Bevölkerungsschutz- und Rettungsdienstleistungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-30
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bevölkerungsschutz- und Rettungsdienstleistungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Diverse Leistungen im Bereich Bevölkerungsschutz, Schwerpunkt Regelrettungsdienst (Rettungsdienst und Krankentransport inkl. Bergrettung und ggf. Wasserrettung in je zwei Losen); erweiterter Rettungsdienst (Mitwirkung in SEG/Verstärkungskomponenten, in FüGr San/BT/Führungstrupps; im OrgL-System; Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]), Ausbildungsleistungen u.a.,
Rettungswachenbereich Dippoldiswalde
01744 Dippoldiswalde,
01773 Altenberg,
01762 Frauenstein,
01768 Glashütte
Los 1 Rettungswachenbereich Dippoldiswalde
- Rettungswache Dippoldiswalde,
- Rettungswachen-Außenstelle Altenberg,
- Rettungswachen-Außenstelle Frauenstein,
- Rettungswachen-Außenstelle Glashütte.
Der Vertrag/Leistungsinhalt zu Los 1 umfasst neben der Bergrettung Leistungen des Regelrettungsdienstes und Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes zzgl. ergänzender Leistungen des Bevölkerungsschutzes wie der Ausbildung der Bevölkerung. Bei der Ausschreibung soll nicht nur der Regelrettungsdienst (d.h. Notfallrettung und Krankentransport i.S.v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG) Betrachtung finden, sondern der Bevölkerungsschutz insgesamt. Bevölkerungsschutz ist als Gesamtsystem anzusehen. Der Regelrettungsdienst (d.h. Rettungsdienst und Krankentransport im Regelfall) ist mit den sonstigen Elementen des Bevölkerungsschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Katastrophenschutz, Zivilschutz u.a.) intensiv verzahnt. Dies bedeutet: Neben dem Regelrettungsdienst ist der erweiterte Rettungsdienst (Mitwirkung in SEG, Führungstrupps, in OrgL-System, Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]) Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und damit Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag interimsweise zu verlängern, soweit es z.B. im Rahmen einer Folgeausschreibung zu Verzögerungen kommt. Die Option muss spätestens sechs Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Fall einer solchen interimsweisen Verlängerung endet der vorliegende Vertrag erst mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn des Leistungserbringers, dem aufgrund der Folgeausschreibung die Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen werden.
1. Konkrete Vorgaben für die Mitwirkung in einer SEG.
2. Konkrete Anforderungen an eine Mitwirkung bei der Bewältigung
von Großschadenslagen in der Form eines Führungstrupps.
3. Beschreibung des OrgL-Systems.
Vgl. Bewerbungsbedingungen/Losbeschreibung
Rettungswachenbereich Freital
01705 Freital,
01731 Kreischa,
01723 Wilsdruff,
01738 Dorfhain,
01723 Grumbach
Los 2 Rettungswachenbereich Freital
- Rettungswache Freital,
- Rettungswachen-Außenstelle Kreischa,
- Rettungswachen-Außenstelle Wilsdruff,
- Rettungswachen-Außenstelle Dorfhain,
- Rettungswachen-Außenstelle Grumbach
Der Vertrag/Leistungsinhalt zu Los 2 umfasst neben der fakultativen Wasserrettung Leistungen des Regelrettungsdienstes und Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes zzgl. ergänzender Leistungen des Bevölkerungsschutzes wie der Ausbildung der Bevölkerung. Bei der Ausschreibung soll nicht nur der Regelrettungsdienst (d.h. Notfallrettung und Krankentransport i.S.v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG) Betrachtung finden, sondern der Bevölkerungsschutz insgesamt. Bevölkerungsschutz ist als Gesamtsystem anzusehen. Der Regelrettungsdienst (d.h. Rettungsdienst und Krankentransport im Regelfall) ist mit den sonstigen Elementen des Bevölkerungsschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Katastrophenschutz, Zivilschutz u.a.) intensiv verzahnt. Dies bedeutet: Neben dem Regelrettungsdienst ist der erweiterte Rettungsdienst (Mitwirkung in SEG/Verstärkungskomponenten, in FüGr San/BT/Führungstrupps, in OrgL-System, Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]) Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und damit Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag interimsweise zu verlängern, soweit es z.B. im Rahmen einer Folgeausschreibung zu Verzögerungen kommt. Die Option muss spätestens sechs Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Fall einer solchen interimsweisen Verlängerung endet der vorliegende Vertrag erst mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn des Leistungserbringers, dem aufgrund der Folgeausschreibung die Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen werden.
