KWM 6 - 14, Lichtwerk; VE 270 - Bodenbeläge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.drewag.de
Abschnitt II: Gegenstand
KWM 6 - 14, Lichtwerk; VE 270 - Bodenbeläge
Das zu sanierende Gebäude KWM 6-14 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1895 und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet. Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt.
Das Gebäude besitzt ein Kellergeschoss, Erdgeschoss und 6 Obergeschosse (3.- 6. OG im Abspannturm). Das oberste Geschoss befindet sich ca. 23 m über Gelände. Das Gebäude ist überwiegend aus massivem Vollziegelmauerwerk hergestellt, die Decken wurden aus Stahlbeton gefertigt.
Das Gelände liegt zwischen der Könneritzstraße, der Schweriner Straße, dem Wettiner Platz, der Alfred-Althus Straße und der Ehrlichstraße.
Die Arbeiten erfolgen parallel zu Leistungen anderer Baugewerke auf dem Gelände.
Kraftwerk Mitte 6 - 14, 01067 Dresden
Ca. 1200 m2 Linoleumbelag
Ca. 1700 m2 Kautschukbelag
Ca. 100 m2 Textilbelag
Ca. 200 m2 Tanzboden und Tanzteppich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KWM 6 - 14, Lichtwerk; VE 270 - Bodenbeläge
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de