FW Tellingstedt - LF10, Los 1 Fahrgestell/Aufbau, Los 2 Beladung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennstedt
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tellingstedt.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Tellingstedt - LF10, Los 1 Fahrgestell/Aufbau, Los 2 Beladung
Die Gemeinde Tellingstedt plant für die Freiwillige Feuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF10) in Anlehnung an die DIN 14530-05 zu beschaffen.
Los 1 Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau
Tellingstedt
Es soll ein LF10 nach DIN 14530-05 in der zum ausschreibungszeitpunkt gültigen Version. Details und kundenspezifische Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optionen sind in den Brutto-Endpreis bei Angebotsabgabe einzukalkulieren und mit anzubieten. Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelnen Optionen zu streichen.
Die Angabe zur Lieferzeit stellt keinen Referenzwert da und ist nur ausgefüllt, da technisch nicht leer gelassen werden darf.
Los 2 Beladung
Tellingstedt
Es werden Teile der feuerwehrtechnischen Ausrüstung für das LF10 (Los 1) beschafft
Die Angabe zur Laufzeit stellt keinen Referenzwert dar und ist nur ausgefüllt, da sie technisch nicht leer gelassen werden darf. Es gelten die Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 25496
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitten V.2.4 sind technisch bedingt nicht leer zubleiben. Die genauen Angaben unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und werden nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.