1.Konkr. Vorgaben f. Mitwirkung in e. SEG.
2.Konkr. Vorgaben f. Mitwirkung in e. Verstärkungskomponente. Sanitätstransportkomponente.
3.Konkr. Anforderungen an Mitwirkung bei Bewältigung v. Großschadenslagen in d. Form e.
FüGr San/Bt.
4.Konkr. Anforderungen an Mitwirkung bei Bewältigung v. Großschadenslagen in d. Form e. Führungstrupps.
5.Beschr. d. OrgL-Systems.
Vgl. Bewerbungsbeding./Losbeschr.
Rettungswachenbereich Pirna
01796 Pirna,
01796 Pirna-Copitz,
01814 Bad Schandau
01816 Bad-Gottleuba
Los 3 – Rettungswachenbereich Pirna
- Rettungswache Pirna,
- Rettungswachen-Außenstelle Bad Schandau,
- Rettungswachen-Außenstelle Bad-Gottleuba,
- Rettungswachen-Außenstelle Pirna-Copitz.
Der Vertrag/Leistungsinhalt zu Los 3 umfasst neben der fakultativen Wasserrettung Leistungen des Regelrettungsdienstes und Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes zzgl. ergänzender Leistungen des Bevölkerungsschutzes wie der Ausbildung der Bevölkerung.Bei der Ausschreibung soll nicht nur der Regelrettungsdienst (d.h. Notfallrettung und Krankentransport i.S.v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG) Betrachtung finden, sondern der Bevölkerungsschutz insgesamt. Bevölkerungsschutz ist als Gesamtsystem anzusehen. Der Regelrettungsdienst (d.h. Rettungsdienst und Krankentransport im Regelfall) ist mit den sonstigen Elementen des Bevölkerungsschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Katastrophenschutz, Zivilschutz u.a.) intensiv verzahnt. Dies bedeutet: Neben dem Regelrettungsdienst ist der erweiterte Rettungsdienst (Mitwirkung in Verstärkungskomponenten, in OrgL-System, Vorbereitung für
Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]) Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses und damit Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag interimsweise zu verlängern, soweit es z.B. im Rahmen einer Folgeausschreibung zu Verzögerungen kommt. Die Option muss spätestens sechs Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Fall einer solchen interimsweisen Verlängerung endet der vorliegende Vertrag erst mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn des Leistungserbringers, dem aufgrund der Folgeausschreibung die Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen werden.
