Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 027C Metallrasterdecken Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00671
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 027C Metallrasterdecken
Los 027C Metallrasterdecken, 04315 Leipzig
Leipzig
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von offenen Deckenbekleidungen / Unter-hangdecken aus Metall-Rasterdecken inkl. Akustikdämmung. - 1.650 m² offene Unterhangdecke / Metall-Rasterdecke, innen, Einstegraster, 40 x 40 mm; 25/0,6 mm, pulverbeschichtet in schwarz bzw. silber-metallic, inkl. Unterkon-struktion, Passplatten, Ausschnitte für TGA, Wandanschluss aus Stufenrandwinkel und diverse Unterkon-struktion - 350 m² Offene Unterhangdecke / Metall-Rasterdecke, außen, Einstegraster, 40 x 40 mm; 25/0,6 mm, pulverbeschichtet in schwarz bzw. silber-metallic, inkl. Unterkon-struktion, Passplatten, Ausschnitte für TGA, Wandanschluss aus Stufenrandwinkel und diverse Unterkon-struktion - 750 m² Akustikdämmung
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 027C Metallrasterdecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).