Adobe CLP OnPremise Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Adobe CLP OnPremise Lizenzen
Ziel ist der Abschluss eines Handelspartner-Rahmenvertrages mit einem autorisierten Adobe CLP Handelspartner (Reseller) zur Lieferung und Bereitstellung von Adobe – Produkten (On Premise Lizenzen) auf Basis eines CLP Vertrages (“Cumulative License Program“) über eine Laufzeit von zwei Jahren.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen), die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen), das Preisblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) und den Rahmenvertragsentwurf (Teil D der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Es wird auf Ziff. II.1.4) verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Eigenerklärung in der eVergabe)
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Eigenerklärung in der eVergabe)
1) Referenzen:
Der Bieter hat in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe) zu beschreiben. D.h. das / die Referenzprojekt/e muss / müssen nach dem 22.04.2019 erfolgreich abgeschlossen worden sein oder aktuell noch laufen und vor wenigstens 6 Monaten begonnen haben, ebenfalls gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe, also wenigstens ab 22.10.2021. Im Falle einer etwaigen Fristverlängerung gelten die dann sich entsprechend ergebenden, späteren Daten. Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist dazu vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für mehrere Referenzprojekte) einzureichen. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht, d.h. insbesondere Erfahrungen im Abschluss von CLP-Verträgen im Bereich der öffentlichen Auftraggeber belegen.
- wenn sie über vergleichbare Auftragsvolumina verfügen, d.h. min. 300.000 €.
2) CLP-Fachhändler:
Der Bieter muss ein CLP-Fachhändler-Status besitzen. (Eigenerklärung in der eVergabe)
1) Mindestens eine vergleichbare Referenz gem. obiger Beschreibung muss eingereicht werden
2) CLP-Fachhändler-Status muss vorliegen (Abfrage in der eVergabe muss bejaht werden)
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen-den.