Rahmenvereinbarung/Kauf/Lieferung von Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und PC´s Referenznummer der Bekanntmachung: I20210915-0231– Lenovo Tiny Monitor und PC 2021“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung/Kauf/Lieferung von Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und PC´s
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und Lenovo ThinkCentre M70q PC Referenz I20210915-0231
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und Lieferung von mindestens 500 Stück Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und Lenovo ThinkCentre M70q PC über eine Laufzeit von vier Jahren aus.Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 100 Lenovo ThinkCentre Tiny-in-On Monitor und Lenovo ThinkCentre M70q PC abgerufen und beschafft. Nach Abnahme der ersten 100 Stück Lenovo Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und Lenovo ThinkCentre M70q PC sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 2.000 Stück Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und Lenovo ThinkCentre M70q PC möglich. Die Einzelabrufe erfolgen zu jeweils 50 Stück, auch größere Abnahmemengen sind möglich.Eine Abnahmeverpflichtung der zusätzlichen 1.500 Stück Lenovo ThinkCentre Tiny-in-One Monitor und Lenovo ThinkCentre M70q PC besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.