TGA Planungsleistungen für den Umbau einer Bürofläche in ein OpenSpace Konzept Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Planungsleistungen für den Umbau einer Bürofläche in ein OpenSpace Konzept
Im Gebäudekomplex am Standort Altenholz soll das gesamte 3. Obergeschoss in 2 Bauabschnitten entkernt und umgebaut werden. Dabei ist die Öffnung der Zel-lenbüros zu flexiblen zeitgemäßen Open Space-Büroflächen vorgesehen. Der Planungsbeginn ist von architektonischer und innenarchitektonischer Seite be-reits erfolgt. Ein entsprechender Bauantrag wurde bereits gestellt und genehmigt. Für die Installation von u.a. Raumlufttechnischen Anlagen, Trinkwasserversor-gung und Starkstromelementen wird technische Expertise und laufende Bau-überwachung von einem TGA Fachanbieter benötigt.
Altenholz
Im Gebäudekomplex Dataport AöR in 24161 Altenholz soll das gesamte 3. Obergeschoss in 2. Bauabschnitten entkernt und umgebaut werden. Dabei ist die Öffnung der Zellenbüros zu flexiblen modernen Work Space-Büroflächen geplant.
Folgende Bauwerte (mit CAD ermittelt) sind zu berücksichtigen:
- NGF: 2.244 m2
- BGF: 2.545 m2
Der voraussichtliche Baubeginn des 1. Bauabschnitts (Abriss, Entkernung, Schadstoffsanierung) ist für September 2022 vorgesehen, der Wiederaufbau beginnend mit den Arbeiten im Brandschutz ist für Ende 2022 / Beginn 2023 geplant.
Die Bauleistungen des 2. Bauabschnitts schließen sich voraussichtlich unmittelbar nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts an.
Fertigstellung gesamte Fläche ist für Ende 2023 vorgesehen.
Der Kostenrahmen (KG 400) beträgt ca. 1.745 Mio. EUR netto. Es sind die Leistungsphasen 1-9 der HOAI anzubieten.
Die Ausführung des Projektes und die Bauleitung sind an ein Ingenieurbüro vergeben.
Der Planungsbeginn ist, von architektonischer und innenarchitektonischer Seite, bereits erfolgt. Ein entsprechender Bauantrag wurde bereits gestellt und genehmigt. Die Haustechnikplanung soll idealerweise direkt nach der Beauftragung Juni / Juli 2022 aufgenommen werden.
Die Bauvergaben müssen zwingend bis September 2022 erfolgen, so dass Planung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen entsprechend früher fertig sein müssen und beauftragte Bauunternehmer spätestens im November / Dezember 2022 mit ihren Leistungen im ersten Bauabschnitt beginnen können.
Folgende Basisdaten sind bekannt:
Im Bestandsgebäude Dataport Altenholz ist im laufenden Betrieb zu sanieren. Hierfür hat der Auftraggeber den Umbauzuschlag nach HOAI für die Lph 1-5 und Lph 8 mit 20 % festgelegt.
Folgende Bauteile sollten, nach ausgeführter Prüfung durch die Fachplanung, erhalten bleiben oder weiter genutzt werden können, was sich auch in den Kostengruppen monetär wiederfindet.
Die vorhandenen WC-Räume auf der Fläche bleiben unverändert erhalten und sind von der Sanierung ausgenommen. Die Planung und Realisierung eines Behinderten-WCs ist aktuell noch nicht abschließend geklärt, aber möglich.
Durch die Verlagerung vorhandener Teeküchen auf die Flächen und in Anbetracht des gesamten Objektes, ist von Anlagen mit verzweigten Netzen und entsprechenden Abhängigkeiten auszugehen.
Auch bleiben die statischen Heizflächen erhalten und werden lediglich zum hydraulischen Abgleich mit einstellbaren Ventilen und Rücklaufverschraubungen versehen. Im Hinblick auf die Komplexität des gesamten Heizkreislaufes unter Berücksichtigung alter Rippenheizkörper und der Tatsache, dass mit dem Umbau keine Büroflächen sondern ganze Flächen zu heizen sind, gilt der Bezug zu Flächenheizungen.
Konkret gilt für Arbeiten Sanitär und Heizung, dass alle Kreisläufe, deren jeweiliger Druck, die Querschnitte und Vorlauftemperaturen zu berücksichtigen sind.
Lüftungsanlagen sind, über die gesamte Fläche, so auszulegen, dass die erforderliche Frischluftversorgung gemäß personeller Belegung mechanisch gewährleistet wird.
Darüber hinaus wird eine dezentrale Raum-, Heiz- und Kühltechnik mit Einzelraumregelung installiert. Hierzu ist der Einsatz von sogenannten Klimasplitgeräten vorzusehen, die Luft erwärmt oder gekühlt zuführen sollen.
Für die allgemeine Elektrotechnik gilt, dass die Planung und Ausführung der Brandmeldeanlage sowie der Datenverkabelung nicht zu berücksichtigen ist. Auch sollen die Stromkreisverteiler erhalten bleiben.
Neu zu planen bzw. zu überarbeiten ist ein neues Kabelkanalsystem samt elektrischer Zuleitungen, die Steuerung des Sonnenschutzsystems sowie die Berechnung und Verkabelung der Beleuchtung, deren Auswahl durch die Innenarchitektur beigestellt wird.
Auch hier gilt es die gesamte Komplexität des Objektes zu berücksichtigen und nicht nur die des betroffenen Geschosses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
In der eVergabe unter Kriterium 2.2.1.2 sind Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr zu machen.
b) Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird.
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro beträgt.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Umsatzentwicklung“ (eVergabe Kriterium 2.2.1.2) aus.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
b) Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Betriebshaftpflichtversicherung“ (eVergabe Kriterium 2.2.1.3) aus.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.3) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
a) Referenzbeschreibung:
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat.
b) Personalkennzahlen:
In der eVergabe unter Kriterium 2.2.2.3 sind Angaben zu den Personalkennzahlen des Unternehmens im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr zu machen.
a) Referenzbeschreibung:
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen wurden. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 18 Monaten erfolgt.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Leistungsumfang etc.) im Wesentlichen entspricht.
- wenn es sich um einen Umbau eines vorhandenen Gebäudes oder Gebäudeteils mit mindestens 2.500m² handelt.
- wenn die Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb durchgeführt worden sind.
Dazu wertet der Auftraggeber die (ggf. mehrfach) eingereichte ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2) aus.
Sollten weniger als zwei Referenzen eingereicht werden oder die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Personalkennzahlen:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 2 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Des Weiteren wird die Zusage verlangt, dass die Anzahl der qualifizierten Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet), die für das Projekt zur Verfügung stehen, mindestens 2 beträgt (Ein Hauptansprechpartner, sowie eine entsprechende Vertretung).
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Personalkennzahlen“ (eVergabe Kriterium 2.2.2.3) aus.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (27.04.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.