Umsetzung eAkte und Datennetz - PP3 Lichtplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 288421D00722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung eAkte und Datennetz - PP3 Lichtplanung
Fachplanung gem. HOAI § 53 ff, Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, Lph 1-8, Lichtplanung, stufenweise Beauftragung
Los1 (LG Itzehoe, AG Itzehoe, AG Meldorf)
Itzehoe, Meldorf
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes zur Einführung der elektronischen Akte (kurz eAkte) in Gerichtssälen müssen die Gerichte in Schleswig-Holstein umgerüstet werden.
Insgesamt sind davon 28 Liegenschaften im Rahmen des Großprojektes betroffen.
Die Liegenschaften wurden aufgeteilt in verschiedene Planungspakete und Lose.
In diesem dritten Planungspaket wird die Planung für den Umbau von 9 Liegenschaften mit insgesamt 60 Verhandlungsräumen, die sich in unterschiedlichen Gerichtszweigen befinden, ausgeschrieben.
Die Arbeiten müssen während des laufenden Gerichtsbetriebes erfolgen. Daher stehen wenige Interimsflächen (Büros und Säle) für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Die Verhandlungsräume werden mit einer ergonomischen Mediensteuerungsanlage ausgestattet. Die Ausschreibung ist unterteilt in 3 Losen.
Los 1 betreffen 3 Liegenschaften mit insgesamt 24 Verhandlungsräumen mit einer Fläche von ca.1462 m²:
• Landesgericht Itzehoe, 10 Verhandlungsräume, ca. 566 m²
• Amtsgericht Itzehoe, 8 Verhandlungsräume, ca. 489 m²
• Amtsgericht Meldorf, 6 Verhandlungsräume, ca.407 m²
Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt in der Umsetzung der eAkte in den Gerichtssälen. Hierfür benötigen wir die Fachplanung „Lichtplanung“ um die Anforderungen der Medientechnik mit visueller Wiedergabe und die allgemeine Sichtbarkeit in den Verhandlungsräumen, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Sehgeschädigte, gewährleisten zu können. Da die Gerichtssäle und Beratungsräume sich in kleinerer Anzahl in den jeweiligen Liegenschaften wiederholen benötigen wir evtl. keine Planung für jeden Raum. Dies ist in der Grundlagenermittlung aber mit dem Auftraggeber und den anderen Fachplanern abzustimmen. Es reicht ggf. aus für die Säle „Kategorien“ zu entwickeln mit Hilfe der Architekt die weitere Innenraumplanung fortsetzen kann.
Da die HOAI kein Leistungsbild „Lichtplanung“ abbildet sind zusätzliche Leistungen notwendig. Gem. der LiTG sind ggf. Besondere Leistungen anzuwenden. Möglicherweise kann von den Spezifischen Leistungspflichten abgewichen werden, wenn die Leistungen eindeutig und erschöpfend im Angebot beschrieben sind.
Von den 3 Liegenschaften befindet sich das Amtsgericht Itzehoe unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Organisatorisch werden die 3 Liegenschaften als gesonderte Projekte betrachtet, das gilt auch für die Abrechnungen/ Gewährleistungsabnahme. Lediglich die Planer-Leistungen werden übergeordnet für die Liegenschaften je Los gemeinsam beauftragt. Die Honorarrechnungen der Planungsleistungen müssen jedoch Liegenschaftsbezogen abgerechnet werden.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z.B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Lo2 (AG Schleswig, AG Husum, AG Niebüll, AG Eckernförde)
Schleswig, Husum, Niebüll, Eckernförde
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes zur Einführung der elektronischen Akte (kurz eAkte) in Gerichtssälen müssen die Gerichte in Schleswig-Holstein umgerüstet werden.
Insgesamt sind davon 28 Liegenschaften im Rahmen des Großprojektes betroffen.
Die Liegenschaften wurden aufgeteilt in verschiedene Planungspakete und Lose.
In diesem dritten Planungspaket wird die Planung für den Umbau von 9 Liegenschaften mit insgesamt 60 Verhandlungsräumen, die sich in unterschiedlichen Gerichtszweigen befinden, ausgeschrieben.
Die Arbeiten müssen während des laufenden Gerichtsbetriebes erfolgen. Daher stehen wenige Interimsflächen (Büros und Säle) für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Die Verhandlungsräume werden mit einer ergonomischen Mediensteuerungsanlage ausgestattet. Die Ausschreibung ist unterteilt in 3 Losen.
