Interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01458
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.av-roedertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Der AV Rödertal begründet gemeinsam mit der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) eine interkommunale Kooperation nach § 108 Abs. 6 GWB. Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Wahrnehmung der Aufgabe der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Verbandsanlagen des AV Rödertal durch die SEDD, die Entgegennahme und Entsorgung von häuslichen Abwässern und Fäkalien aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben aus dem Gebiet der LH an der Kläranlage des AV Rödertal und die Einbeziehung der Kläranlage des AV Rödertal in das Ausbildungskonzept der SEDD.
Verbandsgebiet des AV Rödertal und Teile des Gebietes der LH Dresden
Der AV Rödertal begründet gemeinsam mit der SEDD eine interkommunale Kooperation nach § 108 Abs. 6 GWB. Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Wahrnehmung der Aufgabe der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Verbandsanlagen des AV Rödertal durch die SEDD, die Entgegennahme und Entsorgung von häuslichen Abwässern und Fäkalien aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben aus dem Gebiet der LH Dresden an der Kläranlage des AV Rödertal und die Einbeziehung der Kläranlage des AV Rödertal in das Ausbildungskonzept der SEDD.
Der AV Rödertal und die SEDD begründen eine interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung nach § 108 Abs. 6 GWB, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt in Anwendung des § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Die Angaben zu den Zuschlagskriterien sind nicht einschlägig, müssen aus technischen Gründen jedoch erfolgen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um eine interkommunale Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Beide Kooperationspartner sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB bzw. § 99 Nr. 3 GWB. Der AV Rödertal nimmt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für sein Verbandsgebiet und die SEDD für das Gebiet der LH Dresden wahr. Die Kooperationspartner begründen eine echte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung mit dem gemeinsamen Ziel eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung sicherzustellen und erbringen zu diesem Zweck beide jeweils substanzielle Leistungsbeiträge. Die SEDD wird auf dem Gebiet der Betriebsführung und der AV Rödertal auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung (Entgegennahme und Entsorgung von häuslichen Abwässern und Fäkalien aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) im Rahmen der Kooperation tätig. Kein Beitrag beschränkt sich auf die reine Kostenerstattung. Es werden Leistungen der Betriebsführung und der Abwasserbeseitigung erbracht. Die Kooperation beruht auf einer gemeinsamen Initiative beider Partner und begründet kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Die Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt, insbesondere erfolgt keine Bevorzugung privater Unternehmen. Etwaige Unteraufträge werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben. Eine Bevorzugung privater Unternehmen wird so unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ausgeschlossen (vgl. EuGH, 28. Mai 2020, Rs.: C-796/18). Im Rahmen der Kostenerstattung werden nur die angemessenen und wirtschaftlichen Kosten
nach der VO PR 30/53 berücksichtigt. Gewinn- oder Wagniszuschläge werden nicht eingestellt. Keiner der Kooperationspartner erbringt auf dem Markt der Abwasserbeseitigung mehr als 20 % seiner Tätigkeit im Hinblick auf den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach § 108 Abs. 7 GWB.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Die Kooperationspartner sind berechtigt, falls dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich ist, Teile der von ihnen zu erbringenden Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben. Da beide Kooperationspartner öffentliche Auftraggeber sind, erfolgt die Vergabe von Unteraufträgen unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe - wie vorliegend - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]