Baubegleitende Leistungen im Breitbandausbau Zweckverband Breitband Marsch und Geest Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-ZBMG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbmg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Leistungen im Breitbandausbau Zweckverband Breitband Marsch und Geest
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe baubegeitende Leistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 einschließlich der Leistungen zu Vermessung und Dokumentation sowie Hausanschlussmanagement gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der
Fassung vom 15.11.2019) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Die Ausschreibung unterteilt sich in die auszubauenden weißen Flecken (Los 1) und Gewerbegebiete (Los 2).
Baubegleitende Leistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - weiße Flecken
Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe
Los-Nr.1 weiße Flecken: Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 bis 9 in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der Leistungen für Vermessung und Dokumentation sowie Hausanschlussmanagement gemäß Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die baubegleitenden Leistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber
im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. .
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Baubegleitende Leistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf)
Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe
Los-Nr.2 Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf): Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 bis 9 in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der Leistungen für Vermessung und Dokumentation sowie Hausanschlussmanagement gemäß Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die baubegleitenden Leistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber
im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. .
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubegleitende Leistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - weiße Flecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubegleitende Leistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - Gewerbegebiete (gemäß Sonderaufruf)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Neben den unter Abschnitt III. aufgeführten Nachweisen und Erklärungen sind folgende Unterlagen bzw. Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 04 Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
- Anlage 04a Erklärung Zuwendungsvoraussetzungen des Landes S-H
- Anlage 12 (a und b) Angebotspreisblätter (losweise)
- Anlage 06 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
- Anlage 07 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 05) vorzulegen.
c) Falls die Leistungen oder Teile von Leistungen im Falle der Eignungsleihe nicht durch den Bieter selbst erbracht werden, sind hierfür die Nachunternehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat hierzu die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 06) sowie die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 07) vorzulegen. Eine Eignungsleihe ist unter Beachtung des § 47 VgV möglich. Wird eine Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bieter bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen im Rahmen des Angebotes eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen.
d) Vertraulichkeitserklärung:
Die Adressdaten (unverbindliche Adressaufstellung und Geodaten) werden nur Bietern zur Verfügung gestellt, die eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 21 (a und b)) für diese Unterlagen abgeben. Diese Daten können zur Unterstützung der Angebotserstellung dienen.
e) Die Abgabe von Nebenangeboten § 35 VgV ist unter den folgenden Vorgaben zulässig:
Nebenangebote müssen sämtliche Mindestanforderungen für die Abgabe der Hauptangebote erfüllen. Ein Nebenangebot kann von dem Hauptangebot abweichende Angebotspreise enthalten, unetr der Bedingung, dass beide Lose an den Bieter bezuschlagt werden. Der Auftraggeber macht insoweit von der Möglichkeit gemäß § 30 Abs. 3 VgV Gebrauch. Die Angebotswertung erfolgt dennoch losweise. Ein Nebenangebot kann nur dann den Zuschlag erhalten, wenn es für sämtliche der hierin enthaltenen Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot enthält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRU1Q
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.