Neubau 2-Feld-Sporthalle OS Ratzelstrasse - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 108.02-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 2-Feld-Sporthalle OS Ratzelstrasse - Objektplanung
Objektplanung Gebäude
LESG mbH
Die ehemalige 55. Mittelschule heutige Schule Ratzelstraße wurde 1929 errichtet und befindet sich im Stadtbezirk West im Ortsteil Kleinzschocher mit Übergang zu Grünau. Das Schulgebäude wurde unter Federführung des Architekten und Stadtbaurates Hubert Ritter errichtet und 1929 eingeweiht. Diese Schule galt als eine der modernsten und von den Räumlichkeiten her besonders kinderfreundlich geplanten Volksschulen zu jener Zeit. Als Besonderheit gilt die Architektur im Bauhaus-Stil, die unter Denkmalschutz gestellt wurde. Die durchgeführte Komplexsanierung der Schule Ratzelstraße erfolgte mit höchster Sorgfalt unter Einhaltung der denkmalspflegerischen Kriterien von März 2015 bis August 2018.
In den Freianlagen wurden Pausen- und Sportflächen angelegt sowie Stellplatzflächen für PKW und Fahrräder. Zusätzlich wurde auf der Vorhaltefläche für den Neubau der Zwei-Feld-Sporthalle ein Schulgarten als Zwischennutzung geschaffen.
Der Hauptanteil des Sportunterrichts erfolgt zurzeit in der fußläufig ca. 20 min. entfernten Sporthalle Parkallee 10. Da diese Sporthalle lediglich eine Ein-Feld-Sporthalle ist, wird in einem westlich im Schulgebäude gelegenen Interimssportraum eingeschränkter Schulsport durchgeführt.
Durch den Neubau einer Zwei-Feld-Sporthalle am Standort Ratzelstraße wird einerseits die Wegezeit zur Sporthalle Parkallee 10 entfallen und dementsprechend eine optimalere Nutzungszeit des Sportunterrichts gesichert. Andererseits kann der Interimssportraum im Schulgebäude dann einer schulischen Nutzung zugeführt werden und somit erhöht sich die Nutzungsfläche im Gebäude. Weiterhin werden mit einer neuen Sporthalle die Anforderungen an einen modernen Schulsportunterricht gesichert.
Der Standort und die Lage für die Errichtung der Sporthalle wurden bei der Maßnahme Komplexsanierung des Schulgebäudes geprüft.
Die Anordnung erfolgt in rückwärtiger Lage des Schulgebäudes an der Nikolai-Rumjanzew-Straße auf dem Flst. 230/5, Gem. Kleinzschocher.
Die Halle kann dabei als ebenerdige Zwei-Feld-Sporthalle, als auch als gestapelte Einfeld-Hallen erfolgen.
Die Planung einer ebenerdigen Zwei-Feld-Sporthalle gegenüber einer Stapelung von zwei Ein-Feld-Sporthallen wird sporttechnologisch und sportfachlich bevorzugt, da in Einfeldhallen folgende Sportarten aufgrund des Platzbedarfes der Spielfelder weder für Übungs- noch für Wettkampfspiele nutzbar sind: Handball, Hallenhockey, Floorball/ Unihockey, Futsal und Basketball.
Die Ausrichtung und Anordnung des Gebäudes ist dabei so zu wählen, dass ein möglichst umfassender Teil des vorhandenen Baumbestandes erhalten werden kann.
Neben den eigentlichen Sportflächen entstehen die technisch-logistischen Räume sowie die Umkleide- und Sanitärräume gemäß Musterraumprogramm der Stadt Leipzig. Als städtisches Gebäude muss die Barrierefreiheit gegeben sein. Die Anbindung der Sporthalle an das Schulgebäude wird so ausgeführt, dass eine Einbindung der Pausenhoffläche als Gesamtbereich ausgebildet wird. Eine gestapelte Sporthalle ist auch vorstellbar.
Besonderer Fokus wird auf die Entwurfsplanung der Fassade gelegt. Die denkmalpflegerischen Aspekte bei der Schulsanierung sollen sich auch in der Fassadengestaltung der Sporthalle wiederspiegeln. Die Sporthalle soll sich harmonisch auf dem Baufeld in die Gesamtansicht einfügen.
Mit dem 2-stufigen VgV-Verfahren wird ein Architekturbüro gesucht, für die Objektplanung Gebäude HOAI §34, LPH 1-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst pauschal nur für die Leistungsphasen 1-4 HOAI als Festpreis. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist derzeit in Einzellosvergaben vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Leistung nach der Leistungsphase 4 HOAI an einen Generalübernehmer zur Umsetzung vergeben zu können.
Die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 - 9 HOAI ist als Option zu sehen, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung über die Leistungsphase 4 HOAI hinaus besteht nicht.
Geplante Terminschiene:
Planungsbeginn: 09/ 2022, Einreichung Bauantrag: 02/ 2023, Baubeginn: 09/ 2023, Fertigstellung: 07/ 2025
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe hinterlegt und zum Download bereitgestellt.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9 und
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 HOAI pauschal als Festpreis.
Der Auftraggeber will mit 6 Bewerbern die Vergabeverhandlung führen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Formblatt für den Bewerber geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
-technische Leistungsfähigkeit mit max. 54 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Leistungsphasen 5-9
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht!
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Architekt" oder "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal
-Name
-Berufsstand und akad. Grad
-Datum Studienabschluss
III.1.1.2)keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
III.1.1.3)falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
III.1.2.1Versicherung
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
III.1.2.2Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung (beide Kategorien): Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
III.1.2.3 Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
III.1.2.4 Anzahl des fest angestellten Personals
in den Jahren 2019 bis 2021
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2019 bis 2021 jeweils mindestens 2 Architekten/Ingenieure
Es sollen insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein. Weiteres siehe Formblatt zur Bewerbung.
Geforderte Mindeststandard:
Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros
- Öffentlicher Auftraggeber
- Sporthalle
- Inbetriebnahme
- Mindestens LPH 2-4 erbracht
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inklusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.