Neubau Ambulanzgebäude, Los F01 - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 017 21/AMBG/Los F01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Ambulanzgebäude, Los F01 - Außenanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 017 21/AMBG/Los F01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,

Los F01 - Außenanlagen

Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum "St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.

Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,

Los F01 - Außenanlagen

Es sind Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung von Treppenanlagen, Terrassen, Pflasterflächen wie Wege oder Verkehrsflächen, Spiel- und Pflanzflächen geplant.

Bestandteile der ausgeschriebenen Leistungen sind unteranderem:

- ca. 100 m² Beton aufnehmen und entsorgen

- ca. 29 m³ Betontragschicht abbrechen und entsorgen

- ca. 700 t Boden lösen und entsorgen

- ca. 140 m³ Graben herstellen

- ca. 50 m Blockstufen einbauen (tlw. mit Kontraststreifen)

- ca. 1.376 m² Betonsteinpflaster einbauen

- ca. 290 m Randeinfassung aus Beton herstellen

- ca. 110 m Stahlbandeinfassung herstellen

- ca. 16 m² EPDM - Fallschutzbelag

- ca. 200 m Entwässerungsleitungen herstellen

- 7 St. Straßenabläufe herstellen

- ca. 45 m Kastenrinne einbauen

- ca. 36 m Fassadenrinnen herstellen

- ca. 15 m² Taktiles Leitsystem einbauen

- ca. 37 m Betonstützwände herstellen

- 15 St Fahrradanlehnbügel einbauen

- 1 St Federwippgerät einbauen

- 1 St Baumgitterrost 1,8 x 1,8 m montieren

- 3 St. Bänke liefern

- 10 St Lichtmasten einbauen

- 15 St Baumpflanzungen

- 23 Strauchpflanzungen

- ca. 320 m² Blühwiese

- ca. 390 m² Rasenansaat

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 252-668966
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 017 21/AMBG/Los F01
Bezeichnung des Auftrags:

Los F01 - Außenanlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RUCB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.

1) gegen § 134 verstoßen hat oder;

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2022

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