Wachschutz Objekte am Theaterplatz und Schauspielhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 10/STC/22/002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz Objekte am Theaterplatz und Schauspielhaus
Wachschutz für die Objekte am Theaterplatz und Schauspielhaus der Städtische Theater Chemnitz gGmbH
Opernhaus
Theaterplatz 2
09111 Chemnitz
Tiefgarage Theaterplatz
Theaterplatz 5
09111 Chemnitz
Schauspielhaus
Zieschestraße 28
09111 Chemnitz
(derzeit wegen baulichen Ertüchtigungen geschlossen bis voraussichtlich 2024)
Schauspielhaus im Spinnwerk
Altchemnitzer Straße 27
09120 Chemnitz
(Interimsspielstätte für die Zeit der baulichen Ertüchtigung bis 2024
Wachschutz für die Objekte am Theaterplatz und Schauspielhaus der Städtische Theater Chemnitz gGmbH für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026.
Der Vertrag gilt zunächst für zwei Jahre und er verlängert sich automatisch, wenn er nicht vom AG bis spätestens 30. April 2024 oder 30. April 2025 gekündigt wird.
Der Vertrag gilt zunächst für zwei Jahre. Er verlängert sich
stillschweigend, wenn er nicht vom AG bis spätestens 30. April
2024 oder 30. April 2025 gekündigt wird. Er endet spätestens
am 31.07.2026.
Der Vertrag gilt zunächst für zwei Jahre. Er verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht vom AG bis spätestens 30. April 2024 oder 30. April 2025 gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen: (Volltextversion siehe unter Punkt III.1.) der Bekanntmachung)
-Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/
Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; dass
Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein
der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das
Berufsregister). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz
kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der
Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die
Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die
"Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in
Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig
ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden. Bei Bedarf
können entsprechende Formulare abgefordert werden.
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie- und Handelskammer, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen
Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.)
-Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen.
-Mindestens 2 Referenzen von Kunstmuseen, Kulturgebäuden oder Veranstaltungszentren sollen mit der hier ausgeschriebenen Leistung sowohl in Art, Komplexität und Größe vergleichbar sein. Sie sollen in mindestens 3 von 5 Jahren zwischen 2017 - 2021 ausgeführt worden sein. Die Eignung liegt vor, wenn der jährliche Auftragswert je Referenz bei mind. 150.000 € brutto pro Referenzjahr liegt. Wichtig hierfür ist ein Referenzschreiben, aus dem Auftragswerte, die Leistungszeit, die Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen sowie die Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer hervorgehen.
-Kopie der Gewerbeanmeldung
-Tariftreueerklärung zum aktuellen Tarifvertrag im Wach- und Sicherheitsgewerbe -Eigenerklärung über die Erlaubnis nach §34a GewO
-Bescheinigung der Sozialversicherungsbehörde über Entrichtung der Sozialbeiträge -Bescheinigung Finanzamt über Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen -Zertifikat über Einhaltung der DIN 77200-1:2017-11 oder DIN 77200:2008 -Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht- und Schlüsselversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall (je Einzelschaden) bei Zuschlagserteilung: a. Personenschäden (für die einzelne Person) 2.000.000,00 € b. Sachschäden 1.000.000,00 € c. Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 1.000.000,00 € d. Beschädigung und Abhandenkommen (Verlust) bewachter Sachen 1.000.000,00 € e. Abhandenkommen (Verlust) von Schlüsseln/Codekarten 250.000,00 € Die versicherten Schäden (a bis e) sind einzeln, allein für den Auftraggeber und über die gesamte Vertragslaufzeit zu versichern (keine Poolversicherung).
siehe III.1.1) und gemäß Auftrasgunterlagen
siehe III.1.1) und gemäß Auftrasgunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette
Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch
zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum
Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]