Neugestalltung der Ostpromenade Schulauer Hafen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestalltung der Ostpromenade Schulauer Hafen
Neugestaltung der Ostpromenade - Freianlagen und Freitreppenanlagen in 2 Bauabschnitten.
22880 Wedel
Das Baufeld befindet sich am Schulauer Hafen in der Stadt Wedel. Das Baufeld liegt am Hauptverkehrsstraßennetz, eine Schienenanbindung ist nicht vorhanden. Westlich wird das Baufeld durch das Hafenbecken und östlich durch die kommunalen Verkehrswege „Schulauer Straße“ und „Strandweg“ begrenzt. Die angrenzenden Straßen sind jeweils einstreifig für den Richtungsverkehr in Nord-Süd-Richtung ausgebaut, das Verkehrsaufkommen ist gering.Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen ist in zwei Baulose unterteilt:
- Baulos 1: Außenanlagen 1. BA: 01.04.2022 – 30.11.2022
- Baulos 2: Außenanlagen 2. BA: 01.04.2024 – 05.12.2025
Zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt werden die gesonderten Baumaßnahmen sollen die Sanierung der Kaimauer und der Neubau der Hafenkanzel und eines Kiosks durchgeführt werden.
Während der Bauausführung ist mit Behinderungen durch Hochwasser zu rechnen. Lose Baumaterialien dürfen während dieser Zeit nicht im Baufeld gelagert werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bau der Freianlage im Überflutungsbereich
Ort: Moorrege bei Uetersen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25436
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de