Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2022.
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 038-089393)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2022.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2022 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.04.2020, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.03.2020 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 09.02.2022. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Open-House-Verfahren mit der Auftragsbekanntmachungs-Nummer 2020/S 038-089393 vom vom 24.02.2020 wird zum 28.02.2022 beendet.