Ausschreibung Gebäudereinigung Amt Kellinghusen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenlockstedt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung Amt Kellinghusen
Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude der Stadt Kellinghusen, des Schulverbandes Kellinghusen, des Amtes Kellinghusen, der Gemeinde Hohenlockstedt, des Schulverband Hohenlockstedt und der Gemeinde Hennstedt
Unterhaltsreinigung Stadt Kellinghusen
Kellinghusen
Unterhaltsreinigung für Gebäude der Stadt Kellinghusen:
Bürgerhaus Kellinghusen (Vertretung / optional): ca. 778 m² Rathaus Kellinghusen: ca. 1.039 m² Feuerwehr Kellinghusen: ca. 676 m² Mehrgenerationenhaus Kellinghusen: ca. 624 m² Klärwerk Kellinghusen: ca. 469 m² Wasserwerk Kellinghusen: ca. 78 m² Gesamt: ca. 3.665 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Unterhalts- und Grundreinigung Schulverband Kellinghusen
Kellinghusen
Unterhalts- und Grundreinigung für die Gebäude des Schulverbandes Kellinghusen:
Grundschule Kellinghusen mit Turnhalle): ca. 4.061 m² Förderzentrum Steinburg Nordost (Kellinghusen): ca. 1.804 m² Turnhalle Stechelsweg: ca. 643 m² Gemeinschaftsschule Kellinghusen: ca. 7.207 m² Sporthalle Danziger Straße: ca. 2.090 m² Gesamt: ca. 15.805 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulgebäuden und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Unterhalts- und Grundreinigung Amt Kellinghusen
Kellinghusen
Unterhalts- und Grundreinigung im Verwaltungsgebäude des Amtes Kellinghusen gesamt: ca. 2.701 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Unterhalts- und Grundreinigung Schulverband Hohenlockstedt
Hohenlockstedt
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden des Schulverbandes Hohenlockstedt:
Grundschule Hohenlockstedt: ca. 3.667 m² Offene Ganztagsschule / Mensa: ca. 593 m² Grundschule Hohenlockstedt (Sporthalle): ca. 2.148 m² Förderzentrum Steinburg Nordost (Hohenlockstedt): ca. 654 m² Wilhelm-Käber-Schule mit Kulturhaus: ca. 4.020 m² Gesamt: ca. 11.083 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulgebäuden und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Glasreinigung Stadt Kellinghusen
Kellinghusen
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden der Stadt Kellinghusen:
Bürgerhaus: ca. 191 m² Rathaus Kellinghusen: ca. 326 m² Feuerwehr: ca. 203 m² Mehrgenerationenhaus Kellinghusen: ca. 93 m² Klärwerk: ca. 72 m² Wasserwerk (Büro): ca. 12 m² Gesamt: ca. 897 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung Schulverband Kellinghusen
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden des Schulverbandes Kellinghusen Verwaltungsgebäude Amt Kellinghusen: ca. 596 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung Amt Kellinghusen
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden des Amtes Kellinghusen:
Grundschule Kellinghusen: ca. 689 m² Turnhalle GS Kellinghusen: ca. 197 m² Förderzentrum Steinburg Nordost (KLH): ca. 346 m² Turnhalle Stechelsweg: ca. 74 m² GMS Kellinghusen: ca. 1.351 m² Sporthalle Danziger Straße: ca. 322 m² Gesamt: ca. 2.978 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung Schulverband Hohenlockstedt
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden des Schulverbandes Hohenlockstedt:
Grundschule Hohenlockstedt: ca. 917 m² Mensa OGTS: ca. 148 m² Sporthalle: ca. 107 m² Förderzentrum Steinburg Nordost: ca. 164 m² Wilhelm-Käber-Schule: ca. 1.206 m² Kulturhaus (WKS): ca. 17 m² Gesamt: ca. 2.559 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung Gemeinde Hohenlockstedt
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Hohenlockstedt:
Rathaus Hohenlockstedt: ca. 250 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung Gemeinde Hennstedt
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Hennstedt:
Grundschule Hennstedt: ca. 230 m² Dorfgemeinschaftshaus Hennstedt: ca. 64 m² Gesamt: ca. 294 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter - seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass - der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. die Glasreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Kellinghusen Hauptstraße 14 25548 Kellinghusen
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Abgabe eines Angebotes wird die Besichtigung der Gebäude empfohlen, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Die Besichtigungstermine und Ansprechpartner für die Anmeldung zu Besichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 18.04.2022 / 16:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht wer-den.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweise:
Eine Prüfung und Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen, die an Tagen der Erreichbarkeit nicht bis 14.30 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Eine Vergabekammer darf nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder - unter bestimmten Voraussetzungen - per E-Mail:
Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.