Hüteschafbeweidung von Schutzgebieten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hüteschafbeweidung von Schutzgebieten
Hütebeweidung zum Erhalt und Entwicklung von Naturschutzgebieten und sonstigen gesetzlich geschützten Gebieten durch Einsatz von Schafherden mit Moorschnucken und anderen robusten Landschafrassen.
Nordherde
In diversen Gemeinden in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
Ausführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch Einsatz von robusten Landschafrassen in Hütehaltung.
Mittelherde
In diversen Gemeinden in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Plön, Neumünster und Rendsburg-Eckernförde.
Ausführung von Entwicklungsmaßnahmen durch Einsatz von Moorschnucken in Hütehaltung.
Südherde
In diversen Gemeinden in den Kreisen Segeberg und Rendsburg-Eckernförde.
Ausführung von Entwicklungsmaßnahmen durch Einsatz von robusten Landschafrassen in Hütehaltung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird ein Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
3. Eigenerklärung, dass der/ die Schäfer/in über eine Ausbildung zum/zur Tierwirt/in, Fachrichtung Schäferei verfügt sowie über eine langjährige Erfahrung (mindestens 8 Jahre) in der Landschaftspflege von Moor- und Heideflächen Schleswig-Holsteins mit Schafen vorweisen kann. Es wird also vorausgesetzt, dass der/die Schäfer/in über entsprechende Erfahrungen bei der Hütebeweidung der o.g. Lebensräume verfügt.
4. Eigenerklärung, dass die Herde aus mindestens 600 Schafen und mindestens 30 Ziegen (jeweils Mutterschafe/Mutterziegen bzw. mindestens 1 Jahr alte Tiere) besteht. Ziegen sind speziell für den Gehölzverbiss mitzuführen.
5. Eigenerklärungen über namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikationen und Berufserfahrung des Bieters und des ggfs. eingesetzten Personals mit persönlichen Referenzen sowie über die Zusammensetzung der eingesetzten Herde.
6. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019 - 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Hüteschafbeweidung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Abschnitt IV: Verfahren
KIel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. April 2022 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum,
Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
9. Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
10. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).
11. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis je Los (Formblatt).
12. Preisblatt je Los (Formblatt, Excel-Datei).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]