Rahmenvertrag über projektbezogene Beratungsdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über projektbezogene Beratungsdienstleistungen
Abruf projetbezogener Beratungsdienstleistungen
Mitteldeutscher Rundfunk Kantstraße 71-73 04275 Leipzig
Gegenstand dieses Vertrages sind Abrufe von projektbezogenen Beratungsdienstleistungen in Form von Dienstleistungsaufträgen für den Mitteldeutschen Rundfunk. Die jeweils zu erbringenden Leistungen werden in Einzel-/Abrufaufträgen näher spezifiziert und auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages erbracht und abgerechnet.
Der Auftragnehmer kann aus diesem Vertrag keinerlei Ansprüche hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge, einer bestimmten Anzahl von Aufträgen oder eines bestimmten Auftragsvolumens geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei dem Unternehmen CONFACTs GmbH handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, welches hauptsächlich ingenieurtechnische Beratung, Planung und Management im Broadcast-, Hörfunk- und Medienumfeld anbietet.
Durch dieses Unternehmen wurden in den vergangenen Jahren bereits diverse Planungsleistungen für Projekte innerhalb der ARD, so auch für den SWR und den MDR erbracht. CONFACTs begleitete die Häuser sowohl im Kooperationsprojekt des SWR "SAW Süd-West" als auch bereits den MDR im Kooperationsprojekt "SAW Nord-Ost" und leistete dabei intensive ingenieurtechnische Unterstützung.
Die aufgrund dieser Vorbeauftragungen erworbene Marktstellung führte zu umfangreichen Kenntnissen über die technisch-technologische Situation, über die Arbeitsweisen einer SAW sowie ein tiefes Verständnis für die konkreten Ambitionen und die Art der Herangehensweise, um die Grundlagen für technologische Veränderungen im Ablauf der neu zu gestaltenden zentralen Sendeabwicklung herbeizuführen.
CONFACTs hat sich mit der Umsetzung des Vorprojektes "Südschiene" sowie mit der bisherigen Begleitung des MDR im Rahmen dieses Projektes einen exklusiven Wissensvorsprung erarbeitet, der durch kein anderes Unternehmen einzuholen ist. Ein Wettbewerb ist hier nicht eröffnet. Es bedarf der eingehenden Kenntnis der Organisation und der Betriebsabläufe der Häuser, um das Projekt entsprechend unterstützen zu können. Für das Gelingen des Projektes, welches sendungstechnisch von überragender Bedeutung gleich für mehrere Rundfunkanstalten ist, wird ein Partner gebraucht, der nicht mehr "angelernt" werden muss, sondern der seinerseits aufbauend auf dem bereits sehr hohen Niveau des technischen und technologischen KnowHow´s im Hause beratend und gestalterisch diesen Prozess zielgerichtet unterstützt. Ohne eine intensive Vorbefassung, wie sie allein bei der Firma CONFACTs vorliegt, ist die benötigte ingenieurtechnische Begleitung im wirtschaftlichen und zeitlichen Rahmen des Projektes nicht leistbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CONFACTs GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYYR0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.