Hochwasserschutzmaßnahme an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, technische Ausrüstung Binnenentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahme an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, technische Ausrüstung Binnenentwässerung
- Tauchpumpen 56 Stk.
- Stromerzeuger für Tauchpumpe 56 Stk.
- Druckschläuche 56 Stk.
- Akku Drehschrauber 4 Stk.
- Rollcontainer-Gitterbox 46 Stk.
- Rollcontainer Materialtransport 56 Stk.
- Absperrschranken Komplett-Set für Schächte 46 Stk.
- Ratschen-Zurrgurt 316 Stk.
- Transportanhänger 2 Stk.
Burkhardtsdorf, DE
- Tauchpumpen 56 Stk.
- Stromerzeuger für Tauchpumpe 56 Stk.
- Druckschläuche 56 Stk.
- Akku Drehschrauber 4 Stk.
- Rollcontainer-Gitterbox 46 Stk.
- Rollcontainer Materialtransport 56 Stk.
- Absperrschranken Komplett-Set für Schächte 46 Stk.
- Ratschen-Zurrgurt 316 Stk.
- Transportanhänger 2 Stk.
Förderzeitraum 2014-2020; Abrechnungszeitraum bis 31.12.2023; FV-Reg. Nr.103097052
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
- Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Mindestjahresumsatz 500.000,00 € (Netto/Jahr).
- Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als geeignete Referenzen sind mindestens die Lieferung von 5 Stück Stromerzeuger mit einer Leistung ab 2,0 kW, sowie 5 Stück Tauchpumpen mit einer Förderleistung ab 800 l/min geeignet. Dabei ist es nicht relevant, dass die Lieferung von Stromerzeugern und Tauchpumpen innerhalb eines Auftrages erfolgte.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Probebetrieb und Funktionsprüfung) eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Für die technischen Fachkräfte sind Ausbildungsnachweise für eine Elektrofachkraft, Mechatroniker, Elektroniker für Maschinen- und Anlagentechnik, oder vergleichbare Abschlüsse nachzuweisen. Weiterführend ist eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren im Umgang mit Notstromaggregaten und/ oder Tauchpumpen nachzuweisen.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
- Beschreibungen, Datenblätter oder Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) der zu liefernden Güter (Titel 1.2-1.5 der Leistungsbeschreibung), unter Mindestangabe der zugehörigen Daten aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau Am Roten Turm 1 09496 Marienberg
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist im digitalen Format GAEB DA 84 und als pdf abzugeben
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.