Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung von Corona-Hilfsprogrammen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung von Corona-Hilfsprogrammen
Die IB.SH sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV), Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst zukünftiger etwaiger Folgeprogramme und inkl. der jeweiligen Schluss- und Endabrechnungsphasen.
Kiel
Die IB.SH sucht einen Dienstleister für die Unterstützungsleistungen zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV) , Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst zukünftiger etwaiger Folgeprogramme und inkl. der jeweiligen Schluss- und Endabrechnungsphasen.
Ausgeschrieben wird die Unterstützungsleistung zu den Hilfsprogrammen ÜH I bis IV, HFH, NSH und NoHi/DeHi nebst zukünftiger etwaiger Folgeprogramme und inkl. der jeweiligen Schluss- und Endabrechnungsphasen.
Grundsatz:
Bei der Abwicklung der Hilfsprogramme sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere
• die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQs),
• die programmspezifischen Vollzugshinweise des Bundes,
• die programmspezifischen Richtlinien des Landes, mit denen das Land die Vorgaben des Bundes umsetzt,
• die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes,
• die Landeshaushaltsordnung (LHO),
• das Landesverwaltungsgesetz und
• die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen.
In Anbetracht der Reifephase, in der sich die Hilfsprogramme zum 01.01.2023 befinden werden, wird deren Schlussabrechnung im besonderen Fokus stehen. Dafür wird ein umfassendes und fundiertes Wissen in der Wirtschaftsprüfung als erforderlich erachtet. Die mit der Programmabwicklung einhergehenden Reputationsrisiken für die IB.SH setzen höchste Professionalität, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, strategisches und analytisches Denken sowie Lösungsorientierung voraus. Gleichzeitig erfordert das in hohem Maße dynamische Umfeld jederzeit eine situative Flexibilität und hohe Reaktionsgeschwindigkeit, welche u. a. durch Skalierbarkeit und Flexibilität der zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährleistet sein muss. Ein ausgeprägtes Verständnis für Prozesse und Strukturen stellt die Grundlage für weitere Optimierungen der Durchführung dar, die ausdrücklich gewünscht werden. Profunde Erfahrungen in den vorgenannten Förderprogrammen sind gewünscht.
Module:
Die ausgeschriebene Dienstleistung lässt sich in folgende Teilmodule gliedern:
• Teilmodul 1: Unterstützung im Projektmanagement
• Teilmodul 2: Projektkoordination der IT
• Teilmodul 3: Unterstützung in der Antragsbearbeitung und -prüfung
• Teilmodul 4: Unterstützung bei der Schlussabrechnung
Die Teilmodule sind eng miteinander verzahnt, bedingen in der Projektarbeit stark einander und müssen flexibel in Abhängigkeit von sich verändernden Rahmenbedingungen in der Projektarbeit agieren. Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe aller Module an einen Bewerber zwingend erforderlich.
Die qualitativen und quantitativen Mindestanforderungen der unterschiedlichen Skillprofile sind in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkte 2.3 Projektbesetzung zu entnehmen.
siehe Ziffer II.2.11.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Weitere Eignungskriterien" max. 600 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 600 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die angebotenen Leistungen sollen für die Dauer einer Mindestvertragslaufzeit erbracht werden.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag auf Wunsch der IB.SH bis zu zwei Mal über eine Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert wer-den. Die IB.SH ist berechtigt, von dieser Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dem Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. des Unternehmensverbundes sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (u.a. Projektmanagementkompetenz), die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den Jahren 2019, 2020, 2021.
Anforderung: Mindestumsatz in 2021 im Bereich Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand in Fördermittelverfahren von mindestens 15,00 Mio. EUR.
3. Auf Grundlage des (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (2020 bzw. 2021 sofern erstellt und testiert) des Unternehmens inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres des Mutterkonzerns (wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt) erfolgt ein Rating der Anbieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch unseren Kreditbereich. Die Ratingnoten werden anschließend bewertet.
Anbieter mit einer DSGV-/ RSU Corporate-Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt - Ausschluss vom Verfahren.
4. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
5. Nachweis über mindestens drei qualifizierte Referenzen im Bereich der Bewirtschaftung von Förder-mitteln und mindestens eine davon im Kontext der Corona-Hilfsprogramme (Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu den benannten Referenzen sind mindestens auf Nachfrage zu benennen).
Die Referenzen sollen sich auf Tätigkeiten beziehen, die im Wesentlichen in 2020 bis 2022 durchgeführt wurden/ werden und einschlägige und vergleichbaren Leistungen im Bereich von Förderungen mit dem Schwerpunkt Zuschuss/ Billigkeitsleistungen von Corona-Hilfsprogrammen zum Inhalt der ausgeschriebenen Leistung haben.
Der jeweilige Nachweis führt zumindest den Leistungsumfang, die Ausführungszeit sowie den (öffentlichen / privaten) Auftraggeber und den Umfang der Weiterbeauftragungen (auch innerhalb des Konzernverbundes) auf.
6. Eigenbestätigung, dass im Kontext der Bewirtschaftung der Corona-Hilfsprogramme mit der seitens des Bundes über den IT-Dienstleister ]init[ zur Verfügung gestellten länderübergreifenden Verfahrensplattform (Fachverfahren) gearbeitet wurde.
7. Nachweis über die Art und Umsetzung des Qualitätsmanagements und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Zertifizierung gemäß ISO/DIN/LDSG oder gleichwertigen Normen).
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 28. April 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. Juni 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
8. Eigenerklärung, dass
- die von der IB.SH zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie
- die von dem Unternehmen erstellten eigenen Unter-lagen mit Bezug zur IB.SH bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität nach gängigen Standards (unter anderem ISO 27001, BSI-IT-Grundschutz, oder gleichwertig) angemessen geschützt werden.
9. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
10. Eigenerklärung, dass die Anforderungen, die in der anliegenden Leistungsbeschreibung definiert sind, erfüllt werden (insbesondere in Bezug auf Skillprofile und Mindestressourcen).
11. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartell-abreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen hat.
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Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 33. KW 2022 statt.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]