Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für die Komplexmodernisierung des F.-A.-Brockhaus-Gymnasiums Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-FABS-TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für die Komplexmodernisierung des F.-A.-Brockhaus-Gymnasiums Leipzig
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig beabsichtigt die Modernisierung von Haus 1 (Altbau) und der Hausmeisterwohnung an der historischen Sporthalle und die Teilmodernisierung der Freianlagen sowie Vorbereitung Interim des 5(+Ü)-zügigen Gymnasiums am Standort Kieler Straße 72b in Leipzig.
- Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. 13,8 Mio. EUR brutto,
- Bauwerkskosten (KG 300 + 400): derzeit ca. 10,4 Mio. EUR brutto.
Kieler Straße 72b 04357 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i.V.m. Anlage 14 HOAI 2021 sowie weitere Leistungen zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die folgenden Teilobjekte (TO):
- TO 1 - Modernisierung Altbau Haus 1 aus dem Baujahr 1885
- TO 2 - Teilmodernisierung Hausmeisterwohnung an historischer Sporthalle
- TO 3 - Neubau Interimsgebäude (temporäres Raumsystem als Auslagerungsobjekt).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) unterteil in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 für TO 1 und TO 2 sowie Weitere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf Weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 stufenweise (einzeln oder im Ganzen) beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sach-gerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-6 und 8 liegt das Auftragsende voraussichtlich bei Juli 2027 (Abschluss LPH 8).
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift in Textform falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12.Nachweis Listeneintrag qualifizierter Tragwerksplaner oder Prüfingenieur für Standsicherheit oder vergleichbar (oder Bestätigung) mind. eines Büromitgliedes gem. Pkt. III.1.1),
13. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
14. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2),
15. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
16. Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3),
17. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter, stellv. Projektleiter, Objektüberwacher gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz A - Fachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung/Modernisierung eines Projektes (ein oder mehrere Gebäude), 45 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 20 %
1.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto für die Sanierung, 25%
2. Mindestreferenz B - Fachplanung Tragwerksplanung für Neubau und/oder Sanierung/Modernisierung eines Projektes (ein oder mehrere Gebäude), 40 %, davon:
2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 20 %
2.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto, 20%
3. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, 30 %, davon:
3.a Referenz Z.1: Erfahrung bei der Fachplanung Tragwerksplanung für Neubau und/oder Sanierung/Modernisierung eines Projektes (ein oder mehrere Gebäude), Sonderbau gemäß Landesbauordnung oder vergleichbar, 15 %.
Hinweise:
1. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u.a. BWK für die geforderte Leistung (Neubau/Sanierung) anzugeben,
2. Die zusätzliche Referenz kann auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) unterteil in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 für TO 1 und TO 2 sowie Weitere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf Weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 stufenweise (einzeln oder im Ganzen) beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sach-gerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis qualifizierter Tragwerksplaner/Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit mind. eines
Büromitgliedes: Name des Bewerbers/des Büromitglieds, Nachweis des Listeneintrags als Kopie beiliegend; falls nicht vorliegend: Bestätigung der Aufnahme in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Sachsen;
2. Kopie Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) z. B. freiberuflicher Ingenieur. Der Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in Euro brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI 2021 für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Jahresumsätze (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) aus dem Bereich Fachplanung Tragwerksplanung maßgebend.
2. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage.
1. Angabe zum Mindesthonorarumsatz:
Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI 2021 in Euro brutto) wird festgelegt mit [Betrag gelöscht] EUR brutto.
2. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2. Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Referenz aus zusätzlicher Referenzliste: Die nachfolgende zusätzliche Referenz kann auch die zuvor als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Referenz Z.1: Erfahrung bei der Fachplanung Tragwerksplanung für Neubau und/oder Sanierung/Modernisierung eines Projektes (ein oder mehrere Gebäude), Sonderbau gemäß Landesbauordnung oder vergleichbar, mind. LPH 3-6 erbracht, Übergabe Nutzer abgeschlossen im
Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2).
1) Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
1. Mindestreferenz A: Fachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung/Modernisierung eines Projektes (ein oder mehrere Gebäude), Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 4,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer
abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
2. Mindestreferenz B: Fachplanung Tragwerksplanung für Neubau und/oder Sanierung/Modernisierung eines Projektes (ein oder mehrere Gebäude), mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind.
2,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
2) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. § 46
(1) i. V. m. §46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016:
1. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des Projektleiters: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang, mind. 8 Jahre Berufserfahrung,
2. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des stellv. Projektleiters: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang, mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
3. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des Objektüberwachers: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang, mind. 8 Jahre Berufserfahrung.
Hinweise:
1. Die entsprechenden Angaben zum vorgesehenen Projektteam, sowie die Nachweise zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards sind erst mit Abgabe der Angebotsunterlagen (Stufe 2) einzureichen. Durch den Bewerber ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu bestätigen, dass die geforderten Mindeststandards erfüllt werden. Können die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist dies ein Ausschlussgrund,
2. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Erstangebotes (Stufe 2),
3. Personalunion zwischen Projektleiter und Objektüberwacher ist möglich.
§ 75 (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW):
Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot und Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/ qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft mit Unterschrift in Textform. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY0Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.