Schwimmsportkomplex - Sanierung Freibad Bernsdorf / 1 - Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 2 - 9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 17/22/505
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwimmsportkomplex - Sanierung Freibad Bernsdorf / 1 - Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 2 - 9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1
1 - Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 2 - 9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1
Schwimmsportkomplex - Sanierung Freibad Bernsdorf, Bernsdorfer Str. 213, 09125 Chemnitz
Die Stadt Chemnitz plant die Sanierung des Freibades Bernsdorf, Bernsdorfer Straße 213 in 09125 Chemnitz. Für die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2 - 9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 wird ein Planungsbüro gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht.
Kostenrahmen:
1. Umbau und Sanierung Bestandsgebäude für Personal/Schwimmmeister mit Lager, Garage und einem öffentlichen Sanitärbereich:
KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Ersatzneubau Funktions-/Sanitärgebäude:
KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
> Eigenerklärung zur Eignung mit den darin geforderten Nachweisen und Anlagen
> Architekten-/Ingenieurvertrag mit Anlagen
Dabei sind die folgenden Anlagen des Architekten-/Ingenieurvertrags auszufüllen:
- Anlage 03 - Honorarangebot
- Anlage 04a - Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Zuschlagskriterium) mit den darin geforderten Nachweisen und Anlagen
- Anlage 05 - ARGE (soweit zutreffend)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschluss:
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauwesen (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/ Master) oder gleichwertige Qualifikation.
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
-Bescheinigung über den Studienabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, welcher zur Bearbeitung berechtigt.
- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, wenn zur Eintragung verpflichtet.
- Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 SächsBO oder gleichwertig
a) Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten 2 Geschäftsjahren mit unten stehenden Mindeststandards.
b) Berufshaftpflichtversicherung mit unten stehenden
Mindeststandards.
zu a) Es muss in den letzten 2 Geschäftsjahren ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 50.000 € netto im oben genannten Bereich erreicht worden sein.
Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
zu b) Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Architekten-/ Ingenieurvertrag unter Punkt 10. festgelegten Mindestbedingungen bestehen:
Der Auftragnehmer hat zur Absicherung von Ersatzansprüchen der Auftraggeberin aus diesem Ver-trag eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 1.500.000 € für Personenschäden und mind. von 1.500.000 € für sonstige Schäden, die bei Einzel-personen und Einzelunternehmen als Auftragnehmer 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als Auftragnehmer 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, abzuschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht zu erhalten.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsver-trages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Dem Angebot/ Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis beizufügen:
- Kopie der Police oder Deckungsbestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den im Folgenden benannten Angaben oder
- eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den im Folgenden benannten Angaben abgeschlossen wird.
Der Nachweis der Versicherung muss folgende Angaben enthalten:
- Höhe der Deckungssumme für Personenschäden
- Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden
- Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr
- Angabe der mindestens 5-jährigen Nachhaftung für alle Ersatzansprüche nach Ablauf des Versicherungsvertrages (z.B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen)
- zusätzlich bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers/ Bieters zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle dazu gehörenden Mitglieder.)
Bewerber/Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
a) Referenzen
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesent-lichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers einzureichen.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV): Namentliche Benennung von
Projektleiter
Bauüberwacher
(Personalunion ist möglich)
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
zu a) Es muss 1 Referenz mit den im Folgenden benannten Angaben erbracht worden sein.
Objektplanung Gebäude für Neubau, Sanierung oder Umbau eines Gebäudes, mind. der Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2 - 8 erbracht, mit Bauwerkskosten KG 300 + 400 von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2022
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften können die Referenzen sowohl für jeden Bewerber/Bieter gesondert eingereicht werden als auch für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt.
Dem Angebot/ Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis beizufügen:
- Referenzliste (für jede Referenz bitte ein separates Deckblatt Referenz [siehe letzte Seite Eigenerklärung Eignung] und ein formloses Referenzblatt als Anlage mit Beschreibung und Vorstellung des Projektes sowie den Angaben zu den geforderten Kriterien, ggf. Grundriss und Fotos, auf ca. 2 Blatt DIN A4).
zu b) 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Gebäude
siehe III.1.1
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]