Ausschreibung über die Beschaffung eines Gerätewagens für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Trappenkamp Referenznummer der Bekanntmachung: 22018-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trappenkamp
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://trappenkamp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über die Beschaffung eines Gerätewagens für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Trappenkamp
Das Amt Bornhöved beabsichtigt die Beschaffung eines Gerätewagens für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Trappenkamp. Geplant ist die Beschaffung eines Gerätewagens des Typs GW-L2, dessen technische Voraussetzungen in den Vergabeunterlagen näher beschrieben werden.
In diesem Zusammenhang werden das Fahrgestell, der Aufbau (Los 1) und die Beladung (Los 2) für das vorgenannte Fahrzeug ausgeschrieben.
Fahrgestell samt feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Gerätefahrzeug des Typs GW-L2
Trappenkamp Der Hauptort der Ausführung ist in Trappenkamp.
Die nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes betrifft die Beschaffung des Fahrgestells und des feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Gerätewagen des Typs GW-L2.
Die Einzelheiten des Auftrags sind den online abrufbaren
Leistungsbeschreibungen (siehe "Angebotsformular mit Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen Los 1")
zu entnehmen.
Weitere Angaben zur Anforderungen an das Angebot sowie an die Wertung sind Ziffer VI. 3.) zu entnehmen.
Feuerwehrtechnische Beladung für einen Gerätewagen des Typs GW-L2
Trappenkamp Der Hauptort der Ausführung ist Trappenkamp.
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung der Feuerwehrtechnischen Beladung für einen Gerätewagens des Typs GW-L2.
Die Einzelheiten sind der online abrufbaren Leistungsbeschreibung (Siehe "Angebotsformular mit Leistungsbeschreibung Los 2") zu entnehmen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI. 3.) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.
Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein;
2.
Gegebenenfalls Benennung aller Mitglieder und eines Gesamtbevollmächtigten bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft. Der Gesamtbevollmächtigte muss in Vertretung und auf Rechnung aller handeln können. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
3.
Gegebenenfalls Benennung von Leistungen, die an einen Nachunternehmer vergeben werde sollen, wobei
Übertragungen von Leistungen an Nachunternehmer grundsätzlich nicht erwünscht sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe von Referenzprojekten für Gerätewagen für Los 1) über erfolgreiche Lieferaufträge von Fahrgestellen und Aufbauten sowie für Los 2) über die Beladung von Gerätewagen in den letzten 5 Jahren (2016-2021):
- Auftragsgegenstand und jeweils Bezeichnung der Leistung (stichpunktartig),
- Auftragswert,
- Leistungszeitraum,
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten (E-Mail und Telefon).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Los 1 gilt hinsichtlich der Zuschlagskriterien und des Angebotswertungssystem Folgendes:
- Die Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Für die Gesamtwertung werden die Leistungspunkte addiert und durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (netto) dividiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
Preiswertung:
Der Wertungspreis ist der angebotene Preis, der sich aus der Summe der Einzelpositionen für das Fahrgestell und den Aufbau ergibt.
Leistungswertung:
Mit dem Angebot haben die Bieter ein Projektkonzept für einen Gerätewagen des Typs GW-L2 abzugeben. Das Konzept wird nach folgenden Unterkriterien gewertet:
1) Materialqualität
2) Ergonomie
3) Sicherheit
Für jedes Unterkriterium kann der Bieter jeweils 0 (=unzureichend), 5 (=gut), 7 (=sehr gut) oder 10 (=überragend) Punkte erhalten.
Der Umfang des Konzepts sollte 15 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
- Bewertung des Unterkriteriums Materialqualität:
Der Bieter soll darlegen, welche Materialien bei der Konstruktion des Gerätewagens verarbeitet werden. Hierbei hat er darzustellen, auf welche Art und Weise er unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsspezifikationen sicherstellt, qualitativ hochwertige
Materialien und Einsatztauglichkeit in Einklang zu bringen (z.B. Einsatz nicht rostender Werkstoffe). Hierbei soll er darlegen, wie diese Materialien in konkreten Einsatzszenarien einen Mehrwert zugunsten des Auftraggebers bieten. Die Materialien müssen den besonderen Stabilitätsanforderungen und Einsatzanforderungen an einen Gerätewagen entsprechen. Der Bieter soll die Qualität der von ihm eingesetzten Materialien in seiner Konzeption beispielhaft erläutern. Positiv wird eine gleichbleibend hohe Materialqualität bewertet, die Vorteile im Einsatz bietet.
- Bewertung des Unterkriteriums Ergonomie:
Die ergonomischen Vorzüge des Fahrzeugs (z.B. leichte Bedienbarkeit / Erreichbarkeit der Komponenten, Übersichtlichkeit und schneller Zugriff auf Komponenten), insbesondere in
schwierigen Einsatzszenarien (etwa Bedienung unter großen Stress, ungünstige Lichtverhältnisse, eingeschränkte Bewegungsfreiheit) sind unter Bezugnahme auf ein konkretes Einsatzszenario zu beschreiben. Positiv wird berücksichtigt, falls das Konzept darlegt, dass die ergonomischen Vorzüge des Fahrzeugs Vorteile in konkreten Einsatzszenarien gewährleisten.
