Generalplanungsleistungen für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.doebeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln
Die Große Kreisstadt Döbeln beabsichtigt die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln. Mit der Sanierung der Parkanlage solle eine naturnahe, biodiverse und multifunktionale Gestaltung geschaffen und ein Beitrag zur CO2-Minderung und zur Verbesserung des Klimas im Stadtgebiet geleistet werden. Zudem sollen die baulichen Anlagen saniert und mit einer modernen Nutzung als Anziehungspunkt ausgebaut werden. Insgesamt soll ein Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und Gäste der Stadt Döbeln entstehen.
Gesamtkostenrahmen: derzeit ca. 2,62 Mio. EUR
Herstellungskosten (KG 500): derzeit ca. 1,78 Mio. EUR brutto
Große Kreisstadt Döbeln 04720 Döbeln
Gegenstand der geplanten Beauftragung für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln sind entsprechend Vertragsentwurf die folgenden Leistungen:
- Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 für Freianlagen gemäß HOAI 2013 § 39 ff. i.V.m. Anlage 11
- Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2013 § 43 ff. i.V.m. Anlage 12
- Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 für Technische Ausrüstung - ELT (ALG 4-5) gemäß HOAI 2013 § 55 ff. i.V.m. Anlage 15.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die LPH 1-3 beauftragt.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Mitte 2024 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UKL Ulrich Krüger Landschaftsarchitekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.