1. Konkrete Vorgaben für die Mitwirkung in zwei Verstärkungskomponenten, Sanitätstransportkomponente.
2. Beschreibung des OrgL-Systems.
Vgl. Bewerbungsbedingungen/Losbeschreibung
Rettungswachenbereich Heidenau – Dohna
01809 Heidenau
Los 4 – Rettungswachenbereich Heidenau/Dohna
- Rettungswache Heidenau
Der Vertrag/Leistungsinhalt zu Los 4 umfasst Leistungen des Regelrettungsdienstes und Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes zzgl. ergänzender Leistungen des Bevölkerungsschutzes wie der Ausbildung der Bevölkerung.Bei der Ausschreibung soll nicht nur der Regelrettungsdienst (d.h. Notfallrettung und Krankentransport i.S.v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG) Betrachtung finden, sondern der Bevölkerungsschutz insgesamt. Bevölkerungsschutz ist als Gesamtsystem anzusehen. Der Regelrettungsdienst (d.h. Rettungsdienst und Krankentransport im Regelfall) ist mit den sonstigen Elementen des Bevölkerungsschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Katastrophenschutz, Zivilschutz u.a.) intensiv verzahnt. Dies bedeutet: Neben dem Regelrettungsdienst ist der erweiterte Rettungsdienst (Mitwirkung in SEG/Verstärkungskomponenten, in Führungstrupps, Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]) Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und damit Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag interimsweise zu verlängern, soweit es z.B. im Rahmen einer Folgeausschreibung zu Verzögerungen kommt. Die Option muss spätestens sechs Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Fall einer solchen interimsweisen Verlängerung endet der vorliegende Vertrag erst mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn des Leistungserbringers, dem aufgrund der Folgeausschreibung die Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen werden.
1.Konkr. Vorgaben f. d. Mitwirkung i. e. SEG.
2.Konkr. Vorgaben f. d. Mitwirkung i. e. Verstärkungskomponente. Sanitätstransportkomponente.
3.Konkr. Vorgaben f. d. Mitwirkung i. e. Verstärkungskomponente. Sanitätsmitteltransportkomponente.
4.Konkr. Anforderungen an eine Mitwirkung bei d. Bewältigung v. Großschadenslagen i. d. Form eines Führungstrupps.
Vgl. Bewerbungsbedingungen/Losbeschreibung
Rettungswachenbereich Sebnitz
01855 Sebnitz
01848 Hohnstein
Los 5 – Rettungswachenbereich Sebnitz
- Rettungswache Sebnitz,
- Rettungswachen-Außenstelle Hohnstein
Der Vertrag/Leistungsinhalt zu Los 5 umfasst neben der Bergrettung Leistungen des Regelrettungsdienstes und Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes zzgl. ergänzender Leistungen des Bevölkerungsschutzes wie der Ausbildung der Bevölkerung. Bei der Ausschreibung soll nicht nur der Regelrettungsdienst (d.h. Notfallrettung und Krankentransport i.S.v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG) Betrachtung finden, sondern der Bevölkerungsschutz insgesamt. Bevölkerungsschutz ist als Gesamtsystem anzusehen. Der Regelrettungsdienst (d.h. Rettungsdienst und Krankentransport im Regelfall) ist mit den sonstigen Elementen des Bevölkerungsschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Katastrophenschutz, Zivilschutz u.a.) intensiv verzahnt. Dies bedeutet: Neben dem Regelrettungsdienst ist der erweiterte Rettungsdienst (Mitwirkung in Verstärkungskomponenten, Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]) Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und damit Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag interimsweise zu verlängern, soweit es z.B. im Rahmen einer Folgeausschreibung zu Verzögerungen kommt. Die Option muss spätestens sechs Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Fall einer solchen interimsweisen Verlängerung endet der vorliegende Vertrag erst mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn des Leistungserbringers, dem aufgrund der Folgeausschreibung die Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen werden.
1.Konkr. Vorgaben f. d. Mitwirkung i. e. Verstärkungskomponente, Sanitätstransportkomponente (Stärke u Gliederung; Alarmierung; Kosten; Zeiten zur Herstellung d. Einsatzbereitschaft
2.Konkr. Vorgaben f. d. Mitwirkung i. e. Verstärkungskomponente GW-San-Komponente (Stärke u Gliederung; Hinweise zur Alarmierung u Kosten; Zeiten zur Herstellung der Einsatzbereitschaft
Vgl. Bewerbungsbeding/Losbeschr
Rettungswachenbereich Neustadt
01844 Neustadt in Sachsen
01833 Stolpen
01847 Lohmen
Los 6 – Rettungswachenbereich Neustadt
- Rettungswache Neustadt in Sachsen,
- Rettungswachen-Außenstelle Stolpen,
- Rettungswachen-Außenstelle Lohmen.
