Übertragung der Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote und Betreuungsangebote an den fünf Itzehoer Grundschulen auf einen freien Träger.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übertragung der Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote und Betreuungsangebote an den fünf Itzehoer Grundschulen auf einen freien Träger.
Übertragung der Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote und Betreuungsangebote an den fünf Itzehoer Grundschulen auf einen freien Träger.
25524 Itzehoe, Schleswig-Holstein
Die Grundschulen Fehrs-Schule, Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Grundschule Sude-West und Grundschule Edendorf werden als offene Ganztagsschulen geführt. Die Grundschule Wellenkamp ist eine Betreute Grundschule, derzeit erfolgt allerdings bereits die Weiterentwicklung zur offenen Ganztagsschule. Ziel soll es sein, ab dem Schuljahr 2022/2023 alle Itzehoer Grundschulen als offene Ganztagsschulen zu führen.
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt, die Trägerschaft für die Betreuungsangebote und die offenen Ganztagsangebote zum Schuljahresbeginn 2022/2023 neu zu vergeben. Hierzu schließen die Stadt Itzehoe, als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an den genannten Grundschulen eine Kooperationsvereinbarung.
Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die Betreuungsangebote und die offenen Ganztagsangebote an den fünf Itzehoer Grundschulen auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztags- und Betreuungsangebots.
Zielgruppe:
1. Grundschule Edendorf, Obere Dorfstraße 10, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
2. Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Schäferkoppel 2, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
3. Fehrs-Schule, Fehrs-Straße 16, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
4. Grundschule Sude-West, Ansgarstraße 10, 25524 Itzehoe – Offene Ganztagsschule
5. Grundschule Wellenkamp, Kamper Weg 105-107, 25524 Itzehoe, Betreute Grundschule (derzeit Weiterentwicklung zur offenen Ganztagsschule)
Art und Umfang der Leistung
a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie Durchführung des Betreuungsangebotes mit eigenem Personal an den fünf o. g. Itzehoer Grundschulen.
b. Abrechnung nach der „Richtlinie zur Bildung einer Härtefallregelung für die Elternbeiträge in den Betreuten Grundschulen und Offenen Ganztagsgrundschulen in Trägerschaft der Stadt Itzehoe“ mit dem Amt für Bildung der Stadt Itzehoe.
c. Schulkindbetreuung in den Ferienzeiten des Landes Schleswig-Holstein (komplette Oster- und Herbstferien, sowie drei Wochen in den Sommerferien) im bedarfsgerechten Umfang. Das Angebot kann an einem Schulstandort zusammengefasst werden.
Betreuungszeiten
a. Frühbetreuung an allen Schultagen von 07.00 Uhr bis zum Beginn der Unterrichtszeit der verlässlichen Grundschule.
b. Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen von Ende der Unterrichtszeit der verlässlichen Grundschule bis 16.00 Uhr.
c. Der Beginn der Frühbetreuung ist auf 06.00 Uhr vorzuverlegen, wenn für die Dauer eines Schulhalbjahres zum Stichtag mehr als acht Kinder an einem Standort angemeldet sind (Randzeit).
d. Die Endzeit ist bis 17.00 Uhr auszudehnen, für die Dauer eines Schulhalbjahres zum Stichtag mehr als acht Kinder an einem Standort angemeldet sind (Randzeit).
e. Stichtag für die Erreichung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Kindern ist der zweite Freitag nach Ende der Sommerferien (1. Schulhalbjahr) und der 15.02. des Jahres (2. Schulhalbjahr). Sofern am Stichtag die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, sind die jeweiligen Randzeiten einzurichten. Die Betreuung zu diesen Zeiten ist auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Teilnehmerzahl während des laufenden Halbjahres unter die Mindestteilnehmerzahl fällt.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2022 und gilt zunächst für die Schuljahre 2022/2023 sowie 2023/2024. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht jeweils bis zum 31.01. des laufenden Jahres, von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, längstens jedoch bis zum Schuljahresende 2026/2027.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit und der Unternehmensdarstellung vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
siehe Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Trägerschaft an Ganztagsschulen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung)
5. Angabe von drei einschlägigen Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2017 – 2021 ) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet von Ganztagsangeboten und Betreuungsangeboten an Schulen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. April 2022 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 12. Mai 2022 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
6. Darstellung Kommunikationsnetz mit Schulleitung und Elternvertretern (Erläuterung: Art und Umfang der Einbindung von Schulleitung und Elternvertretern; z. B. Einrichtung einer Lenkungsgruppe, Evaluation der Zufriedenheit)
7. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
8. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausrechenden qualifizierten Personalreserve.
9. Eigenerklärung über die mögliche verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
10. Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 24. - 25. KW. 2022 statt.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de