AWD Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH - Verwertung von PPK Referenznummer der Bekanntmachung: 988/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awd-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWD Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH - Verwertung von PPK
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Die PPK werden - außerhalb dieses Vertrags - im Hol- und Bringsystem erfasst und in einer Umschlaganlage im Kreisgebiet angeliefert. Da die PPK auch einen Anteil Verpackungen enthalten, welche auf Verlangen der Systeme diesen herauszugeben sind, erfolgt in der Umschlaganlage in noch nicht bekanntem Umfang eine Mengenminderung.
Der AN hat das verbleibende Material in der Umschlaganlage zu übernehmen und zu verwerten.
Die AWD strebt an, die PPK hochwertig verwerten zu lassen; dabei sieht sie die Sortierung und Verwertung als graphisches Papier als höherwertiger an als die gemischte Verwertung in der Kartonagenproduktion. Sofern der AN beabsichtigt, das Material zu sortieren und mindestens 45 Gew.-% einer Verwertung in der Produktion graphischer Papiere einzusetzen, wird ihm bei der Angebotsbewertung ein Bonus von [Betrag gelöscht] EUR/t gewährt.
Herausgabe von Kartonagen an Systeme: unter bestimmten Voraussetzungen kann der AN einen Teilstrom übernehmen und Kartonagen herausgeben, siehe Vergabeunterlagen Kap. 3.7.
Er verlängert sich um drei Jahre, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt.
Am 31.03.2031 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die mit der PPK-Sortierung oder -Vermarktung beauftragt werden sollen, vorzulegen:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die mit der PPK-Sortierung oder -Vermarktung beauftragt werden sollen, vorzulegen:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Es sind Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2019-2021) sowie zum Mittelwert der Jahre 2019-2021 zu machen.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.
Es sind Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2019-2021) sowie zum Mittelwert der Jahre 2019-2021 zu machen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
TL 1 Mengenangaben zur Sortieranlage
Für den Fall, dass die Behandlungskonzeption die Behandlung von PPK in einer Sortieranlage vorsieht, ist die Tabelle zu deren Leistungsfähigkeit auszufüllen:
Es sind folgende Angaben für die Sortieranlage zu machen:
- Anlage
-genehmigte Kapazität in t/a
-Jahresdurchsatz 2018
-Jahresdurchsatz 2019
-Jahresdurchsatz 2020
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die mit der PPK-Sortierung oder -Vermarktung beauftragt werden sollen, für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen:
BL 1 Qualitätssicherung
Bieter:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb*) für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 20 01 01.
Falls die Behandlungskonzeption die Behandlung der PPK in einer Sortieranlage vorsieht und diese nicht vom Bieter betrieben wird, ist für den entsprechenden Unterauftragnehmer die Qualitätssicherung nachzuweisen:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit Behandlung, AVV 20 01 01
Falls die Konzeption die Vermarktung der PPK durch einen Unterauftragnehmer vorsieht, ist für diesen die Qualitätssicherung nachzuweisen:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb*), Tätigkeit Handeln und/oder Makeln, AVV 20 01 01
Bei ausländischen Unternehmen Nachweis einer gleichwertige Qualitätssicherung.
*) Für Bieter oder Unterauftragnehmer, welche die Vermarktung der PPK durchführen, kann anstelle eines Efb-Zertifikats auch die von der zuständigen Behörde bestätigte Anzeige nach § 53 KrWG vorgelegt werden.
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften).
Vergleichbare Referenzen für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit; sofern der Bieter nicht selbst die Vermarktung durchführt, sind hier die Referenzen des Eignungsleihgebers einzutragen. Angabe von
-Auftraggeber
-Tätigkeit
-Zeitraum
-Umfang der Tätigkeit
-Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnumer
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Im Angebotsformular sind Angaben zur Verwertungskette zu machen und zu erklären, in welchem Umfang Dritte eingeschaltet werden sollen (Formblatt LU 1).
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRX3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.