Planungsleistungen Los 4 Tragwerksplanung für Neubau Dokumentationszentrum/Archivhalle Jahnstraße Borna
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-lk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 4 Tragwerksplanung für Neubau Dokumentationszentrum/Archivhalle Jahnstraße Borna
Geplant ist der Aufbau eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens, welches Registratur und Archiv des Landkreises Leipzig, das Archiv des Sächsischen Wirtschaftsarchivs sowie das Archiv des Vereins DOKMitt beinhaltet.
Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie des SMR zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG).
Zur Aufnahme in das Programm wurde bereits eine anteilige Vorplanung mit einer Kostenschätzung erstellt, diese beläuft sich auf 10 Mio. € brutto.
Planungsbeginn: 06/2022 Fertigstellung LP 3 Entwurfsplanung/Fördermittelantrag: 31.08.2022 Baubeginn: 01.07.2023 Fertigstellung: 31.12.2024
Borna
Leistungen der Tragwerksplanung in Anlehnung an HOAI § 51, LP 1-6 Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Förderantrag.
Die Zeitspanne vom Juni 22 bis Dezember 2029 umfasst auch die Gewährleistungszeit. Sofern sich Verzögerungen in der Mittelbereitstellung ergeben, kann der Vertrag verlängert werden.
Die unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max. 42 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-6. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 3 Entwurfsplanung und Erstellung Förderantrag. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
In den Bekanntmachungen zu Los 1 Objektplanung (siehe TED 2022/S 030-076252) und Los 2 TGA-Planung HLS war noch darauf verwiesen worden, dass die Honorare für die Planungsleistungen Fachplanung Elektrotechnik und Tragwerksplanung unter dem Schwellenwert liegen und deshalb nur nach sächsischem Haushaltsrecht vergeben werden. Der Auftraggeber hat sich aber nunmehr entschlossen, auch diese Leistungen europaweit auszuschreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der Projektleiter muss über die Qualifikation „Ingenieur“ und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Er muss im Projekt, das die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt, bereits in der Funktion tätig gewesen sein.
Notwendige Angaben für den Projektleiter:
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
- Referenzprojekt mit Mindestanforderung
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen-, und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Besteht aktuell eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Eine Kopie des Versicherungsscheins der aktuell bestehenden Versicherung muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2020 bis 2022;
Es können insgesamt bis zu drei Hochbau-Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden oder werden, benannt werden. Ausgenommen das Referenzprojekt für den Mindeststandard, dieses muss nach dem 01.01.2017 in Betrieb genommen worden sein. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag sowie Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros sowie persönliche Referenz des Projektleiters, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Hallenbau mit mindestens 1.000 m² NUF und einer Stützweite der Dachkonstruktion >= 20 m;
• Inbetriebnahme nach dem 01.01.2017 bis spätestens 31.01.2022;
• Investitionskosten >= 5 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
• Planungsleistungen mindestens LP 2-5 wurden erbracht
siehe III.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Los 4 TWP Montag, 21. März 2022 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Freitag, 22. April 2022 Auswertung Stufe 1 Los 4 TWP Montag, 2. Mai 2022 Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Dienstag, 3. Mai 2022 Erstangebot einreichen Freitag, 27. Mai 2022 Vergabeverhandlung Los 4 TWP Mittwoch, 1. Juni 2022 finales Angebot einreichen Montag, 6. Juni 2022 Information über beabsichtigte Vergabe am Dienstag, 7. Juni 2022 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.