Der Vertrag/Leistungsinhalt zu Los 6 umfasst Leistungen des Regelrettungsdienstes und Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes zzgl. ergänzender Leistungen des Bevölkerungsschutzes wie der Ausbildung der Bevölkerung. Bei der Ausschreibung soll nicht nur der Regelrettungsdienst (d.h. Notfallrettung und Krankentransport i.S.v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG) Betrachtung finden, sondern der Bevölkerungsschutz insgesamt. Bevölkerungsschutz ist als Gesamtsystem anzusehen. Der Regelrettungsdienst (d.h. Rettungsdienst und Krankentransport im Regelfall) ist mit den sonstigen Elementen des Bevölkerungsschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Katastrophenschutz, Zivilschutz u.a.) intensiv verzahnt. Dies bedeutet: Neben dem Regelrettungsdienst ist der erweiterte Rettungsdienst (Mitwirkung in Verstärkungskomponenten, in OrgL-System, Vorbereitung für Großschadensereignisse [GSE] bzw. einen Massenanfall von Verletzten [MANV]) Bestandteil des eistungsverzeichnisses und damit Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag interimsweise zu verlängern, soweit es z.B. im Rahmen einer Folgeausschreibung zu Verzögerungen kommt. Die Option muss spätestens sechs Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Fall einer solchen interimsweisen Verlängerung endet der vorliegende Vertrag erst mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn des Leistungserbringers, dem aufgrund der Folgeausschreibung die Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen werden.
1. Vorgaben für d. Mitwirkung in Verstärkungskomponente, Sanitätstransportkomponente
(Gliederung; Hinweise z. Alarmierung u. Kosten; Zeiten zur Herstellung d. Einsatzbereitschaft)
2. Beschreibung d. OrgL-Systems (Gliederung; Konkr. Anforderungen an d. Mitwirkung im OrgL.; Erläuterung zur Bereitstellung u. Ausstattung d. Fzg.; Einsatzbekleidung u. Kosten
Vgl. Bewerbungsbedingungen/Losbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorab zu III.1) insgesamt: Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, weitere Eignungsaspekte im zweiten Teil des Verfahrens noch zu prüfen (z.B. Vorgaben der SächsLRettDPVO oder ein Konzept für einen evtl. stattfindenden Betriebsübergang).
Dies dient dem Zweck, den Aufwand für den Teilnahmewettbewerb nicht ausufern zu lassen
und Eignungsnachweise nur dann anzufordern, wenn dies erforderlich ist.
a) Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB: Es muss erklärt werden, dass die in diesen Absätzen genannten Tatbestände (diese sind in der Eigenerklärung zu nennen, ebenso wörtlich die Textpassage in Abs. 4 von „Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt“ bis „rechtskräftig verurteilten Person vorliegt“) nicht vorliegen.
Form: Eigenerklärung: Ein Muster für eine ausreichende Eigenerklärung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und beim Auftraggeber erhältlich.
b) Allgemeine Unternehmensdarstellung (bei Bewerbergemeinschaften bezogen auf das Gesamtunternehmen, und – in Kurzform – auf die jeweiligen Mitglieder bezogen).
c) BZR (Auszug aus dem Bundeszentralregister): Nachweis, dass ein aktueller Auszug der Belegart „Zur Vorlage bei Behörden“ aus dem Bundeszentralregister beantragt wurde (nicht älter als 3 Monate zurückgerechnet ab dem Ende der Bewerbungsfrist, Adressat: Herr Steffen Braun, Anschrift des Landkreises). Beantragt werden muss der BZR-Auszug für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene(n) Person(en) bzw. für den Leistungserbringer bzw. dessen rechtliche Vertreter.
d) Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregisterauszug – soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform des Bieters vorhanden.
e) Aktueller Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter; Vereinssatzung und Liste der Vereinsmitglieder (nur juristische Personen, keine natürlichen Personen). Soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform diese Nachweise nicht verfügbar sind: Vergleichbare Regeln, wie der Bewerber organisatorisch aufgestellt ist.
