Hansestadt Lübeck | Neugestaltung Beckergrube Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.19
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hansestadt Lübeck | Neugestaltung Beckergrube
Die Beckergrube befindet sich inmitten der UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt, welche den kulturellen, wirtschaftlichen, touristischen und politischen Kern des Oberzentrums Lübeck bildet. Wie alle Lübecker Gruben führt die Beckergrube vom Kamm des Altstadthügels zur Trave. Die Beckergrube ist die Verbindung vom Bahnhof und der Musik- und Kongresshalle zur zentralen Fußgängerzone der Lübecker Altstadt und erstreckt sich über eine Länge von rund 500 Meter.
Im zweiten Weltkrieg wurde die Beckergrube in großen Teilen zerstört. Der Wiederaufbau stand unter dem Leitbild der autogerechten Stadt und hat eine dominierende verkehrliche Funktion zum Ergebnis. Die Nachkriegsbebauung orientierte sich hierbei nicht am originären und für das UNESCO-Welterbe prägenden Stadtgrundriss; sie bildet in atypischer Weise einen aufgeweiteten, unstrukturierten Straßenraum. Der überdimensionierte Verkehrsraum, in Verbindung mit einem hohen Parksuchverkehr, steht einer für innerstädtische Räume anzunehmenden Aufenthaltsqualität offensichtlich entgegen. Der sehr hohe Anteil asphaltierter Flächen steht zudem im Widerspruch zu der Welterbe typischen Gestaltung des öffentlichen Raumes. Weiter fehlt es an einer angemessenen Wahrnehmung des für Norddeutschland bedeutsamen historischen Stadttheaters im öffentlichen Raum.
Der heutige Zustand weist erhebliche städtebauliche und funktionale Missstände auf und steht einer Anpassung an sich verändernde Strukturen wie die Mobilitätswende und den Klimawandel entgegen. Nicht vorhandene Aufenthaltsqualitäten und das Fehlen eines zusammenhängenden, erlebbaren Stadtraums sind zudem schlechte Voraussetzungen für die Bewältigung des innerstädtischen Strukturwandels.
Folgerichtig wurde die Beckergrube bei der Beschließung des Rahmenplans Innenstadt mit Mobilitätskonzept (2019) als Schlüsselprojekt benannt. Die Verwaltung ist beauftragt, unter Durchführung eines Verkehrsversuchs und anschließenden Wettbewerbs, eine Neugestaltung vorzunehmen. Übergeordnete Aufgaben sind eine Verkehrsberuhigung in Verbindung mit einer Stärkung des klimafreundlichen Verkehrs, attraktive Aufenthaltsqualitäten sowie eine baukulturelle und funktionale "Wiedereingliederung" in die Lübecker Altstadt. Bei dem bereits durchgeführten Verkehrsversuch wurde der Verkehr umgelenkt, der Straßenraum in Teilen provisorisch umgebaut und so das Verkehrsaufkommen reduziert, wodurch die Grundlage für eine Neugestaltung geschaffen wurde. Als Premiumprojekt des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus 2021 nimmt das Projekt "Neugestaltung Beckergrube - Mobilitätswende und Strukturwandel" dabei eine besondere Rolle ein. Die Förderzusage umfasst einen Teilabschnitt des gesamten Straßenverlaufs (rund 5.500 qm) und sichert damit eine zeitnahe und prestigeträchtige Umsetzung des ersten Teilbereichs.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst als Realisierungsteil den gesamten, rund 500 m langen Straßenzug der Beckergrube. Die Nettobaukosten umfassen als Kostenobergrenze rund 4,7 Mio. Euro, welche sich in mindestens zwei Realisierungsabschnitte aufteilt (1. Bauabschnitt umfasst rund 2,4 Mio. EUR). Neben den verkehrlichen Themen, die in Teilen bereits im Rahmen des Verkehrsversuchs erprobt wurden, sind gestalterische Vorgaben für den Straßenraum zu entwickeln. Es sollen Lösungen für eine zeitgemäße, urbane und ökologische Gestaltung der Beckergrube aufgezeigt werden, die einen angemessenen Umgang mit dem direkt angrenzenden UNESCO-Welterbe finden. Erwartet wird eine deutliche Steigerung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität unter Einbeziehung der verschiedenen Nutzungs- und Raumanforderungen, denn die Beckergrube soll als resilienter Stadtraum erlebbar werden und gleichzeitig Impulse für die Herausforderungen unserer Zeit formulieren.
