Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Neubau Biozentrum Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00437
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Neubau Biozentrum
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise, anteilige Beauftragung:
- Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1-9
- Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 1-9
- Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 43 Ingenieurbauwerke, LPH 1-9
- Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51 Tragwerksplanung, LPH 1-6
- Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 der Technischen Ausrüstung für die Anl.Gr. 1 bis 8 mit Schwerpunkt Laborplanung, LPH 1-9
- Beratungsleistungen gem. HOAI Anl. 1.2, Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung, LPH 1-7
- Besondere Leistungen in allen Leistungsbildern
Kreisfreie Stadt Kiel
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Errichtung eines Institutsgebäudes für die Sektion Biologie zum Zwecke der Forschung und Lehre auf dem Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Der Neubau für das Biozentrum wird mit einer Nutzungsfläche 1-6 von rund 16.500m² und 33.000 m² Bruttogrundfläche den größten Baustein der Neubebauung des Areals „Bremerskamp“ bilden.
Der derzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan für diesen Bereich gestaltet die baurechtlichen Voraussetzungen.
Der Neubau Biozentrum ist mit direkter Anbindung an das CeTEB vorgesehen und wird das Zoologische Institut, das Institut für Allgemeine Mikrobiologie, das Botanische Institut sowie die Abteilung der Pflanzenzüchtung der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät aufnehmen. Für die Studiengänge der Biologie werden Lehr- und Seminarräume, Forschungs- und Verwaltungsflächen sowie Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche geschaffen.
Die Grundrissstruktur soll interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Institute und Arbeitsgruppen und die Flexibilität der Nutzung in größtmöglicher Weise fördern.
Aufgrund der Größe des Vorhabens ist zur Optimierung des Ausführungs- und Bauprozesses geplant, die Maßnahmen zwei zeitlich unabhängige Bauabschnitte (BA) zu gliedern. In der Entwurfsplanung wird hierfür eine sinnvolle Trennung des Baukörpers in Einzelabschnitte zu berücksichtigen sein.
Ein besonderes Augenmerk legt der Bauherr auf eine nachhaltige Bauweise und bekennt sich zu den Prinzipien des nachhaltigen Bauens. Neben der angestrebten Zertifizierung der Nachhaltigkeit aller Neubauten auf dem Areal, wird ein übergeordnetes Gesamtkonzept zur Energieversorgung regenerative Energien einbinden. Für den Neubau des Biozentrums ist eine Zertifizierung der Nachhaltigkeit nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Silber vorgegeben. Das Ziel der Klimaneutralität des Landes Schleswig-Holstein wird so signifikant forciert.
Der Bauherr wird die ausgewählten Bieter im Zuge des Verhandlungsverfahrens zur Vorlage einer Arbeitsprobe zur baulichen Lösung, zum Laborkonzept und zur Fassadengestaltung, sowie zur Konzeptionierung zur Nachhaltigkeit und die Realisierung in zwei BA auffordern.
Die Arbeitsprobe wird nach Abschluss des Verfahrens mit einer Aufwandspauschale vergütet . Der bezuschlagte Bieter erhält keine Vergütung für die Erstellung der Arbeitsprobe.
Der Umfang der Leistungen wird als Abrufauftrag nach Teilleistungen und Leistungsphasen HOAI erteilt.
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise (siehe Leistungsbeschreibung). Die erste Stufe umfasst die Lph 1 bis 2 für den 1. und 2. BA. In dieser 1. Stufe werden die anrechenbaren Kosten kumuliert. Ab Lph 3 werden die anrechenbaren Kosten bauabschnittsweise betrachtet sofern der Abruf der gleichen Lph des 1. und 2. BA nicht innerhalb von 12 Monaten erfolgt.
Der Kostenrahmen für die Bauabschnitte wird für die KG 200-500 auf 75 Mio. € für den 1. BA und auf 50 Mio. € für den 2. BA geschätzt.
Vergabeverfahren:
In Phase 1 reichen die Bewerber den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
In Phase 2 geben die zugelassenen Bewerber das Erstangebot inkl. Arbeitsprobe ab. Es folgen ein Verhandlungsgespräch mit Präsentation der Arbeitsprobe sowie die Abgabe des endgültigen Angebotes. Der AG behält sich vor, Folgeangebote abzufordern.
Projekttermine:
Abgabe Vorentwurf LPH 1 und 2 für den 1. und 2. Bauabschnitt bis 12/2022
Aufstellung FU-Bau (1.BA) bis 04/2023
Baubeginn (1.BA): voraussichtlich 2025
Bauübergabe (1.BA): voraussichtlich Ende 2029
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Neubau Biozentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22301
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10827
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de