Beauftragung und Belieferung mit Einstreu für Nager Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 190-461936
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung und Belieferung mit Einstreu für Nager
Beauftragung und Belieferung mit Einstreu für Nager
Lieferung von Futter und Einstreu für Nager
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Rosenberg
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beauftragung und Belieferung mit Einstreu für Nager; Auftragsänderung gemäß § 132 (2) Ziffer 3.
Ort: Rosenberg
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
1. Vertragsänderung ab 25.01.2022 um 16% aufgrund Preissteigerung
- Stetiges Ansteigen von Weltmarktpreise seit dem Jahr 2021für u. a. Strom, fossile Brennstoffe und Holzeinschlag, teilweise bedingt durch die Corona-Pandemie. - Bei Einleitung des Vergabeverfahrens im Jahr 2019 konnte von der Vergabestelle im Rahmen der Sorgfaltspflicht eine derartig enorme Preissteigerungen auf dem Weltmarkt nicht vorhergesehen werden. Dur die Auftragsänderung ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.