Los 2 betreffen 4 Liegenschaften mit insgesamt 19 Verhandlungsräumen mit einer Fläche von ca. 1101 m², davon:
• Amtsgericht Schleswig, 5 Verhandlungsräume, ca. 315 m²
• Amtsgericht Husum, 6 Verhandlungsräume, ca. 305 m²
• Amtsgericht Niebüll, 4 Verhandlungsräume, ca. 246 m²
• Amtsgericht Eckernförde, 4 Verhandlungsräume, ca. 235 m²
Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt in der Umsetzung der eAkte in den Gerichtssälen. Hierfür benötigen wir die Fachplanung „Lichtplanung“ um die Anforderungen der Medientechnik mit visueller Wiedergabe und die allgemeine Sichtbarkeit in den Verhandlungsräumen, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Sehgeschädigte, gewährleisten zu können. Da die Gerichtssäle und Beratungsräume sich in kleinerer Anzahl in den jeweiligen Liegenschaften wiederholen benötigen wir evtl. keine Planung für jeden Raum. Dies ist in der Grundlagenermittlung aber mit dem Auftraggeber und den anderen Fachplanern abzustimmen. Es reicht ggf. aus für die Säle „Kategorien“ zu entwickeln mit Hilfe der Architekt die weitere Innenraumplanung fortsetzen kann.
Da die HOAI kein Leistungsbild „Lichtplanung“ abbildet sind zusätzliche Leistungen notwendig. Gem. der LiTG sind ggf. Besondere Leistungen anzuwenden. Möglicherweise kann von den Spezifischen Leistungspflichten abgewichen werden, wenn die Leistungen eindeutig und erschöpfend im Angebot beschrieben sind.
Von den 4 Liegenschaften befinden sich das Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll und Amtsgericht Eckernförde unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Organisatorisch werden die 4 Liegenschaften als gesonderte Projekte betrachtet, das gilt auch für die Abrechnungen/ Gewährleistungsabnahme. Lediglich die Planer-Leistungen werden übergeordnet für die Liegenschaften je Los gemeinsam beauftragt. Die Honorarrechnungen der Planungsleistungen müssen jedoch Liegenschaftsbezogen abgerechnet werden.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z.B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Lo2 (AG Schleswig, AG Husum, AG Niebüll, AG Eckernförde)
Schleswig, Husum, Niebüll, Eckernförde
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes zur Einführung der elektronischen Akte (kurz eAkte) in Gerichtssälen müssen die Gerichte in Schleswig-Holstein umgerüstet werden.
Insgesamt sind davon 28 Liegenschaften im Rahmen des Großprojektes betroffen.
Die Liegenschaften wurden aufgeteilt in verschiedene Planungspakete und Lose.
In diesem dritten Planungspaket wird die Planung für den Umbau von 9 Liegenschaften mit insgesamt 60 Verhandlungsräumen, die sich in unterschiedlichen Gerichtszweigen befinden, ausgeschrieben.
Die Arbeiten müssen während des laufenden Gerichtsbetriebes erfolgen. Daher stehen wenige Interimsflächen (Büros und Säle) für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Die Verhandlungsräume werden mit einer ergonomischen Mediensteuerungsanlage ausgestattet. Die Ausschreibung ist unterteilt in 3 Losen.
Los 2 betreffen 4 Liegenschaften mit insgesamt 19 Verhandlungsräumen mit einer Fläche von ca. 1101 m², davon:
• Amtsgericht Schleswig, 5 Verhandlungsräume, ca. 315 m²
• Amtsgericht Husum, 6 Verhandlungsräume, ca. 305 m²
• Amtsgericht Niebüll, 4 Verhandlungsräume, ca. 246 m²
• Amtsgericht Eckernförde, 4 Verhandlungsräume, ca. 235 m²
Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt in der Umsetzung der eAkte in den Gerichtssälen. Hierfür benötigen wir die Fachplanung „Lichtplanung“ um die Anforderungen der Medientechnik mit visueller Wiedergabe und die allgemeine Sichtbarkeit in den Verhandlungsräumen, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Sehgeschädigte, gewährleisten zu können. Da die Gerichtssäle und Beratungsräume sich in kleinerer Anzahl in den jeweiligen Liegenschaften wiederholen benötigen wir evtl. keine Planung für jeden Raum. Dies ist in der Grundlagenermittlung aber mit dem Auftraggeber und den anderen Fachplanern abzustimmen. Es reicht ggf. aus für die Säle „Kategorien“ zu entwickeln mit Hilfe der Architekt die weitere Innenraumplanung fortsetzen kann.
Da die HOAI kein Leistungsbild „Lichtplanung“ abbildet sind zusätzliche Leistungen notwendig. Gem. der LiTG sind ggf. Besondere Leistungen anzuwenden. Möglicherweise kann von den Spezifischen Leistungspflichten abgewichen werden, wenn die Leistungen eindeutig und erschöpfend im Angebot beschrieben sind.
Von den 4 Liegenschaften befinden sich das Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll und Amtsgericht Eckernförde unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Organisatorisch werden die 4 Liegenschaften als gesonderte Projekte betrachtet, das gilt auch für die Abrechnungen/ Gewährleistungsabnahme. Lediglich die Planer-Leistungen werden übergeordnet für die Liegenschaften je Los gemeinsam beauftragt. Die Honorarrechnungen der Planungsleistungen müssen jedoch Liegenschaftsbezogen abgerechnet werden.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z.B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los1 (LG Itzehoe, AG Itzehoe, AG Meldorf)
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lo2 (AG Schleswig, AG Husum, AG Niebüll, AG Eckernförde)
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 (AG Norderstedt, AG Pinneberg)
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 22.10.2021 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000373 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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