f) Für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene Person bzw. für den Leistungserbringer: Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer über die Führung rettungsdienstlicher Unternehmen (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport); alternativ: Nachweis einer mindestens zweijährigen ordnungsgemäßen Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem Rettungsdienstunternehmen (Notfallrettung und Krankentransport) durch ein qualifiziertes Zeugnis. Hinweis: Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, in späteren Verfahrensabschnitten, spätestens mit dem Zuschlag, die kompletten Vorgaben des § 14 SächsLRettDPVO zu prüfen und sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Zusicherung (Form: Eigenerklärung), dass der Bewerber in der Lage sein wird, einen Liquiditätsnachweis in Höhe von 2 Monatsscheiben beizubringen.
b) Vorlage testierter Jahresabschlüsse der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. Liegen keine Jahresabschlüsse vor, weil nicht bilanziert wird, genügt die Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung. Kopien reichen in beiden Fällen aus.
c) Eigenerklärung zur späteren Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung, s. Mustervorlage in den Vergabeunterlagen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahren (Form: Eigenerklärung mit Nennung eines Ansprechpartners bei der Referenz, s. Muster Teilnahmeantrag) zu den folgenden Leistungsbereichen:
aa) Notfallrettung (obligatorisch); Mindeststandard: mindestens 1000 Einsätze im Bereich Notfallrettung/Jahr (nicht: qualifizierter Krankentransport),
bb) Krankentransport (obligatorisch),
cc) Großschadensereignis (GSE, MANV) (obligatorisch).
Zusätzlich obligatorisch (ergänzende Referenz) für Bewerber, die sich auf die „Bergrettungs- Lose" Nr. 1 (Dippoldiswalde) und Nr. 5 (Sebnitz) bewerben wollen (jeweils differenzierte Vorgaben):
dd) Bergrettung.
(1) Referenzen für das Bergrettungs-Los Nr. 1 „Dippoldiswalde“.
- Schwerpunkt der Referenz liegt in der Winterrettung,: Einsätze in unwegsamem Gelände, an Loipen und Skihängen in Wintersportgebieten sowie an sonstigen nicht oder schwer erreichbare Stellen. Die Referenz umfasst eine verbindliche Eigenerklärung darüber, dass das für Aufgaben der Bergrettung eingesetzte Personal über eine Ausbildung verfügt, welche den einschlägigen Ausbildungsvorschriften der Bergrettung entspricht. Die Ausbildungsnachweise müssen bei Nachforderung vorgelegt werden.
(2) Referenz für das Bergrettungs-Los Nr. 5 „Sebnitz“.
- Schwerpunkt der Referenz: Einsätze bei Unfällen und Abstürzen beim Felsklettern sowie Unterstützung des Regelrettungsdienstes bei Wander- und Bergunfällen im unwegsamen Gelände.Einsätze zur Erstversorgung und Rettung der verunfallten Personen sowie Transport zur Übergabestelle an den Regelrettungsdienst mittels Spezialtechnik und Einsatzfahrzeugen der Bergrettung. Einsätze im unwegsamem Gelände, an Loipen und Skihängen in Wintersportgebieten sowie an sonstigen schwer erreichbaren Stellen wie Waldgebieten und abgelegenen Wohngrundstücken.
Die Referenz umfasst eine verbindliche Eigenerklärung darüber, dass das für Aufgaben der Bergrettung eingesetzte Personal über eine Ausbildung verfügt, welche den einschlägigen Ausbildungsvorschriften der Bergrettung entspricht.
b) Es ist ein gültiges Zertifikat einer DAR-akkreditierten Zertifizierungsstelle (über ein Qualitätsmanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 9001 - 2000 oder - 2008 vorzulegen (Kopien reichen aus). oder alternativ Nachweis einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (ABl. EU 2008 L 218 S. 30) akkreditierten Zertifizierungsstelle für den Kern der Hauptleistung (Notfallrettung und Krankentransport) und grds. auch auf den Bereich der Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG), die Verstärkungskomponenten, die Führungsgruppe Sanitätswesen und Betreuung sowie auf die Führungstrupps.
