Bildungszentrum Fruerlund, Neubau Grundschule, Holzbau Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 56/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungszentrum Fruerlund, Neubau Grundschule, Holzbau Fassade
Bildungszentrum Fruerlund, Neubau Grundschule, Holzbau Fassade, Az. 56/2022.
Bildungszentrum Fruerlund Bohlberg 56-58 24943 Flensburg
Bildungszentrum Fruerlund, Neubau Grundschule, Holzbau Fassade, Az. 56/2022:
Offenes Verfahren
Bildungszentrum Fruerlund Flensburg
Auftraggeber:
Stadt Flensburg
Kommunale Immobilien
Schützenkuhle 26
24931 Flensburg
Bauvorhaben:
Neubau Bildungszentrum Fruerlund
Bohlberg 56-58
Flensburg
Gewerk: Holzbau Fassade, 1. BA
Ausführungsfristen:
Baubeginn: ca. 23. KW 2022
Ende: ca. 8. KW 2023
Kurzbeschreibung:
Für den 1. Bauabschnitt der Neubaumaßnahme "Errichtung des Bildungszentrums Fruerlund" sind Fassadenarbeiten zu vergeben.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet:
- hinterlüftete Holzbekleidung inkl. Wärmedämmung
- Gesamtfläche ca. 1.800 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtleistung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
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Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
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Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBRU39
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de