Rahmenvereinbarung über Straßendienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1816700-U19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Straßendienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Straßendienstleistungen an den Standorten Ronneburg, Aue und Königstein der Wismut GmbH (Reinigen von Straßen, Staubbekämpfung, Winterdienst, Spülleistungen, Wassertransport, Bankettbräumung und Reinigen von Verkehrsleiteinrichtungen)
Straßendienstleistungen für den Standort Ronneburg
07580 Ronneburg
geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
60.000 Stunden Straßendienstleistungen - Kehrfahrzeug (Reinigen von Straßen, Staubbekämpfung),
6.000 Stunden Winterdienst mit 800 Tonnen Streugut, 60.000 Stunden Spülleistungen,
48.000 Stunden Waschen/Anfeuchten von Straßen inkl. Brauchwassertransport, 8.000 Stunden Transport von Trinkwasser,
1.000 Stunden Bankettberäumung und 800 Stunden Reinigung von Verkehrsleiteinrichtungen
Straßendienstleistungen am Standort Aue
08118 Hartenstein
geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
7.600 Stunden Straßendienstleistungen - Kehrfahrzeug (Reinigen von Straßen, Staubbekämpfung),
9.200 Stunden Spülleistungen (Kombispüler)
Straßendienstleistungen am Standort Königstein
01824 Königstein
geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
1.400 Stunden Straßendienstleistungen - Kehrfahrzeug (Reinigen von Straßen, Staubbekämpfung),
2.000 Stunden Winterdienst mit 380 Tonnen Streugut (Splitt / Salz / Salz-Splittgemisch),
20 Stunden Wassertransport
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßendienstleistungen für den Standort Ronneburg
Ort: Ronneburg
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßendienstleistungen am Standort Aue
Ort: Ronneburg
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßendienstleistungen am Standort Königstein
Ort: Ronneburg
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.