesystemen mit mindestens 3 Standorten (schulische Einrichtungen / Gebäude) mit jeweils 3 Anzeigesystemen pro Standort laut Auschreibungsgegenstand oder
1 x Referenz zur Installation von Anzeigesystemen mit mindestens 10 Standorten (schulische Einrichtungen (Gebäude) mit mindestens 30 Anzeigesystemen laut Auschreibungsgegenstand für alles Standorte zusammen.
Die geforderte Referenz bzw. die geforderten Referenzen ist bzw. sind ein Ausschlusskriterium und muss bzw. müssen erfüllt werden.
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/ Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlungvon Mindestlohn falls notwendig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragungin der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe Punkte III 1.1) und III 1.3)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]