c) Die Bewerber haben einen Nachweis zur Befähigung der ausreichenden Mitwirkung in einer Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) gemäß § 12 SächsBRKG (für die Lose Nr. 4 „Heidenau“, Nr. 1 „Dippoldiswalde“ und Nr. 2 „Freital“) bzw. in Verstärkungskomponenten (für die Lose Nr. 1 „Dippoldiswalde“, Nr. 2 „Freital“, Nr. 3 „Pirna”, Nr. 4 „Heidenau“, Nr. 5 „Sebnitz“, Nr. 6 „Neustadt“) zu führen. Im Teilnahmeantrag ist anzugeben, für welche Lose sich der Bewerber interessiert (vgl. Einzelheiten zu den konkreten Anforderungen und allg. Strukturvorgaben in den Bewerbungsbedingungen)
d) Nachweis ausreichender Mitwirkung in einer Führungsgruppe Sanitätswesen und Betreuung (Los Freital) und Führungstrupps gemäß § 49 Abs. 5 SächsBRKG (Lose Dippoldiswalde, Freital, Heidenau), vgl. Einzelheiten zu den konkreten Anforderungen und allg. Strukturvorgaben in den Bewerbungsbedingungen
e) Nachweis hinreichende Mitwirkung im System „Organisatorischer Leiter Rettungsdienst“ gemäß § 35 Abs. 2 SächsBRKG. (vgl. Einzelheiten zu den konkreten Anforderungen und allg. Strukturvorgaben in den Bewerbungsbedingungen)
Es wird im Vertrag vorauss. d. Vorlage eines Liquiditätsnachweises i.H.v. 2 Monatsscheiben verlangt werden. Die Bewerber haben sich darauf einzustellen und per Eigenerklärung zuzusichern, dass ihnen d. Nachweis möglich sein wird (s. Ziff. III.1.2)). Dieser Liquiditätsnachweis kann u.a. geführt werden durch Eigenkapitalnachweise, durch Nachweis zweckgebundener Rücklagen, durch harte Patronats-/Garantieerklärungen Dritter o. durch Vertragserfüllungsbürgschaften von Banken (vgl. Verhandlungsphase).
Bieter sind verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen bei einer dreifach. Max. pro Jahr mind. Sach- und Personenschäden: 3 Mio. EUR, Vermögensschäden: 100 TEUR betragen.
Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis über eine entspr. Haftpflichtversicherung spätestens 10 Tage nach Zuschlag ggü. d. AG zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die vorliegende Beschaffung unterliegt dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, VgV
2. Wir bitten, die Unterlagen frühestmöglich durchzuarbeiten, so dass Bewerber-/Bieterfragen fristgerecht gestellt werden können. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert an alle Bieter versandt. Der letzte Zeitpunkt für Bieteranfragen ist der 29.04.2022, 12.00 Uhr. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
3. Die Vergabeunterlagen sind auf der Plattform hinterlegt (Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei.)
4. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der Reihenfolge der in den Auftragsunterlagen befindlichen Checkliste einzureichen.
5. Der Bewerber/Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgesehen. Die Verwendung der Formblätter dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Auswahl erleichtern.
6. Bewerbungen/Angebote und deren Anlagen sowie Anfragen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen. Verfahrenssprache ist deutsch.
7. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (im folgenden: „Bietergemeinschaft“) ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Eine Einschränkung des Wettbewerbs darf nicht Folge einer Bietergemeinschaft sein.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt.
8. Geforderte Nachweise unter Ziff. III.1.1 sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird.
9. Das Angebot (bzw. der Teilnahmeantrag [TNA]) muss handschriftlich unterzeichnet sein (eingescannte Unterschrift reicht aus) und auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform übermittelt werden. Das Angebot bzw. der TNA ist bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]