Darüber hinaus sind im Rahmen eines Ideenteils Ansätze aufzuzeigen, wie Kultur in den öffentlichen Raum gebracht werden kann. Durch das in der Beckergrube ansässige Stadttheater grenzt eine wichtige kulturelle Institution an das Wettbewerbsgebiet und soll darüber hinaus auch im öffentlichen Raum sichtbar gemacht werden. Kultur kann den Charakter und Erlebniswert des öffentlichen Raumes maßgeblich beeinflussen und in unterschiedlichsten Formen stattfinden. Daher sollen Ideen aufgezeigt werden, wie ein kreativer Umgang zur Sichtbarmachung der Kultur gefunden werden kann. Zudem umfasst ein weiterer Ideenteil einen Durchgang zwischen der Beckergrube und einem angrenzenden Parkhaus. Als städtebaulicher Missstand im Straßenverlauf sind Lösungen aufzuzeigen, wie eine Aufwertung und Nutzbarmachung der Fläche erreicht werden kann.
Die Hansestadt Lübeck lobt für diese Maßnahmen einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungs- und Ideenwettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VGV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmer:innen aus. Davon werden sechs Teilnehmer:innen eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer:innen). Die verbleibenden neun Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losentscheid.
Die Hansestadt Lübeck setzt in diesem Planungs- und Umsetzungsprozess auf eine hohe Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung. Um in den anstehenden Prozessphasen eine enge Einbindung "Betroffener" sicherzustellen, erfolgt die Gründung eines Beirats aus Anlieger:innen, Interessensvertreter:innen, Initiativen, Politik und Verwaltung. Die Gründung des Beirats knüpft an zahlreiche zuvor durchgeführte Beteiligungsformate an. Die Beteiligung des Beirats während des Wettbewerbs wird durch die Entsendung von Vertreter:innen des Beirats in das Preisgericht sichergestellt.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen und Stadtplaner/innen.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mindestens einer Referenz über Objektplanung Verkehrsanlagen mit einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren realisierten Planung eines öffentlichen, urbanen Raumes und unter Berücksichtigung des konfliktfreien Miteinanders der verschiedenen Verkehrsarten (vorzugsweise mit ÖPNV, MIV und Radverkehr) im Stadt- bzw. Ortsbereich.
Vorlage mindestens einer Referenz über Objektplanung Freianlagen mit einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren realisierten Planung eines öffentlich zugänglichen, urbanen Raumes mit Geschäftsbesatz, Stadtgrün sowie Platz- und Aufenthaltsflächen im Stadt- bzw. Ortsbereich.
Die Anforderungen können in einer oder mehreren Referenzen (max. drei pro Objektplanung) erbracht werden.
Die Referenzen müssen in den letzten zehn Jahren realisiert worden sein.
Jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein oder durch entsprechende Eignungsleihe (gem. § 47 VgV) oder Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden.
Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen haben.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin bestätigt mit der Einreichung seiner oder ihrer Bewerbung, dass er oder sie Verfasser:in der angegebenen Referenz ist.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber:innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2.000.000,- EUR und Sach- und Vermögensschäden 2.000.000,- EUR; Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat der oder die bevollmächtigte Vertreter:in die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber:innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung muss bestehen aus
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen)
Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen (s. Zulassungskriterien). Die Bewerber bestätigen mit der Einreichung der Referenzen, dass sie Verfasser:in der angegebenen Referenzen sind.
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerber:innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates)
- Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber:innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerber:innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber:innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.
Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)
Juristische Personen haben eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in zu benennen, der oder die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der oder die bevollmächtigte Vertreter:in sowie der oder die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter:in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter:innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer:innen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Übergeordnete Grund-/ Leitidee
- Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext (Auftaktgestaltung, Adressbildung)
- Vernetzung der zwei Teilbereiche und stadträumliche Qualität
- Gestaltungs- und Freiraumqualität
- Umgang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Artenvielfalt
- Berücksichtigung Archäologie und Denkmalschutz und Umgang mit dem UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt
- Funktionalität der Flächen für alle Verkehrsteilnehmer:innen
- Realisierbarkeit
- Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierefreiheit
- Aneignungsfähigkeit für Nutzende
- Sicherheit im öffentlichen Raum
- Wirtschaftlichkeit und Plausibilität/Einhaltung des Kostenrahmens
Wettbewerbssumme [Betrag gelöscht] EUR brutto
Es ist beabsichtigt drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben sowie ein Bearbeitungshonorar auszuloben.