- Bewertung des Unterkriteriums Sicherheit:
Hier sollen die jeweiligen Sicherheitsvorkehrungen für Einsatzkräfte, auch im Hinblick auf die verarbeiteten technischen Komponenten, beschrieben werden. Etwaige besondere Sicherheitsvorkehrungen, die bei der Konstruktion von Gerätewagen zu berücksichtigen sind, sollen beschrieben und deren Einhaltung gewährleistet werden. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter konzeptionell beschreibt, dass die von ihm verwendeten technischen Komponenten eine besonders sichere Nutzung in Einsatzszenarien gewährleisten.
Bewertung der jeweiligen Unterkriterien:
Fehlen jegliche Darstellungen zur Materialqualität, Ergonomie und Sicherheit, erhält der Bieter 0 Punkte.
Eine Bewertung mit 5 Punkten je Unterkriterium erfolgt, wenn der Bieter im Rahmen des Materialeinsatzes darlegt, wie er die Verwendung qualitativ hochwertiger und gleichzeitig bestmöglich
einsatztauglicher Materialien sicherstellen will. Die verwendeten Materialien müssen auch für diese Bewertung den Anforderungen an Gerätewagen entsprechen.
Im Rahmen der Ergonomie muss das Fahrzeug für eine
Bewertung mit 5 Punkten einen benutzerfreundlichen Eindruck vermitteln und die vorgenannten Anforderungen
einhalten. Die vorgenannten konzeptionellen Aspekte sind für eine Bewertung mit dieser Punktzahl zu berücksichtigen.
Für eine Bewertung der Sicherheit mit 5 Punkten müssen die verbauten Komponenten einen insgesamt sicheren Eindruck vermitteln in Einsatzszenarien vermitteln. Für eine Bewertung mit dieser Punktzahl muss der Gerätewagen bzw. dessen Komponenten auch bei schwierigen Einsätzen sicher bedienbar sein.
Eine Bewertung des Materialeinsatzes mit 7 Punkten erfolgt, wenn der jeweilige Bieter widerspruchsfrei und praktikabel darzulegen vermag, dass die von ihm verwendeten Materialien im Rahmen konkreter Einsätze sehr gut geeignet sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei einer gleichbleibend hohen Materialqualität sehr robust und langlebig sind, so dass sie in Einsatzszenarien aller Art verwendet werden können.
Die Ergonomie wird mit 7 Punkten bewertet, falls der Bieter widerspruchsfrei und praktikabel darlegt, dass der von ihm angebotene Gerätewagen auch in hektischen Einsatzszenarien sehr gut bedienbar bleibt. Auch unter schwierigen Bedingungen müssen alle Geräte leicht erreichbar und sehr gut handhabbar bleiben.
Die Sicherheit des Gerätewagens wird mit 7 Punkten bewertet, wenn der Bieter widerspruchsfrei und praktikabel darlegt, dass der Gerätewagen über das durchschnittliche Maß hinaus besondere Gewähr für die Sicherheit in Einsatzszenarien bietet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gerätewagen auch in hektischen und unübersichtlichen Einsatzszenarien gefahrlos betrieben werden kann und dies durch den angebotenen Gerätewagen besonders gefördert wird.
Für eine Bewertung mit 10 Punkten gelten im Ausgangspunkt die Anforderungen wie für 7 Punkte. Eine Bewertung mit 10 Punkten erfolgt, wenn der angebotene Gerätewagen flexible Einsätze ermöglicht und besonders hochwertige Materialkomponenten unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung verbaut werden .
Zur Beurteilung der Ergonomie gelten im Ausgangspunkt die Anforderungen wie für 7 Punkte. Für eine Bewertung mit 10 Punkten sind besonders praxisbewährte und innovative Lösungsansätze darzulegen, die eine hervorragende Bedienbarkeit in besonders hektischen und unübersichtlichen Einsatzszenarien gewährleisten.
Eine Bewertung der Sicherheit mit insgesamt 10 Punkten erfordert eine hervorragende Gewährleistung sämtlicher Sicherheitsaspekte. Das Konzept enthält eine sehr ausführliche Beschreibung und schematische Darstellung der Herangehensweise unter sämtlichen sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten. Die Tiefe der Darstellung muss zudem eine hervorragende Auftragsausführung erwarten lassen.
Für Los 2 ist einziges Wertungskriterium der Preis.
Der Wertungspreis ist der Angebotspreis, der sich aus
den jeweiligen Einzelpositionen der feuerwehrtechnischen Beladung ergibt.
Der Auftraggeber behält sich im Einzelfall die Aufklärung einzelner Angebotsaspekte bei den Bietern vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRSTG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de