Stadt Eckernförde, Sanierung Sporthalle der Gudewerth-Gemeinschaftsschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Eckernförde, Sanierung Sporthalle der Gudewerth-Gemeinschaftsschule
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-5 und 8, LPH 1-9 und Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
24340 Eckernförde
Die Sporthalle liegt in Alleinlage sowohl abseits von bebauten Gebieten als auch räumlich getrennt von der Gudewerdt-Schule in einer Grünzone. Die Zufahrt führt durch Naherholungsbereiche und endet mit einer steilen, bewaldeten Auffahrt.
Das Gebäude wurde 1979 errichtet. Seit der Erstellung wurden keine umfassenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Infolgedessen entstehen jährlich hohe Energie-, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Die Gesamtanlage ist für eine 3-Feld-Sporthalle kompakt, ausreichend dimensioniert und zeitgemäß funktional. Es bedarf nur weniger Anpassungen im Grundriss an heutige Anforderungen. Die Sporthalle ist ganzjährig ausgelastet und wird derzeit für den schulischen Betrieb und von Sportvereinen genutzt.
Es liegt die Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros aus dem Jahre 2017 vor, die in Zusammenarbeit mit einem Büro für Tragwerksplanung und einem Energieberater erstellt wurde und grundsätzlich als Vorgabe für die Sanierungsplanung anzusehen ist.
Sanitär: Sanitärobjekte und Leitungen werden erneuert. Die Duschräume werden mit 6 separaten Duschen und je 3 Waschbecken ausgestattet. Ein barrierefreies WC ist einzuplanen.
Heizung: Die Wärmeversorgung über Nahwärme-BHKW und Erdgaskessel soll zunächst beibehalten werden. Ungedämmte Wärmeleitungen sind zu dämmen. Die Wärmeübergabe ist von der Lüftungsanlage zu entkoppeln. Die Beheizung mit niedrigen Systemtemperaturen ist über Deckenstrahlplatten in der Halle und mit großflächigen Heizkörpern in den Nebentrakten zu planen, um mittelfristig die Nachrüstung zur regenerativen Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen zu ermöglichen.
Lüftung: Derzeit wird das Gebäude über 2 RLT-Anlagen, Baujahr 1970, mit Zu- und Abluft belüftet, die auch für die Beheizung im Umluftbetrieb sorgen. Angedacht ist ein hybrides Lüftungssystem mit kleineren RLT mit hocheffizienter Wärmerück-gewinnung, das ein mechanisches und natürliches System vereint unter Einbeziehung der vorhandenen RLT-Infrastruktur. Im Winter soll die RLT die Lüftungsfunktion übernehmen. Im Sommer kann die Halle über natürliche Öffnungsflächen belüftet werden (Öffnungselemente in der Fassade in Verbindung mit Dachoberlichtern). Die mechanische Lüftung übernimmt dann nur die Feuchteabfuhr aus den Duschen und Umkleiden. Für die mechanische Lüftung soll das Überströmungsprinzip genutzt werden: Zuluft Halle, Abluft Sanitär, Überströmung über Flure und Umkleiden.
Elektro: Das Gebäude ist gut mit Tageslicht versorgt. Die veraltete Beleuchtungsanlage weist keine bedarfsabhängige Regelung vor. Es ist die Erneuerung der Elektroinstallation und Beleuchtung in Gänze einschließlich Präsenz- oder Tageslichtsensoren zu planen.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 in dem Leistungsbild nach § 55 HOAI bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Kosten der KG 200-700 wurden mit einem Volumen von max. [Betrag gelöscht] EUR netto veranschlagt. Dabei betragen die Kosten für die KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Die o.g. Baukostenobergrenze von 650.150 € netto (KG 400) ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000449 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Eckernförde, Sanierung Sporthalle der Gudewerth-Gemeinschaftsschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 02.11.2021 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000449 einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de