Folgende Aufteilung ist angedacht:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
2 Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
Die Preise und die Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Bauherrin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln und der Zustimmung der Gremien der Stadt, einem oder mehreren der Preisträger:innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) zu übertragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Die Umsetzung ist in mehreren BA vorgesehen (1. BA zwischen Breite Straße und Fünfhausen). Die Fördermittelgewährung ist nur für den 1. BA gesichert. Die weitere Realisierung erfolgt vorbehaltlich der Gewährung weiterer Fördermittel.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Es ist beabsichtigt ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto pro teilnehmendem Büro bei vollständiger und fristgerechter Abgabe der Wettbewerbsarbeiten auszuloben. Bei Nichtausschüttung aller 15 Bearbeitungshonorare erfolgt eine prozentuale Aufteilung der Restsumme auf die übrigen Bearbeitungshonorare.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform
bis zum 04.05.2022
gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen zu den Frei- und Verkehrsanlagen mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5, voraussichtlich bis Leistungsphase 9 zuzüglich der örtlichen Bauüberwachung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger:innen ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer:innen. Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet.
Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bieter:innen vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Ggf. erfolgt auch eine Beauftragung von Teilen der Leistungsphase 1, sofern dies für die Bearbeitung der Planungsaufgabe erforderlich ist.
Im Verhandlungsverfahren ist das Bearbeitungsteam für die Leistungsphasen 2 bis 9 inklusive der örtlichen Bauüberwachung der Objekte Freianlagen und Verkehrsanlagen zu benennen und vorzustellen. Für das Objekt Verkehrsanlagen sind vor den Verhandlungsgesprächen mindestens eine Referenz für die Leistungsphasen 8 und die örtliche Bauüberwachung nachzuweisen. Diese muss eine inhaltlich vergleichbare Verkehrsanlage im urbanen Raum als Geschäftsstraße mit der konfliktfreien Führung von Radverkehr, ÖPNV (inklusive mindestens einer Bushaltestelle) und MIV umfassen. Die Referenzen müssen dem Projektteam zugeordnet werden können. Darüber hinaus wird im Verhandlungsgespräch die Darstellung der Arbeitsstruktur und Methodik zur Sicherstellung des Projekterfolgs, zur Einhaltung der Kosten, der engen Terminkette und der Einbindung von Fachplanern erwartet. Der erste Bauabschnitt ist aufgrund der Fördermittelgewährung bis Ende 2025 fertigzustellen. Nach Auftragsvergabe ist ein unverzüglicher Planungsstart sicherzustellen.
Die Wettbewerbsteilnehmer:innen verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter bzw. der Bewerberin / Bieterin dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner oder ihrer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete / freigeschaltete Bieter:innen müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber:innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
Ende Bewerbungsfrist 11.05.2022
Auswahl der Teilnehmenden 25.05.2022
Teilnahmebestätigung bis 02.06.2022
Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis 07.06.2022
Kolloquium 21.06.2022
Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 05.08.2022, 17 Uhr, Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vor Ort beim betreuenden Büro
Preisgericht 07.09.2022
Planungsleistungen und Vergabe 1. BA in 2023
Fertigstellung 1. BA bis Ende 2025
Stellvertretende Preisrichter:innen
1) Prof. Per Pedersen, Architekt, Berlin, Mitglied des Welterbe- und Gestaltungsbeirats
2) Matthias Pöhler, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
3) Arne-Matz Ramcke, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion
4) Lysann Schmidt, Landschaftsarchitektin, Wismar
5) Karsten Schröder, Bereichsleiter Stadtplanung und Bauordnung, Hansestadt Lübeck
Berater:innen
1) Prof. Dr. Wolfgang Haller, Verkehrsplaner, Hannover
2) NN, Mitglied des Beirat Beckergrube
3) NN, Mitglied des Beirat Beckergrube
4) NN, Baugeschichte und Stadtbaukultur
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUXRUUU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html