Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 031D Tischlerarbeiten Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00645
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 031D Tischlerarbeiten Innentüren
Los 031D Tischlerarbeiten Innentüren, 04315 Leipzig
Leipzig
Lieferung und Montage von Innentüren in mehreren räumlich und zeitlich getrennten Bauabschnitten. 60 St. Holzwerkstofftüren, mit teilweise verglasten Seitenteilen und nichttransparenten Oberblenden, HPL-beschichtet, teilweise mit Brandschutzanforderung bis T30RS, Schallschutz bis Rwr 32dB, Einzelgröße bis 220 x 335 cm 24 St. Holzwerkstofftüren, 2-flügelig, HPL-beschichtet, teilweise mit Brandschutzanforde- rung bis T30RS, Einzelgröße bis 252 x 357 cm 2 St. Holzwerkstofftüren wie vor, jedoch als Raumspartür, 1-flügelig 50 m² Wandbekleidung A2, Holzwerkstoffplatte HPL-beschichtet 46 St. Holzwerkstofftüren mit Stahlumfassungszarge, 1-flügelig, HPL-beschichtet, teilweise mit Brandschutzanforderung bis T30RS, Schallschutz bis Rwr 32dB, Einzelgröße bis 101 x 226 cm 5 St. Holzwerkstofftüren wie vor, jedoch mit Massivholz- Stockzargen, 1-flügelig
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, GYM, Los 031D Tischlerarbeiten Innentüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).