Kreativagentur (04/MA/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativagentur (04/MA/2021)
In der Kommunikation und Werbung setzt die Auftraggeberin auf einen breiten Media-Mix. Nahezu alle Mediengattungen (z.B. Anzeigen, Broschüren, Plakate, TV, Kino, Radio, Online-Werbung) kamen und kommen dabei zum Einsatz. Die Auftraggeberin sucht eine Leadagentur (Kreativagentur), welche die verschiedenen Kommunikationsaufgaben für unterschiedliche Zielgruppen im Zusammenhang und Wechselspiel strategisch betreut sowie operativ umsetzt.
In der Kommunikation und Werbung setzt die Auftraggeberin auf einen breiten Media-Mix. Nahezu alle Mediengattungen (z.B. Anzeigen, Broschüren, Plakate, TV, Kino, Radio, Online-Werbung) kamen und kommen dabei zum Einsatz. Die Auftraggeberin sucht eine Leadagentur (Kreativagentur), welche die verschiedenen Kommunikationsaufgaben für unterschiedliche Zielgruppen im Zusammenhang und Wechselspiel strategisch betreut sowie operativ umsetzt.
Gegenstand der zu vergebenden Agenturleistung sind sowohl Beratungsleistungen hinsichtlich der Markenkommunikation in verschiedenen Zielgruppen, des Corporate Designs und des Employer Brandings, als auch daraus abgeleitete Betreuungs- und Umsetzungsarbeiten, welche von der Auftraggeberin beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kreativagentur (04/MA/2021)
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.